Es ist schon ein paar Tage her, dass der Verfassungsrat in Frankreich das HADOPI-Gesetz, dass „Three-Strikes“ bei Urheberrechtsverletzung im Netz vorsieht, durchgewunken hat. Im ersten Durchlauf hat dieser das Gesetz gekippt, weil die Sanktion, das Sperren des Internets, ohne Richter erfolgen sollte. Dass eine solche Strafe, wenn überhaupt, nur von einem Gericht verhängt werden kann, ist ja derzeit auch die Intention des Europaparlaments beim Telekom-Paket. Damals haben wir den Entschluss für das entsprechende Amendment noch gefeiert.

Damals wurden wir ja bereits gerügt, dass der Richtervorbehalt ja nur ein zahnloser Tiger sei. Das ist natürlich vollkommen richtig, wie die Inflation der Hausdurchsuchungen zeigt, aber das eine Maßnahme nur per Gerichtsurteil verhängt werden kann oder ob sie eines Richtervorbehalts bedarf sind zwei unterschiedliche paar Schuhe. Im letzteren Fall legt eine Justizbehörde, üblicherweise eine Staatsanwaltschaft, einem Richter einen Schrieb vor wo der seinen Friedrich-Wilhelm drunter setzt. Im ersteren bedarf es einer Verhandlung, mit Verurteilung, d.h. man kann sich nicht nur bevor die Maßnahme eintritt verteidigen (was bei einer Hausdurchsuchung klassischerweise nicht der Fall ist), sondern es erzeugt auch entsprechenden Aufwand. Für mich war es etwa schon fraglich ob die Gerichte die Sachverhalte überhaupt zur Verhandlung annehmen, wenn sich schon die Staatsanwaltschaften weigern wegen Pseudo-Strafttaten wie einfachem File-Sharing zu ermitteln.

Wie man aber ein Gerichtsverfahren so verhunzt, dass es genauso zahnlos wird wie ein Richtervorbehalt, das zeigt HADOPI 2. Man bekommt den Internetanschluss effektiv genauso schnell gekappt, wie man einen Strafzettel wegen zu schnellen Fahrens bekommt. Dass sich der Verfassungsrat von sowas abspeisen lässt ist schon wirklich bedenklich, dass man aber überhaupt keine Einwände gegen des Rest des Gesetzes hat, wie z.B. dass der gekappte seinen Internetanschluss noch in voller Höhe bezahlen muss, macht mich sprachlos.

Warum blogge ich jetzt so spät eigentlich überhaupt noch drüber? Ich habe heute mit einem Freund ein Gespräch über die ziemlich lächerliche Reaktion der Musikindustrie geführt, die sich im nachhinein gar nicht als so lächerlich rausstellt.

Wenn die in Frankreich vorgesehene zeitweise Kappung von Internetanschlüssen bei Wiederholungstätern von der deutschen Politik nicht gewollt wäre, seien die Rechteinhaber bereit, auch andere Sanktionsmöglichkeiten zu diskutieren.

Während ich mir hier als normal denkender Mensch eigentlich nur dachte, dass man einfach über gar keine Sanktionen diskutiert und fertig, wurde ich drauf aufmerksam gemacht, dass der BVMI einfach nur kalt berechnet. Im Koalitionsvertrag steht klar drin, dass es keine Internetsperren gibt, die werden sie also in den nächsten vier Jahren nur schwer umgesetzt kriegen. Aber von anderen Maßnahmen, technischer wie rechtlicher Natur, die es durchaus mit den Internetsperren aufnehmen können, können wir uns sicher alle Horrorgeschichten erzählen…

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