Ich werde immer noch nicht wirklich schlau aus unseren Polizeigewerkschaften. Irgendwann mal dachte ich, endlich durchblickt zu haben, welcher dieser Vereine welche Ziele verfolgt, da kommt wieder alles anders. Während die GdP sich in der Vergangenheit als Überwachungslobby outete und unbedingt die Vorratsdatenspeicherung zurück haben wollte, ist es diesmal die DPolG die einen Internetpranger haben will und die GdP bringt es wiederum genau auf den Punkt, dass Pranger ein Phänomen des Mittelalters bleiben sollten. Doch schauen wir uns das Problem noch einmal im Detail an.

Die Frage entzündet sich an der notwendigen Neuregelung der Sicherungsverwahrung in Deutschland, da der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die nachträgliche Anordnung von Sicherungsverwahrung gekippt hatte. Was macht man nun also mit Straftätern, deren Haft verbüßt ist, von denen aber noch ernsthafte Gefahr ausgeht? Auch wenn das viele meiner Stammleser jetzt vielleicht nicht gerne hören, aber die Frage ist durchaus berechtigt.

Die Ideen lassen sich grob folgendermaßen zusammenfassen: Die Union scheint an der Sicherungsverwahrung grundsätzlich festzuhalten und das Urteil gekonnt umschiffen zu wollen. Unsere liberale Justizministerin scheint dagegen auf elektronische Fußfesseln zu setzen und die DPolG meldet sich nun mit der Idee des Internetprangers zu Wort.

Bei der ganzen Debatte sollte man allerdings Bedenken, auch Straftäter sind Menschen und haben entsprechend Menschen- und Bürgerrechte. Hier gilt allerdings natürlich der Freiheitsgrundsatz »Die Freiheit des einen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt«. Wer sich also schon einmal eines schweren Verbrechens schuldig gemacht hat, muss sich die Einschränkung seiner Recht gefallen lassen.

Wichtig ist dabei als aller erstes, dass man den Punkt des »schweren Verbrechens« genau definiert. Hier haben wir schon einmal die erste Schieflage. Häufig wird von »Sexualstraftätern« gesprochen, woran man sieht, dass sich hier die Sex-Offender-Datenbank der USA zum Vorbild genommen wird. Dies sollte man allerdings schnell wieder verwerfen. Diese Datenbank macht nichts anderes als die Hysterie zu bedienen, die bei einigen Amerikanern durch die Verschmelzung ihrer beinahe krankhaften Prüderie mit der nicht ganz so unnachvollziehbaren Angst Opfer einer Straftat zu werden, gewachsen ist. Den Titel des Sex Offenders verdient man sich in den USA heute bereits schon für einfaches Sexting, was dazu führt, dass sich diesen Titel in den USA jetzt primär Minderjährige einfangen.

Gehen wir also davon aus, wir hätten eine sinnvolle Definition dessen, was also schweres Verbrechen gilt, schauen wir uns also die oben aufgeführten Vorschläge an.

Die Sicherungsverwahrung an sich ist ja nicht einmal die schlechteste Maßnahme, sie hat in Deutschland nur Auswüchse angenommen, welche jenseits von Gut und Böse anzusiedeln sind. Thomas Darnstädt kommentiert bei SPON eigentlich sehr passend, wo das Problem liegt. Der Sinn der Haft ist nicht (allein) der Schutz der Öffentlichkeit vor Straftätern. Jeder Straftäter verdient nach der Verbüßung seiner Haft eine neue Chance, denn die Resozialisierung von Straftätern ist in unserer Gesellschaft explizit gewünscht. Die Sicherungsverwahrung darf nur dann angewendet werden, wenn stichhaltige Fakten schließen lassen, dass von der Person eine Gefahr ausgeht. Nur dann darf der Staat auch in seiner als Gefahrenabwender tätig werden, so sieht es auch die Europäische Menschenrechtskonvention vor. Keinesfalls darf der Staat präventiv strafen oder präventiv Grundrechte zur Gefahrenabwehr aushebeln, nur weil von einer Person eventuell (noch) eine Gefahr ausgehen könnte.

Der nun von der DPolG und von Unionspolitikern geforderte Internetpranger geht einen anderen weg. Wenn man die Straftäter schon nicht komplett aus der Gesellschaft entfernen kann, so will man wenigstens, dass die braven Bürger wissen, was für ein gefährlicher Mensch jetzt in ihre Gegend gezogen ist. Diese Maßnahme macht aber nichts anderes als Hysterie zu schüren. In der Bundesrepublik kann dies sowieso keinen Sicherheitsgewinn bringen. In den USA spielt man vielleicht immer noch mit dem Gedanken, dass jeder Bürger seine Familie mit seinem kompletten Waffenarsenal beschützen soll, aber hier in Deutschland gilt das Gewaltmonopol des Staates. Wenn also von einer Person nachweisbar eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht, so hat mich die Polizei vor ihm zu schützen, wenn nicht, so hat sie ihn in Ruhe zu lassen.

Unsere Frau Ministerin versucht mit ihrer Fußfessel den Mittelweg zu gehen, aber das ist ein fauler Kompromiss. Der Verbrecher wird zwar freigelassen, befindet sich dennoch weiter in Überwachung, nur halt nicht durch die Öffentlichkeit, sondern durch die Behörden. Auf den ersten Blick vielleicht eine gerechtfertigte Einschränkung seiner Grundrechte, auf den zweiten Blick aber ein Placebo. Wenn von der betreffenden Person tatsächlich eine Gefahr ausgeht, so ist die Überwachung nicht in der Lage eine Straftat zu verhindern, genauso wenig wie Kameras. Für eine wirkunsglose Maßnahme dürfen aber Grundrechte aus Prinzip nicht eingeschränkt werden.

Von diesen drei Maßnahmen ist also nur eine angemessen. Die Sicherungsverwahrung für Personen von denen unzweifelhaft Gefahr ausgeht. Einige werden jetzt sagen, dass bringt doch nichts, denn wir haben ja schon gesehen, dass Kinderschändern denen Heilung bescheinigt wurde, wieder rückfällig wurden. Vielleicht hilft es, wenn man sich einfach mal die Frage stellt, ob es wirklich weniger schlimm ist, wenn ein bisher unaufälliger Mensch ein Kind tötet. Denn klar muss sein: Die totale Sicherheit gibt es nicht, nicht einmal in einem goldenen Käfig.

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