Auch im neuen Jahr lassen unsere lieben Innenminister nicht locker und fordern weiterhin eine Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung. Allen voran wird immer wieder von einer immensen Schutzlücke gesprochen, die sich durch das Kippen des Gesetzes durch das Verfassungsgericht ergeben hätte. Es macht den Eindruck, als würde Deutschland ohne die Vorratsdatenspeicherung im Chaos versinken, als würde der Terrorismus und die organisierte Kriminalität die Oberhand gewinnen und man plötzlich an jeder Ecke auf Kinderpornographie stoßen (was man natürlich auch mit der VDS tut, deswegen brauchen wir ja Netzsperren). Dass es die VDS auch noch gar nicht so lange gibt und auch davor noch jeden Tag die Sonne aufging, scheint man auf Ministersesseln nicht mehr zu wissen. Grund genug also, sich diese Schutzlücke mal etwas genauer anzusehen.

Als die Vorratsdatenspeicherung eingeführt wurde, hat man es damit begründet, dass sie unabdingbar für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist und man sie natürlich nur zur Bekämpfung schwerster Verbrechen gegen die Menschlichkeit einsetzen würde. Die Realität sah anders aus. Als ich im Vorstand der bayerischen Piraten war, hatten wir die Ehre mit unserem Anonymisierungsdienst als Provider zu fungieren und so bekam man auch die ein oder andere Anfrage von Ermittlungsbehörden. Der Grund war jedesmal natürlich eines der schrecklichsten Verbrechen gegen die Menschlichkeit: ebay-Betrug.

Der Effekt der Vorratsdatenspeicherung aus unserer Sicht war also vor allem der, dass die Ermittlungsbehörden nun auf die Bestandsdaten hinter den IP-Adresse zugreifen konnten. Und darauf spitzt sich auch derzeit der Streit zu. In einer Diskussion zwischen Constanze Kurz und dem Bundesinnenminister kann man das gut sehen. Der Gegenvorschlag zur Vorratsdatenspeicherung, der derzeit kursiert, ist der sog. „Quick Freeze“. Dabei werden anstatt die Daten alle Bürger verdachtslos zu speichern, nur die Daten bestimmte Bürger, gegen die ein begründeter Anfangsverdacht besteht, gesichert. Da meinte der Innenminster dann, dass ihm die ja nicht viel helfen, denn wenn die Tat schon begangen ist, dann kann er die Daten ja nicht rückwirkend gewinnen.

Hier sehen wir also die vermeintliche Schutzlücke. Das Widerliche daran ist, mit welcher Trockenheit der Innenminister die Verfügbarkeit dieser Daten quasi im Vorbeigehen als selbstverständlich betrachtet. Es ist allerdings vielmehr so, dass es schon seit jeher so war, dass entsprechende Informationen eben nicht vorlagen. Wenn ein Räuber eine Tankstelle überfällt, dann kann ich auch nicht im Nachhinein sagen, dass es doch notwendig gewesen wäre genau zu wissen, welche Person zu welcher Zeit die Tankstelle betreten hat, damit ich  jetzt den bösen Mann mit der Pistole da auf Knopfdruck rausfiltern kann. Vielmehr ist es Aufgabe der Ermittlungsbehörden, mit den Informationen die vorhanden sind den Täter zu finden. Dies ist nämlich genau der Unterschied zwischen einem Rechtsstaat und einem Präventionsstaat. In ersterem gibt es freie Bürger, in letzteren nur potentielle Täter, deren Leben auf eine eventuelle Strafverfolgung hin ausgelegt wird.

Da ich aber viel lieber in einem Rechtsstaat lebe, lasst mich also sagen: Liebe Innenminister die »Schutzlücke« die ihr da beschreibt ist keine Bug, sondern ein Feature.

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