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Dass BKA-Präsident Jörg Ziercke ein Überwachungsfanatiker ist, weiß jeder. Aber auch sein Vize Jürgen Maurer zeigt in einer Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung, dass er seinem Chef das Wasser reichen kann. Solche Menschen gehören nicht in diese Ämter.

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Steinbrücks Blog ist keine moderne Netzkommunikation. Es ist eine intransparente Werbeplattform wie ein US Super-PAC, nur dass sie Texte statt TV-Spots produziert. Mit moderner Kommunikation über das Netz hat das nichts zu tun.

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In der Debatte um Datenschutz im Internet liest man immer wieder von der Forderung auf ein »Recht auf Vergessen werden«, zuletzt im Konzeptpapier Digitales Hessen der dortigen grünen Landtagsfraktion. Das Konzept kennt man schon vom Bild des digitalen Radiergummis von Verbraucherschutzministerin Aigner: Wenn jemand Informationen, die über ihn im Netz kursieren, dort nicht mehr sehen will, dann kann er sie einfach löschen lassen.

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rebloggt von StreetDogg:

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Bald schon ist es wieder soweit, bald haben wir wieder Bundesparteitag. Ein Programmparteitag ist es dieses Mal und so tun wir was wir immer tun: Wir ballern uns sehenden Auges mit Anlauf in die Handlungsunfähigkeit. Überraschend wie jedes Mal haben wir auch jetzt wieder viel zu viele Anträge, viel zu viel Text zu lesen und viel zu wenig Zeit uns tatsächlich inhaltlich damit auseinanderzusetzen.

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Der Streetdogg hat mal wieder tolle Visualisierungen zu Delegationsclustern in LQFB gemacht.

Die Überschrift der dpa-Meldung liest sich eigentlich ganz positiv: Kabinett beschließt Nachbesserung beim Internet-Datenschutz. Was sich dahinter eigentlich verbirgt, ist eine Odyssee in Sachen Telekommunikationsrecht, die man schön bei heise nachlesen kann, wenn man sich durch die entsprechenden Links klickt. Das Kabinett setzt mit dem aktuellen Entwurf die letzten Bausteine in eine 2004 begonnene Überwachungspolitik, die es Ermittlungsbehörden ermöglicht Auskunft über Kunden von Telekommunikationsanbietern und Zugriff auf deren Daten und Geräte einzuholen. Die dpa-Überschrift kommt daher, dass der Gesetzentwurf eine Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist, das Nachbesserung an diesem Gesetz verlangt hat. Aber in Wirklichkeit ist der Gesetzentwurf eine deutlich Verschlechterung für den Datenschutz.

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rebloggt von Geek-Lyrik:

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Sprechrollen:

  • Ursula – das Urheberrecht
  • Der Pirat

Erwähnte Charaktere:

Der Adel (Grundrechte):

  • Egon – das Eigentum
  • Meike – die Meinungsfreiheit
  • Inge – die Informationsfreiheit
  • Paul – die Privatsphäre
  • Gerd – die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

Die Gemeinen (einfache Rechte):

  • Stephan – Die Straßenverkehrsordnung
  • Melanie – Das Meldegesetz

***

Ursula:

Nun steh ich hier und schau hinaus
Aufs Meer der Welt und seh - oh Graus…

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Ich habe mal aus aktuellen Anlass versucht die Piratenposition zum Urheberrecht in ein Gedicht zu packen.

Vorwort

Triggerwarnung: Sexuelle Misshandlung von Kindern

Ich ertappe mich gerade dabei, darüber nachzudenken, ob ich überhaupt einen Blogeintrag über Rick Falkvinges Einlassungen zum Thema »Kinderpornographie« schreiben soll. Die Schere im Kopf klappt gerade mächtig auf. Bei dem Thema scheint es derzeit so, dass allein sich damit zu beschäftigen ein Garant für einen Shitstorm ist. Doch ich glaube ich komm mit mir selbst nicht ins Reine, wenn ich mich davon abhalten lasse. Deswegen verfasse ich jetzt diesen Blogpost.

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rebloggt von Bruno Kramm:

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Der Bruno hat mal eine hübsche Grafik zu Zahlen über Musikpiraterie gepostet.

Kennt ihr das Gefühl, wenn man lange an etwas arbeitet und dann geschieht es? So fühle ich mich jetzt, denn es ist geschehen: ACTA wurde vom Europäischen Parlament abgelehnt. Ich will ehrlich sein. Als wir vor ziemlich genau zwei Jahren bei der ACTA-Runde in Luzern waren, war ich mir ziemlich sicher, dass wir dieses Ungeheuer nicht mehr stoppen können. Nach dem Ende der Verhandlungen, als wir die Parteikampagne beendet haben (auch hier nochmal vielen Dank an Stephan Urbach und sein Team, die das damals organisiert haben), sah es für mich so aus, als sei alles gesagt und alles verhallt.

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Als ich 2010 auf der Tagung »Besser Online« des DJV gefragt wurde, was denn eigentlich unser Problem mit dem Leistungsschutzrecht (für Presseverleger) sei, habe ich damals noch geantwortet, dass ich überhaupt erst mal gerne eine klare Ansage darüber hätte, welchen Zweck dieses Leistungsschutzrecht überhaupt haben soll. Heute – zwei Jahre später – gibt es einen Referentenentwurf. Da sollte man meinen, dass Sinn und Zweck des Leistungsschutzrechtes jetzt klar sind, oder? Leider ist man da weit vorbei. Bis heute haben sich im wesentlichen drei Begründungen gehalten, aber alle drei sind alles andere als stichhaltig.

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Twitter: AndiPopp

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