Mithilfe seines Anwalts Dominik Boecker ist es René Walter gelungen die Domain »nerdcore.de« wieder auf sich übertragen zu lassen. Dabei hatte die Denic sich Boeckers Ausführungen angeschlossen und so »nerdcore.de« vor der drohenden Versteigerung auf ebay gerettet. Dabei hat sich die Denic der Begründung Boeckers angeschlossen und den Pfändungsbescheid als unbegründet gesehen, wodurch es zum Rücktransit kam. Ein kühner Weg. Euroweb sagt, die Denic würde sich zum Richter aufspielen. Das war zu erwarten, denn sie haben sich alle Mühe gegeben, die »Optionen des Rechtssytems auszuschöpfen«. Doch auch Thomas Stadler – als quasi neutraler Beobachter – sieht die Tatsache, dass die Denic sich über einen gerichtlichen Bescheid hinwegsetzt, ziemlich kritisch und meint, es gibt »keinen Grund dafür, zu diesem Rechtsbruch der DENIC Beifall zu klatschen«. Ich tue es dennoch und ich will auch erläutern wieso.

Man muss Stadler zugute halten, dass er Jurist ist und man diesen Beruf wohl nicht ohne felsenfestes Vertrauen in das deutsche Rechtssystem ausüben kann. Dass dieses Vertrauen nicht immer angebracht ist, sieht man oft genug. Am besten finde ich immer noch Hausdursuchungen, die von Gerichten Monate danach für illegal erklärt werden, ohne dass es dem illegal Durchsuchten, der z.B. diese Monate ohne seine persönliche IT-Infrastruktur zubringen musste, irgendwie von Nutzen wäre. Man kann in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht immer von einem Bürger erwarten, dass er sich falschem Verhalten der Staatsgewalt anschließt, auch nicht der Judikative. Ein Extrembeispiel: Ich bin Verantwortlicher eines Stromnetzbetreibers und jemand gibt mir einen Gerichtsbeschluss, der mich anweist einem Krankenhaus voller auf medizinische Geräte angwiesener Patienten den Strom abzustellen. Natürlich kann ich den Pontius Pilatus machen, meine Hände in Unschuld waschen und dem Gericht die Schuld geben. Ich kann aber auch zivilen Ungehorsam leisten.

Jetzt geht es bei einer Domain natürlich um alles andere als Leib und Leben, aber auch hier ist ein Verantwortlicher nicht nur ein Instrument des Staates. Die Denic hat sich der Auffassung angeschlossen, dass einem ihrer »Kunden« hier grobes Unrecht widerfahren ist, das im Falle einer Versteigerung kaum noch durch die deutsche Gerichtsbarkeit wieder gut zu machen wäre. Diesen Schaden abzuwenden ist in meinen Augen nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht der Denic. Die Tatsache, dass sie die Domain im Transit hält, zeugt von einer genauen und sehr vernünftigen Bewertung der Sachlage.

Auch weiterhin muss ich Thomas Stadler widersprechen, dass die Denic hier eine Machtposition ausspielen würde. Jeder der für bestimmte Dinge die Verantwortung trägt, hat eine Position inne, die sich ähnlich zur Denic gestaltet. Einen Gerichtsbeschluss einfach nicht umzusetzen, weil man es kann, bedeutet noch lange keine Machtposition. Der Staat hat immer noch das Gewaltmonopol und kann zu härteren Mitteln greifen um seine Interessen durchzusetzen. Erst wenn der Einsatz solcher Mittel für den Staat nachteilig bis unmöglich wird – wie es z.B. beim Großbürgertum im Zeitalter des Laissez-Faire-Liberalismus der Fall war – kann man wirklich von einer Machtposition sprechen.

Und Euroweb? Nun, deren Reaktion ist an Bockigkeit von keinem Dreijährigen zu überbieten. Zuerst mit voller Dreistigkeit eine Domain, von der sie dank Versteigerungsabsichten wohl eindeutig wussten, dass sie einen hohen Wert besitzt, bei einem Gericht mit 100€ anzusetzen und dann wundern, dass dem technisch Verantwortlichen dabei die Galle hochkommt, ist mehr als lächerlich.

Die Denic hingegen hat Rückgrat bewiesen, wie man es in Deutschland schon lange nicht mehr gesehen hat. Ich verneige mich vor den Verantwortlichen und klatsche Beifall.

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