BVerfG

Bundesverfassungsgericht

Mehrfach habe ich schon den Unterschied zwischen einem Juristen und einem Politiker betont. Ein Unterschied, der sich durch das Prinzip der Gewaltenteilung im weitesten Sinne recht gut beschreiben lässt: Die Juristen sind Teil der Judikative, sie beschäftigen sich damit wie Gesetze sind und wie man sie auslegen soll. Politiker sind Teil der Legislative, sie machen die Gesetze und beschäftigen sich deshalb damit, wie diese am besten sein sollen. Der wichtigste Teil der Judikative ist das Bundesverfassungsgericht, es entscheidet darüber ob die Handlungen der anderen beiden Staatsgewalten, also die Gesetze im Fall der Legislative, im Einklang mit dem Grundgesetz stehen. Aber das Verfassungsgericht macht deswegen noch lange keine Politik und aus diesem Grund bin ich mit den bisherigen Ergebnissen von Schwarz-Gelb auch unzufrieden.

Das Grundgesetz ist das Fundament des Staates und damit auch der politischen Arbeit. Es lässt aber einen sehr großzügigen Rahmen und das soll es auch. Menschen entwickeln sich, ändern ihre Meinung und bilden immer wieder neue Mehrheiten. Deshalb ist die Politik auch nicht nur ein Statist des großen Algorithmus mit dem Namen „Grundgesetz“, sondern das Instrument über das der Souverän, also das Volk, seine Meinung bildet um die Regeln für das Zusammenleben der Menschen weiterzuentwickeln.

In unserem derzeitigen politischen System, man mag es gut oder schlecht finden, gab es in letzter Zeit aber immer wieder Übertretungen des Grundgesetzes. Jedes Gesetz zur Inneren Sicherheit seit dem 11. September 2001 landete vor dem Verfassungsgericht und wurde dort beschnitten oder gekippt. Aus diesem Grund hat unser allseits geliebter „Stasi-2.0“-Innenminister sich auch schon einmal beschwert, das Verfassungsgericht solle sich aus der Politik raushalten, da es dafür nicht zuständig ist.

Das ist es eben auch in der Tat nicht. Da ich ja ein großer Freund von Metaphern bin, hier nochmal was aus dem Sport: Wenn die Politiker Fußballer wären, dann ist das Verfassungsgericht der Schiedsrichter. Der darf zwar nicht mitspielen, aber wenn jemand ins Aus läuft, dann kommt der Pfiff und man wird ins Spielfeld zurückbeordert. Dennoch sollten auch die Spieler versuchen sich an die Regeln zu halten. Wenn ein Spieler, nehmen wir mal an er trägt ein schwarzes Trikot, mit jedem Schritt ins Seitenaus läuft, dann ist das auch nicht der Sinn der Sache. Wenn die Mitspieler den dazu bringen an der Linie entlang zu laufen, dann ist das sicher schon ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch lange kein Erfolg, denn man hat immer noch das ganze Spielfeld.

Um das nun wieder auf die Realität zu übertragen: Das Grundgesetz ist keine Hindernis, dass es zu überwinden gilt und die Aufgabe von Bürgerrechtspolitik ist es nicht den genauen Rahmen des verfassungsmäßig machbaren auszuloten. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht etwa sagt, dass der Grundrechte-Trade-Off bei Onlinedurchsuchungen bei besonders schweren Straftaten noch passt, darf die Politik sie immer noch abschaffen. Aber solch klare Bürgerrechtspolitik fehlt mir einfach, wenn man vom klaren Nein zum Three-Strikes-Modell, das ich hier ausdrücklich begrüßen möchte, absieht. Deswegen bin ich mit den Verhandlungen der FDP unzufrieden.

Bildauschschnit: CC-BY-SA Bundesarchiv (Quelle)

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