Viele von euch wissen wahrscheinlich, dass ich kein Freund des parlamentarischen Regierungssystems bin. Das liegt nicht nur daran, dass es keinen Pluralismus verträgt, weil man ja „stabile“ Mehrheiten für eine Regierungsbildung braucht, sondern weil ich eigentlich die gute alte Gewaltentrennung immer für recht sinnvoll erachtet habe. In Deutschland erleben wir stattdessen eine Exekutivgesetzgebung. Die Vorlagen kommen aus den Schubladen der Ministerien und werden meist durch die „stabile“ Regierungsmehrheit durchgewunken. Die Oppositionsminderheit kann die Regierung etwas ärgern, aber nicht wirklich ausbremsen.
Dennoch: Obwohl unsere parlamentarische Praxis die Gewaltenteilung vor eine Zerreißprobe stellt, waren die Abgeordneten bisher zumindest formal noch unabhängig und haben bisweilen schon mal die Gesetzesvorlagen aus der Regierung zerfetzt. Dass ich jetzt diese Gedanken erneut spinne, liegt am Urteil im Fall Tauss. Das Urteil an sich will ich hier jetzt nicht breit treten. Wer also gehofft hat, dass ich jetzt über den Fall rante, der hat Pech gehabt. Aber ein kleiner, nebensächlich erscheinender Aspekt, den ich bei bruchsal.org las, stieß mir ins Auge:
StGB § 184b Absatz 5 komme nicht zur Anwendung, da Tauss sich das Material nach Ansicht des Gerichts nicht in Erfüllung dienstlicher Aufgaben beschafft habe. Stattessen habe er als Abgeordneter ein Informations- und Fragerecht gegenüber der Bundesregierung, das er hätte wahrnehmen sollen.
Ganz schön harter Tobak. Das interessante für mich am Tauss-Prozess war gar nicht die Klärung der Ereignisse, sondern die Frage, ob ein Abgeordneter (als Mitglied der Legislative) zur Erfüllung seiner Aufgaben (Gesetze machen) dieselben Sonderrechte (§184b Absatz 5 StGB) wie etwa ein Beamter (als Mitglied der Exekutive) hat. Hier hätte das Gericht unterschiedlich urteilen können, etwa Voraussetzungen nennen. Wäre es etwa Unterschied gewesen, wenn Tauss einen Privatdetektiv losgeschickt hätte? Braucht ein Abgeordneter gesonderten Zugriff auf Beamte, vorbei an der Regierung? Eine solch komplexe Frage bedarf differenzierter Antworten. Stattdessen nun dieser Kracher.
Was das Gericht hiermit gesagt hat ist, dass die Bundesregierung die einzige zulässige Quelle des Parlaments für solch kritische Informationen ist. Und es ist kein Geheimnis, dass die eine alles andere als zuverlässige, geschweige denn unabhängige Quelle ist. Die Bundesregierung, in Person der damaligen Familienminsterin Zensursula, hat, genau wie das BKA, mehrfach falsche Informationen verbreitet. Es ist kein Geheimnis, dass ständig von einem Massenmarkt für „Kinderpornographie“ im Netz gesprochen wurde, dass Fallzahlen bewusst verdreht und falsch interpretiert wurden um einen Anstieg der Kriminalität in diesem Bereich herbeizureden und dass die Behauptungen es gäbe „Kinderporno-Schurkenstaaten“ total an den Haaren herbeigezogen waren.
Das Gericht kehrt völlig unter den Teppich, dass die vorhandenen Informationen eine tragende Rolle in einem Gesetzgebungsprozess spielen. Wenn die Bundesregierung also die einzige Informationsquelle für die Parlamentarier ist, verkommt der Bundestag zu einer beliebig manipulierbaren Marionette der Regierung. Nicht einmal die Regierungsmehrheit kann so mehr die Gesetzgebung in die eigene Hand nehmen und die Gewaltenteilung ist endgültig nur noch Fassade.
Jetzt bleiben natürlich einige Fragen noch unbeantwortet. Will man überhaupt, dass das Parlament informationell von der Regierung unabhängig ist? Will man überhaupt eine Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive? Ist es überhaupt die Aufgabe eines Strafgerichts, das sich augenscheinlich mit einer ganz anderen Problematik konfrontiert sah, diese Frage zu beantworten? Fakt ist, das LG Karlsruhe hat sie beantwortet und die Antwort erschüttert mich viel mehr als alle anderen Aspekte dieses Prozesses.
2 Kommentare
2010-05-28 um 3:38 pm
Stephan Eisvogel
War von einem kleinen Landgericht auch nicht zu erwarten, dass sie anfangen parlamentarische Schieflagen gegen einen Paragraphen im StGB abzuwägen, oder? Ich habe fast den Verdacht, der Richter folgte dem Antrag der StA so exakt, damit Jörg eine Revision möglichst sicher in Betracht zieht und sich bis zum BGH durchbeisst. Wenigstens wissen wir jetzt nach Sichtung des Presse-Echos, welchem Teil der Presse man im Laufe unserer Parteientwicklung garantiert keinen „Gefallen“ mehr zukommen lassen sollte: http://www.kanzleikompa.de/2010/05/28/suffisantes-lacheln/ Entzückend.
2010-05-29 um 3:34 pm
SchwarzerPirat
@Andi: Zu deinem Blogeintrag.
1. Du schreibst, „Die Bundesregierung, in Person der damaligen Familienminsterin Zensursula, hat, genau wie das BKA, mehrfach falsche Informationen verbreitet.“
Gibt es dafür auch NEUTRALE Quellen und Beweise?
2. Folgender Ausschnitt aus bruchsal.org wäre auch eine Erwähnung wert:
„Sein Handeln sei überdies völlig ungeeignet gewesen, das Rechercheziel zu erreichen.“
Gut gemeint ist halt das Gegenteil von gut gemacht. Von dem her ist es schon gut, wenn die Parlamentarier das Ermitteln den Profis überlassen.
3. Generelle Anmerkung: Wenn man Artikel von Piraten wie dir liest, meint man immer, dass unsere Demokratie kurz vor dem Zusammenbruch steht. Dabei hat sie in NRW ganz gut funktioniert und der Wähler die PP deutlich zusammen gestaucht. Zwar sind es nur 0.1% weniger als bei der BTW aber in Summe fehlen euch 25% der Stimmen, die ihr mal hattet.
Wird die PP jetzt von der One-Topic zum One-Hit-Wonder?