Ich war letzten Freitag auf dem 6. Bayreuther Forum für Wirtschafts- und Medienrecht der Forschungsstelle für Wirtschafts- und Medienrecht der Uni Bayreuth. Neben dem hochkarätig besetzten Publikum und den hervorragenden Vorträgen der Tagesveranstaltung, fand am Abend eine große Podiumsdiskussion statt, an der auch Jens Seipenbusch teilnahm. Leider war die 9th Lady Stephanie zu Guttenberg kurzfristig verhindert. Statt dessen saßen aber andere interessante Gäste auf dem Podium: Julia von Weiler, die Geschäftsführerin von Innocence in Danger, und Beate Krafft-Schöning, Gründerin von NetKids, beide Protagonisten bei „Tatort Internet“.

Ich würde jetzt nicht bloggen, wenn es da nicht zu einer interessanten Begebenheit gekommen wäre. Als die Runde gegen Ende hin auf Cyber Grooming und in diesem Zusammenhang natürlich auch auf „Tatort Internet“ zu sprechen kam, ging quasi im Minutentakt ein Raunen durch unseren kleinen Block aus Piraten. Auf die Frage, was denn an der Rechtslage so schlimm sei, führte Julia von Weiler an, dass der derzeitige Paragraph zahnlos sei. Es gäbe nur eine bekannte Verurteilung durch einen „beherzten“ Richter. In wie weit es sinnig ist die Existenzberechtigung eines Strafrechtsparagraphen von seinen Verurteilungszahlen abhängig zu machen, kann sich jeder wahrscheinlich selbst ausmalen.

Als Jens die Sendung kritisierte, schloss er mit einer Aufforderung an Beate Krafft-Schöning, sich zum Rechtsstaat zu bekennen. Deren „Bekenntnis“ kam auch kurz darauf, indem sie forderte, man müsse bei Cyber-Grooming die Beweislast umkehren oder zu deutsch, dort die Unschuldsvermutung abschaffen. Da ging das Raunen nicht nur durch den Piraten-Block.

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