Wo man hinsieht, gibt es Missstände. Diese Missstände sind im besten Fall uanppetitlich, im schlimmsten Fall tödlich. Der einzige Schutz sind Menschen, die auf diese Missstände hinweisen, sog. »Whistleblower«. Dies wird eindrucksvoll in einem Beitrag von Monitor [1] dargestellt. Die Frage die dort gestellt wird ist allerdings: Was passiert mit den Whistleblowern, wenn sie ausgewhiselt haben. Es wird der Fall des LKW-Fahrers geschildert, der den Gammelfleisch-Skandal aufdeckte. Er fühlte sich gemobbt und wurde schlussendlich entlassen. So sollte die Sache nicht laufen. Doch wie geht man mit Whistleblowern um?

Auch hierzu schwingt im Beitrag von Monitor eine Lösung mit. In Großbritannien gibt es ein Whistleblower-Gesetz, dass vor Kündigung oder anderen Repressionen schützen soll. Ich muss gestehen, ich kenne das Gesetz nicht, aber laut der Redaktion hätte es bedeutet, dass der Arbeitgeber unseres LKW-Fahrers hätte nachweisen müssen, dass die Kündigung nichts mit dem Whistleblowing zu tun hatte.

Viele Leser meines Blogs finden diese Regelung bestimmt gut und ich werde mir jetzt wahrscheinlich keine Freunde machen, wenn ich sage, dass ich sie bescheuert finde. Sie erinnert mich ein bisschen an das Fließtexteverstümmelungs… äh… das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Auch dort soll man dann irgendwie nachweisen, dass etwa die Ablehnung einer Bewerbung für eine Arbeitsstelle nicht wegen Geschlecht, Alter, Religion oder einem der anderen Kataloggründe ergangen ist. Ein solcher Nachweis ist nie brauchbar zu führen. Genauso wenig wie dass AGG verhindert, dass ein rassistischer Chef keine Ausländer einstellt, kann ein Whistleblower-Gesetz das Arbeitsklima zwischen Whistleblower und Arbeitgeber wiederherstellen.

Seien wir ehrlich, die Taten der Whistleblower sind lobens- und unterstützenswert. Aber man kann nicht erwarten, dass man in einem Betrieb, in dem man Misstände aufgedeckt hat, noch irgendwie glücklich wird, solange die Verantwortlichen – die im schlimmsten Fall die Eigner sind – noch im Sessel sitzen. Zumindest nicht wenn man diese Missstände von Talkshow zu Talkshow trägt.

Möchte ich als Whistleblower noch was von meinem Arbeitsplatz haben, so muss ich anders vorgehen. Lediglich die Anonymität schützt mich davor, Opfer von Repression zu werden. Was Wikileaks im Großen vor macht, gilt auch im Kleinen. Nur solange niemand weiß, dass ich es war, der die Missstände angeprangert hat, kann ich sicher sein, dass das Verhalten meines Vorgesetzten davon nicht beeinflusst wird. Und dieser Schutz ist genau das, was der Staat gewährleisten und unterstützen muss. Dass er genau das Gegenteil tut, indem wir jetzt z. B. wieder eine Vorratsdatenspeicherung bekommen und dazu lustigen Blödsinn wie zivilrechtlichen Auskunftsanspruch haben, ist das eigentliche Problem. Solange das nicht gelöst ist, ist ein Schutzgesetz nur ein kratzendes Feigenblatt.

[1] Ich hoffe wenigstens das PDF überlebt die Depublikation, mal schauen.

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