Aufgrund der erneut aufflammenden Proteste schreibt die Presse hier und da auch wieder über Studiengebühren. Leider ist sehr häufig ist zu lesen, das BVerfG hätte 2005 Studiengebühren für verfassungskonform erklärt. Das ist aber nicht der Fall!
Erinnern wir uns zurück: Streitthema vor dem BVerfG waren 2005 nicht die Studiengebühren an sich, sondern das sog. „Hochschulrahmengesetz (HRG)“. Während nämlich auch schon vor der Föderalismusreform die Hochschulen in die Kompetenz der Länder fielen, hatte der Bund das Recht bestimmte Rahmenbedingungen zu erlassen. Im Jahr 2001 wurde das Verbot von Studiengebühren unter der rot-grünen Regierung ins HRG geschrieben. Dagegen begehrten einige Bundesländer auf, weil sie sich zu Unrecht in ihren Kompetenzen verletzt gefühlt hatten und das BVerfG gab ihnen recht. Explizit (noch) nicht geurteilt wurde über die Frage ob Studiengebühren an sich verfassungsgemäß sind. Dazu gibt es keine Entscheidung!
2 Kommentare
2009-11-12 um 11:00 am
Benjamin Stöcker
Naja die Richtung steht doch teilweise recht deutlich zwichen den Zeilen im Urteil.
„Soweit finanzielle Erwägungen danach bei der Wahl des Studienorts überhaupt eine Rolle spielen, ist zu beachten, dass Studiengebühren in der bislang diskutierten Größenordnung von 500 € je Semester im Vergleich zu den – von Ort zu Ort unterschiedlichen – Lebenshaltungskosten von nachrangiger Bedeutung sind.“
„Dass die partikulare Erhebung von Studiengebühren negative Effekte dieser Art nach sich ziehen könnte, ist nicht ausreichend wahrscheinlich gemacht. Wie die Antragstellerinnen in der mündlichen Verhandlung hervorgehoben haben, bietet die Möglichkeit, allgemeine Studiengebühren einzuführen und auszugestalten, den Ländern darüber hinaus die Chance, die Qualität der Hochschulen und eine wertbewusste Inanspruchnahme ihrer Ausbildungsleistungen zu fördern und auf diese Weise auch Ziele der Gesamtwirtschaft zu verfolgen. Der Bundesgesetzgeber hat diesen Aspekt der bundesstaatlichen Ordnung vernachlässigt, indem er ausschließlich die Risiken der Einführung von Studiengebühren für die Hochschulbildung in den Blick genommen hat“
Sehr sehr traurig. Ich denke, dass viele schon längst Verfassungsbeschwerde eingelegt hätten, wenn sie Aussicht auf Erfolg sehen würden.
2009-11-12 um 11:44 am
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