Wenn man die Diskussion um den JMStV verfolgt, muss man sich wundern. Eigentlich sind sich alle einig, dass dieses Machwerk schon im Kern total daneben greift. Allein den Begriff Rundfunk auf das Internet zu übertragen, was dann zu solchem Blödsinn wie Sendezeiten führt, ist im Ansatz schon vollkommen falsch. Wenn aber niemand das Teil gut findet, warum stimmen dann alle zu? Der Grund liegt tiefer, denn mit dem JMStV wackelt das System der Länderstaatsverträge selbst und damit ein massiver Einflussfaktor der Länder. Schauen wir uns den Sachverhalt nochmal genau an.

Warum schließen Länder Staatsverträge? Das System kommt eigentlich aus dem Völkerrecht. Man möchte eine einheitliche Regelung für mehrere Staaten, aber es gibt keinen Gesetzgeber, der die entsprechende Hoheit in allen Staaten hat. Also müssen alle nationalen Gesetzgeber einer Regelung zustimmen. Die Ausarbeitung der Regelung wird von den Regierungen abgewickelt.

Warum gibt es also Staatsverträge zwischen Bundesländern? Der Grund liegt in der Historie. Die Länder haben bestimmte Kompetenzen, z.B. den Rundfunk. Allerdings gibt es häufig auch hier Sachverhalte die sinnvollerweise bundesweit geregelt werden sollen. Deswegen greifen die Länder auch hier zum Staatsvertrag. Das heißt, die Landesregierungen handeln etwas aus und die Landtage – die eigentlichen Gesetzgeber – sollen dem dann zustimmen.

Dieser Ratifizierungsprozess wird allgemein als Formalität betrachtet, die eigentliche Entscheidung sollen die Landesregierungen durch ihre Unterschrift setzen. Wieso? Im völkerrechtlichen Kontext es natürlich immer eine Niederlage, wenn ein Staatsvertrag die Ratifikation in einem Teilnehmerland verfehlt. Mann müsste sich Gedanken machen, ob man diese Länder einfach rauslässt oder ob man den aktuellen Prozess abbricht. Bei Staatsverträgen zwischen Bundesländern hingegen, sieht das schon anders aus. Wenn ein solcher scheitert, dann gibt es darüber noch einen Gesetzgeber, der die Sache einfacher regeln kann, nämlich den Bund. Der Druck die entsprechende Gesetzgebung in Bundeshand zu geben, könnte nach einem gescheiterten Staatsvertrag also enorm zunehmen.

Eigentlich wäre es von vornherein sinnvoll gewesen, dass solche Gesetzgebungskompetenzen die bundesweit einheitlich sein sollen, auch beim Bund liegen. Dennoch bedingt die föderale Struktur unserer Republik, dass die Länder eigene Kompetenzen haben. Da wir es aber nie geschafft haben die Kompetenzen in unserem Föderalismus richtig zu verteilen, bleibt dies alles ein Machtspielchen zwischen dem Bund um den Ländern. Ein gescheiterter Staatsvertrag könnte hier im schlimmsten Fall das ganze System auf den Prüfstand stellen. Die Fragen kämen ganz schnell. Wieso ist es böse, wenn die Landtage die Ratifizierung ernst nehmen und auch mal ablehnen? Wieso muss ich überhaupt mit dem Gesetz durch 16 Landtage? Eine aufwendige und zähe neue Föderalismusreform müsste her um die Gesetzgebung neu zu verteilen. Den Schuh sowas auszulösen, will sich natürlich kein Landtag anziehen.

Natürlich wäre die sinnvollste Variante gewesen, dass das Netz nicht als Rundfunk deklariert worden und der Bundesgesetzgebung unterstellt worden wäre. Da könnte man auch weiter die Unzulänglichkeiten des Staatsvertragswesen unter den Teppich kehren. Unsere Paragraphenschubser kennen aber aber nur Trägermedien und Rundfunk und außerdem könnte man dann natürlich auch keine Rundfunkgebühren für „neuartige Rundfunkgeräte“ mehr verlangen.

Diese Kombination aus Kompentenzgerangel, bescheuerter und inkonsitenter Gesetzestexte und dem komplexen Staatsvertragswesen sorgt nun dafür, dass wir wahrscheinlich ein Gesetz kriegen, das keiner will. Dies ist ein Armutszeugnis für unseren Föderalismus.

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