Ich hoffe alle Leute die nur an knallharter politischer Diskussion interessiert sind, haben ein bisschen Nachsicht mit mir, dass die Kategorie „Parteialltag“ wegen des anstehenden Bundesparteitags hier und da ein kleines Revival findet. Derzeit ist der Grund warum ich mal wieder in dieser Kategorie blogge eine Diskussion auf Twitter über Mehrheiten und das zählen von Enthaltungen. Da mir die 140 Zeichen langsam zu wenig sind (und ich meinen Followern auch nicht zumuten will ständig „Chat-Tweets“ zu lesen), will ich hier mal den Blog nutzen die wichtigsten Punkte zusammenzufassen.

Worum geht es?

Bei jedem Parteitag kam bisher die Frage auf, wie Enthaltungen gezählt werden. Wenn ein Antrag etwa 4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen bekommt, sagen die einen, er hat eine Mehrheit, die anderen sagen er hat keine. Der Grund für den Dissens ist, dass beiden Seiten von unterschiedlichen Arten von Mehrheiten sprechen, nämlich erstere von der einfachen Mehrheit, andere von der absoluten (vgl. Wikipedia). Die Frage ist nun erst einmal: wer hat recht?

Rein rechtlich ist die einfache Mehrheit ausschlaggebend. Dazu gibt es ein Grundsatzurteil des BGH von 25.01.1982 (II ZR 164/81). Damals hieß es im §32 BGB, dass die Mehrheit der erschienenen Mitglieder entscheidet. Der BGH hat klargestellt, dass es zwar wörtlich eine absolute Mehrheit darstellt, dass aber die Intention ausschließlich war, dass die nicht erschienenen Mitglieder nicht mitgezählt werden sollen (Das Urteil ist ein sehr schönes Beispiel dafür, dass man Gesetze nicht mit Logik auszulegen / zu hacken versuchen sollte). Dagegen ist es die klare Intention des enthaltenden, dass seine Stimme keine Relevanz für die Entscheidung bedeutet und deshalb nicht analog zu einer Nein-Stimme gewertet werden darf, wie es bei absoluter Mehrheit der Fall ist. Die aktuelle Version des §32 BGB stellt dies klar, indem dort von „abgegebenen Stimmen“ die Rede ist.

Heißt das jetzt, es muss auf jeden Fall mit einfacher Mehrheit entschieden werden? Dies ist nicht der Fall. Der BGH hat obiges Urteil am 12.01.1987 ergänzt (II ZR 152/86) und klargestellt, dass es sich bei §32 BGB nach §40 BGB um eine sog. „nachgiebige Vorschrift“ handelt. Das heißt die Satzung (und nur diese, also nicht die GO oder ein einfacher Beschluss der Versammlung) kann bestimmen, dass andere Mehrheiten gelten, wie etwa die absolute Mehrheit.

Welche Mehrheit ist besser?

Grundsätzlich kann in diesem Fall nicht von besser oder schlechter sprechen. Die Befürworter der beiden Varianten von Mehrheiten haben unterschiedliche Intentionen. Es geht grundsätzlich um die Frage ob man echte Enthaltungen, also eine Stimme die keinen Einfluss auf das Ergebnis hat, zulassen will oder nicht. Die Befürworter einer einfachen Mehrheit wollen eine möglichst große Freiheit des Abstimmenden bei der Stimmabgabe, während die Befürworter einer absoluten Mehrheit versuchen möglichst große Hürden aufzubauen um etwa die Satzung möglichst nicht zu leichtfertig zu ändern und deswegen sagen, wenn nicht genug dafür sind darf die Änderung nicht durchgeführt werden, auch wenn es den meisten egal ist.

Effektiv gibt es sogar eine Möglichkeit Enthaltung weiter zu unterscheiden, nämlich in aktive und passive Enthaltungen. Aktiv enthält sich, wer auf Nachfrage der Versammlungsleitung, wer sich enthält, die Stimmkarte hebt. Passiv enthält sich wer niemals seine Stimmkarte hebt. Es gäbe grundsätzlich die Möglichkeit diese Formen der Enthaltung unterschiedlich zu behandeln, ob dies rechtlich allerdings sauber ist, ist mir nicht klar, aber ich habe zumindest Zweifel.

Historie & Fazit

Satzungsänderungsanträge um auf eine absolute Mehrheit zu wechseln wurden mehrfach gestellt und sind bisher gescheitert. Die meisten Piraten, so auch ich selbst, waren bisher der Argumentation des BGH gefolgt, dass eine Enthaltung möglichst dem Wählerwillen entsprechend gewertet werden soll. Ich denke wichtig ist vor allem klar zu stellen, dass eine Enthaltung kein „ich weiß nicht“ ist, sondern ein „mir egal“. Wer sich nicht sicher ist, kann aus diesem Grund immer noch mit Nein stimmen, das ist vollkommen legitim. Aus diesem Grund ist es auch nicht sinnvoll die Enthaltungsformen zu unterscheiden. Die absolute Mehrheit hat außerdem die Gefahr der Alibi-Entscheidung, wie man etwa an der Vertrauensfrage unter Schröder gesehen hat, als dieser sich selbst explizit enthielt mit dem Ziel wie ein Nein gewertet zu werden. Da die Debatte über die Mehrheit regelmäßig massiv die Zeit des BPT verschlingt, möchte ich deshalb explizit dafür plädieren, den Status Quo, also die einfache Mehrheit, ohne erneute Anträge beizubehalten.

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