Da geht es hin das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht hat die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie gekippt. Das Gesetz ist kassiert und alle gespeicherten Daten müssen umgehend gelöscht werden. Damit gehen die mehr als 35 000 Beschwerdeführer als Sieger aus dem Verfahren hervor, doch die Sache ist damit noch längst nicht durchgestanden. Dass diese Schlacht den Krieg noch nicht entscheidet wussten wir alle, aber ich habe mir ehrlich gesagt etwas mehr erhofft.

Warum ich trotz des positiven Urteils nicht in Euphorie verfalle liegt im Detail. Das BVerfG hat zwar die deutsche Umsetzung der Richtlinie gekippt, die Richtlinie selbst aber explizit nicht für verfassungswidrig erklärt, sondern angeführt, dass eine verfassungskonforme Umsetzung möglich sei. Das ist für uns eigentlich nicht nur ein Wehrmutstropfen in diesem Urteil, sondern ein Schlag ins Gesicht. Denn die Tatsache, dass es sich bei der Vorratsdatenspeicherung um eine verdachtsunabhängige Überwachung handelt und sie damit die Unschuldsvermutung bis aufs äußerste strapaziert, liegt tief im Kern des Problems und nicht in seiner deutschen Umsetzung.

Das Verfassungsgericht hält dies für verfassungskonform, dem kann ich mich zwar nicht anschließen, aber muss es wohl akzeptieren. Man muss dem Verfassungsgericht natürlich zu Gute halten, dass es nicht dazu da ist Politik zu machen, sondern nur den äußersten Rahmen des verfassungsmäßig möglich abzustecken. Aber und das ist das schöne an der Politik, man muss diesen Rahmen nicht ausreizen. Es obliegt der Politik und damit dem letztenends dem Volk als Souverän immer noch es anders zu machen. Das heißt jetzt wo die juristischen Mittel ausgereizt sind, muss die Problematik auf der politischen Ebene ausgefochten werden und da wird es gleich in mehrfacher Hinsicht spannend.

Im ersten Schritt kann man wohl mit einem Gesetzgebungsverfahren rechnen um eine neue deutsche Umsetzung auszuarbeiten. Und wir haben ja eine Partei in der Regierung, die sich selbst als Bürgerrechtspartei bezeichnet und sich, zumindest zu Oppositionszeiten, unsere Argumentation gegen die VDS zu eigen gemacht hat. Wie wird sich also die Mövenpick-Partei, die schon bei ihrer ersten Prüfung in Form des SWIFT-Abkommens total versagt hat, nun bei einer Neuumsetzung der VDS verhalten?

Zum andern gibt es ja auch schon auf europäischer Ebene Zoff um die VDS. Die Schweden weigern sich beharrlich die Richtlinie umzusetzen, trotz einer Verurteilung durch den EuGH, was wir wohl unserer erfolgreichen schwedischen Schwesterpartei zu verdanken haben. Da gibt es Potential die Richtlinie an den politischen Wurzeln zu packen, insbesondere da das Dank Lissabon-Vertrag erstarkte Europäische Parlament beim SWIFT-Abkommen plötzlich seine bürgerrechtsfreundliche Seite entdeckt hat, auch wenn sie beim Telekom-Paket leider umgefallen sind.

Und nicht zuletzt gibts da ja auch noch ein kleines gallisches Dorf… äh… eine rasant wachsende europäische und internationale Bewegung, die da gerne noch ein Wörtchen mitreden möchte. Jetzt da der Streit von den Gerichtssälen wieder in die Parlamente kommt sind wir gefragt liebe Piraten.

Update: Links zum Thema (wird ggf. noch ergänzt)

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