Aufgrund der erneut aufflammenden Proteste schreibt die Presse hier und da auch wieder über Studiengebühren. Leider ist sehr häufig ist zu lesen, das BVerfG hätte 2005 Studiengebühren für verfassungskonform erklärt. Das ist aber nicht der Fall!

Erinnern wir uns zurück: Streitthema vor dem BVerfG waren 2005 nicht die Studiengebühren an sich, sondern das sog. „Hochschulrahmengesetz (HRG)“. Während nämlich auch schon vor der Föderalismusreform die Hochschulen in die Kompetenz der Länder fielen, hatte der Bund das Recht bestimmte Rahmenbedingungen zu erlassen. Im Jahr 2001 wurde das Verbot von Studiengebühren unter der rot-grünen Regierung ins HRG geschrieben. Dagegen begehrten einige Bundesländer auf, weil sie sich zu Unrecht in ihren Kompetenzen verletzt gefühlt hatten und das BVerfG gab ihnen recht. Explizit (noch) nicht geurteilt wurde über die Frage ob Studiengebühren an sich verfassungsgemäß sind. Dazu gibt es keine Entscheidung!

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