Eigentlich könnte man es ja als Sieg feiern. Der BGH urteilte, dass man als Betreiber eines offenen W-LANs nicht schadensersatzpflichtig ist, wenn jemand etwas böses über seinen Internet-Anschluss macht. Allerdings kann man ihn auf Unterlassung verklagen, deswegen bleibt es allerhöchstens ein Phyrrus-Sieg. Denn nun kann fast jeder quasi per Zuruf ein offenes W-LAN dicht machen lassen.
Während das Gastgewerbe nun wohl einfach auf den freien W-LAN-Zugang ganz verzichtet, ist das Urteil ein Schlag ins Gesicht für die Freifunkbewegung. Juristisch kann man soweit mir als Laie bekannt ist, das Urteil des BGH nicht mehr angehen. Aber wir können nicht einfach den Weg in die Informationsgesellschaft mit solchen Steinen verbauen. Deshalb ist jetzt die Politik gefragt und das heißt wir liebe Piraten. Es wird Zeit für eine gesetzliche Freifunk-Regelung!
Update: ValilDOM interpretiert das Urteil anders. Warten wir auf die Ergebnisse.
2 Kommentare
2010-05-12 um 9:42 am
Uli
Wir können es auch wie die Briten machen und uns einfach alle selbst als Provider klassifizieren. Dann haften wir nach TMG nicht mehr für die Inhalte, die über unsere Netze gehen.
2010-05-12 um 10:50 am
Grundsatzurteil zur WLAN-Haftung « 11k2
[…] dunkle Kehrseite des Urteils ist allerdings (darauf weist Andi Popp zu Recht hin), dass damit ein öffentliches WLAN, etwa in einem Cafe, mit Hinweis auf die […]