Was ich gerne immer wieder anprangere ist, wenn die Apostel des „Geistigen Eigentums“ wild alles durcheinander würfeln, insbesondere Markenrecht, Patente und Urheberrecht.  Da zieht die Kanzlerin gegen Produktpiraterie ins Rennen und schon kommen die Musiklobbyisten und meinen, sie müsse mit derselben Logik jetzt auch gegen Downloads vorgehen. Andersherum passiert es natürlich auch gerne, dass Leute denken, die PIRATEN wären gegen das Markenrecht. Entgegen der Tatsache, dass das Wort „Produktpiraterie“ in der Deutschen Sprache leider als einziges das englische „Piracy“ aufgreift, ist dies aber nicht pauschal der Fall.

Wie man Ricks Präsentationen entnehmen kann, ist ein Verstoß gegen das Markenrecht eine Lüge, während etwa ein Verstoß gegen das Urheberrecht (genauer gesagt, das Vervielfältigungsrecht. Gruß an Juli Zeh 😉 ) nur eine Kopie ist. Das Markenrecht dient sowohl dem Unternehmen, als auch dem Verbraucher. Der möchte ja schließlich auch, dass dort wo „Coca-Cola“ drauf steht, auch „Coca-Cola“ drin ist. Und natürlich muss niemand seinen „guten Namen“ von Leuten benutzen lassen, die er nicht abhaben kann. Besagter Getränkekonzern muss sich etwa auch nicht gefallen lassen, dass sich Nazis „sponsored by Coca-Cola“ auf die Bomberjacke schreiben, obwohl keinerlei Verbindung besteht. Deswegen greift das Markenrecht übrigens genau da, wo solches Potential für Verwechslungen oder Missverständnisse besteht.

Also alles ok beim Markenrecht? Einige unerfreuliche Auswüchse gibt es dann leider doch. Der Lebensmittelkonzern Kraft Foods ist ja schon mehrfach negativ aufgefallen, etwa als er einer französischen Schneiderin die Domain „milka.fr“ unter der Nase weggeklagt hat. Die Frau ist übrigens nicht etwa eine Domain-Parkerin, die nur Geld scheffeln wollte oder gar ein böswilliger Konkurrent, sondern hatte nur den Vornamen „Milka“. Die Machenschaften einer Bar auf Sylt, die mit dem Namen einer afrikanischen Inselgruppe und der Flagge von Calico Jack Schindluder treibt, will ich gar nicht erwähnen.

Eine ähnliche Entgleisung leistet sich nun der Friseur-Zubehör-Hersteller „flowbee“. Der verklagt google darauf, dass der Markenname „flowbee“ nicht mehr an Konkurrenten als „AdWord“ verkauft werden darf. Natürlich nur aus dem Grund, weil sie die Surfer für so dämlich halten, dass die nicht erkennen, wenn sie bei der Suche ein Konkurrenzprodukt finden. Dass jemand der nach „flowbee“ sucht aber vielleicht auch gerne Alternativprodukte sehen will, liegt denke ich auch auf der Hand.

Als kurzes Fazit sag ich nur soviel: Das Markenrecht hat durchaus seine Berechtigung. Damit aber Konkurrenten aus einer Suchmaschine rausboxen zu wollen, ist schon ein bisschen dreist.

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