Alle die noch immer glauben, der Kampf für Demokratie und Bürgerrechte sei nicht notwendig, die mögen doch mal bitte einen Blick nach Ungarn werfen. Dort hat man mit dem neuen Mediengesetz bisher nicht nur mal kurzerhand einen Schwung Bürgerrechte abgeschafft, man legt jetzt eine neue Verfassung hinterher. Diese neue Verfassung ist gefährlich, sie ist eine Unverfassung.
Zum einen höhlt sie Rechtsstaatsprinzip und Gewaltenteilung wie bereits berichtet vollkommen aus. Zum anderen wird sie von der Regierungsmehrheit im Parlament beschlossen, ohne Referendum durch den Souverän (das Volk). Diese Praxis mag bei beschränkten Verfassungsänderungen vielleicht noch tolerierbar – wenn auch nicht akzeptabel – sein, aber sicher nicht für eine komplett neue Verfassung.
Sie ist auch eine Unverfassung, weil sie nicht auf einen langfristig stabilen Staat ausgerichtet ist, sondern auf die aktuelle Regierung zugeschnitten wurde. Solche Elemente haben bereits die EU-Verfassung durchzogen, als man sich z.B. Studiengebühren verfassungstechnisch vorbehielt. In Bayern findet man sie z.B. im CSU-orientierten Landtagswahlrecht. Die neue ungarische Verfassung treibt das jetzt allerdings auf die Spitze.
Hier könnte ein verfasster Unrechtsstaat mitten auf europäischem Boden und mitten in der Europäischen Union entstehen. Wenn das so weiter geht, dann sind es die Ägypter, die in 20 Jahren im Fernsehen sehen, wie die Ungarn sich zu tausenden versammeln, um den Rücktritt von Orban und eine Änderung der Verfassung zu fordern.
5 Kommentare
2011-04-19 um 10:58 am
Lesovik
Ungarn! Da war doch was? Hatten die nicht schon mal andere Systeme zum Wankeln gebracht? Waren sie nicht damals als Partner, der sie sein wollten, nicht zu gebrauchen? Irgendwie, wiederholt sich die Geschichte.
Die Magyaren werden uns schon noch zeigen, wie echte „Demokratie“ auszusehen hat. Im Übrigen kann ich schlecht nachvollziehen, dass diese Leute vor mehr als 20 Jahren eine Diktatur anprangerten, denn wozu??? Sie errichten schon seit Jahren eine Neue. Und wurden als Dank in die EU aufgenommen. Etwa darum, weil die gesamte EU eine Diktatur ist? Eine Wirtschaftsdiktatur und Diktatur des Geldes?
Ist noch keinem aufgefallen, dass – zumindest – in Deutschland, genau wie in der DDR, ein 1 Parteiensystem herrscht, das von mehreren Splittergruppen – wie SPD; CDU; FDP etc – zur Verblödung der Masse bewegt wird? Denn es ist egal, wer den Kanzler stellt, gemacht wird, was die Lobbyisten sagen, also das Geld, denn wer Geld hat, hat die Macht.
Der Bürger wird behandelt, wie ein Champignon. Man hält ihn im Dunkeln und schmeißt ihn mit Mist zu.
Hoch lebe die Freiheit? Welche Freiheit???
2011-04-19 um 11:27 am
Demokratie ist ein wertvolles Gut (via Andis Blog) « Toumai1470's Blog
[…] toumai1470 Uncategorized Einen Kommentar hinterlassen All denen, die noch immer glauben, der Kampf für Demokratie und Bürgerrechte sei nicht notwendig, die mögen doch mal bitte einen Blick nach Ungarn werfen. Dort hat man mit dem neuen Mediengesetz bisher nicht nur mal kurzerhand einen Schwung Bürgerrechte abgeschafft, man legt jetzt eine neue Verfassung hinterher. Diese neue Verfassung ist gefährlich, sie ist eine Unverfassung. Zum einen höhlt sie Rechtsstaatsprinzip und Gewaltenteilung wie bereits … Read More […]
2011-05-05 um 6:01 am
Raschke, Joachim
BESCHWERDE GEMÄSS ARTIKEL 34 DER EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION
vom 28.04.2011
(ABSCHRIFT)
II. EXPOSE DES FAITS
Statement Of The Facts
Darlegung des Sachverhalts
Die Beschwerde richtet sich gegen die überlange Dauer des Verfahrens des Beschwerdeführers beim Verwaltungsgericht Potsdam – 11 K 2657/09 – gegen das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg wegen verwaltungsrechtlicher Rehabilitierung.
Der im Jahr 1954 in der ehemaligen DDR geborene Beschwerdeführer wurde wegen einer zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehungen vom 21. August 1972 bis zum 25. Oktober 1972 aufgrund eines gescheiterten Versuchs, aus der DDR zu fliehen, und einer anderen zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehung vom 27. September 1989 bis 28. September 1989 rehabilitiert und entschädigt.
Wegen des erzwungenen Abbruchs seiner Schulausbildung und des erzwungenen Abbruchs der Berufsausbildung zum Zootechniker im Jahr 1972, weil er sich geweigert hatte, an der so genannten vormilitärischen Ausbildung teilzunehmen, begehrt er darüber hinaus seine berufliche Rehabilitierung.
Der Beschwerdeführer macht geltend, dass er bereits im Jahr 1990 einen Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung gestellt hat, über den noch nicht entschieden worden ist.
Auf Grund der Untätigkeit des Innenministeriums des Landes Brandenburg erhob der Beschwerdeführer am 10. November 2009 bei der Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichts Potsdam Klage und beantragte den beklagten zu verpflichten, über den Antrag aus dem Jahre1990 zu entscheiden.
(Beweis: Klageschrift vom 10. November 2009, Anlage 1)
Am 10. November 2009 forderte das Verwaltungsgericht den Beklagten auf, innerhalb von acht Wochen auf die Klage zu erwidern.
(Beweis: Schreiben des Verwaltungsgerichts vom 10.November 2009, Anlage 2)
Da der Beklagte nicht auf die Klage erwiderte, beschwerte sich der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 07. Mai 2010 über die Untätigkeit. In dem Schreiben heißt es: „Da sich bei dem Verfahren seit 1990 nichts entwickelt, werden meine Grundrechte weiterhin verletzt, so bin ich ein Unterprivilegierter, ich habe es zu nicht viel im Leben gebracht, ich bin nichts wert, weil ich mich zu sehr um „Politik“ kümmerte, ich hätte mich eher um die Ausbildung kümmern sollen. Wegen der Verletzung meiner Würde erhebe ich eine erweiterte Klage. Durch das jahrelange Verfahren zur Rehabilitierung werde ich zum bloßen Objekt gemacht und damit die Menschenwürde massiv verletzt.
(Beweis: Schreiben des Beschwerdeführers vom 7. Mai 2010, Anlage 3)
Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 14. Juni 2010 bewilligte das Verwaltungsgericht dem Beschwerdeführer Prozesskostenhilfe.
(Beweis: Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 14. Juni Juni 2010, Anlage 4)
Mit Bescheid vom 2. November 2010 wurde über den Antrag des Beschwerdeführers vom 8. September 2004 und vom 25. März 2005 auf verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung entschieden. Der Antrag wurde abgelehnt, weil die Voraussetzungen des Rehabilitierungsgesetzes nicht erfüllt seien.
(Beweis: Bescheid des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg vom 2. November 2010, Anlage 5)
Dieser Bescheid ist Gegenstand des Verwaltungsgerichtlichen Verfahrens geworden. Das Verwaltungsgericht hat über die Klage auf Rehabilitierung noch nicht entschieden.
III. EXPOSE
ANGABE DER GELTEND GEMACHTEN VERLETZUNG(EN) DER KONVENTION UND ODER ZUSATZPROTOKOLLE UND BEGRÜNDUNG DER BESCHWERDE
Der Beschwerdeführer rügt die Verletzungen des Rechts aus Art. 6 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten der Entscheidung.
Die Klage des Beschwerdeführers vom 10. November 2009 ist seitdem beim Verwaltungsgericht anhängig, ohne dass das Gericht ein Urteil erlassen hat. Die Verfahrensdauer verletzt das Recht des Beschwerdeführers aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Konvention, wonach jede Person ein Recht darauf hat, dass über ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen innerhalb angemessener Pflicht entschieden wird.
Gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs beurteilt sich die Angemessenheit der Verfahrensdauer in Anbetracht der besonderen Umstände der Rechtssache sowie unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien: die Komplexität des Falles, das Verhalten des Beschwerdeführers und der zuständigen Behörden sowie die Bedeutung des Rechtsstreits für den Beschwerdeführer. (siehe u.a. Frydlender gegen Frankreich [GK], Nr. 30979/96, Rn 43).
1. Komplexität des Verfahrens
Das Verfahren des Beschwerdeführers gegen das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, in dem dieser die Rehabilitierung wegen seiner politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR begehrt, stellt sich weder als besonders schwierig noch als komplex dar.
2. Verhalten des Verwaltungsgerichts
Die überlange Verfahrensdauer beruht auf dem Verhalten des Verwaltungsgerichts.
Dem Beschwerdeführer ist bewusst, dass zwar das Verwaltungsverfahren, das mit dem Ablehnungsbescheid vom 2. November 2010 endete, nach Art 6 Abs. 1 der Konvention bei der Verfahrensdauer nicht zu berücksichtigen ist. Aufgrund der sehr langen Dauer des Verwaltungsverfahrens war das Verwaltungsgericht aber aber gehalten, dass Gerichtsverfahren beschleunigt zu behandeln. Auch dann, wenn man nicht auf dem Rehabilitierungsantrag des Beschwerdeführers aus dem Jahr 1990 abstellt, sondern erst auf den Rehabilitierungsantrag
vom 8. September 2004 und vom 25. März 2005, dauerte das Verwaltungsverfahren bis zum Bescheid bereits circa sechs Jahre und damit übermäßig lange.
Das Verwaltungsgericht musste auch darauf Rücksicht nehmen, dass das Geschehen, auf das der Rehabilitierungsantrag gestützt ist – erzwungene Abbruch der Schulausbildung aus dem Jahr 1971 und erzwungener Abbruch der Berufsausbildung zum Zootechniker aus dem Jahre 1972. – bereits sehr lange zurück liegt und auch aus diesem Grunde ein berechtigtes Interesse des Beschwerdeführers an eine beschleunigte Entscheidung über die Klage entsteht.
Das Verwaltungsgericht hätte deshalb alle möglichen Maßnahmen treffen müssen, um das Gerichtsverfahren zu beschleunigen. Das Verwaltungsgericht hat jedoch mit seiner Klageerhebung am 10. November 2009 außer dem Beschluss auf Prozesskostenhilfe nichts wesentliches veranlasst.
3. Verhalten des Beschwerdeführers
Der Beschwerdeführer hat dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht keine Verzögerungen verursacht.
4. Bedeutung für die Interessen des Beschwerdeführers
Das Verfahren auf Rehabilitierung wegen politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR ist für den Beschwerdeführer von erheblicher Bedeutung.
5. Ergebnis
Die bisherige Dauer des Verfahrens beim Verwaltungsgericht Potsdam ist im Ergebnis nicht mehr angemessen und verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Art. 6 Abs. 1 der Konvention.
2011-05-26 um 2:29 pm
Raschke, Joachim
Die Unfähigkeit des Staates – Bürgerrechte zu wahren!
PETITION:
Landtag Brandenburg
Petitionsausschuss
Der Vorsitzende
Thomas Domres, MdL
FAX 0331 9661139 PET.-Nr. 1148/5
17.04.2011
Sehr geehrter Herr Domres,
mit der Landesregierung von Brandenburg habe ich sehr viel Ärger, ich habe viele um Hilfe gebeten.
Schon ewig warte ich auf meine Entschädigung wegen der DDR Zeit (Verfolgung …), ständig wird vertagt oder sonst etwas und immer fehlt etwas an Beweisen, das geht schon 20 Jahre. Jetzt klage ich auch schon sehr, sehr lange. Was kommt noch in meinem Leben?
1990 – der Rehabilitierungsantrag Antrag wegen der Verfolgung seit 1972
Im November 2010 wurde der Antrag vom Innenministerium abgelehnt, aber nicht vom Innenministerium mitgeteilt,
jetzt soll das Verwaltungsgericht entscheiden – VG 11K 2657/09.
Zudem möchte ich Beschwerde erheben über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Potsdam,
das am 07.04.2011 entschieden hat, mir einen befangenen Rechtsanwalt beizuordnen, der erst mal nicht unabhängig arbeitet und zuvor am 15.03.2011 auch sein Mandat niedergelegt hatte.
Wann erfolgt aber die Entscheidung?
BITTE HELFEN SIE MIR
Darauf hinweisen möchte ich noch, seit 1996 bin ich schwerbehindert (70%), bedingt durch einen Unfall, einen Sturz damals und da es sich jetzt bei mir etwas normalisiert hat, habe ich die alten Würde Verletzungen nach GG 1.1 von 1991-1996 mit angeklagt – wer weiß, ob ich hierbei ein Ergebnis sehe…
Joachim Raschke
2011-05-26 um 3:10 pm
Raschke, Joachim
LEBENSLAUF 05-2011
… endlich fruchtete meine Oppositionshaltung im Juni/Juli 1989
hatte ich erste Kontakte zum Neuen Forum, hier konnte ich mit helfen und aktiv werden.
Ab Mitte Oktober 1989 wurde ich Mitglied SDP der DDR
von Mai 1990 bis zur Amtsbildung (Amt Oberkrämer)
im August 1992 war ich hauptberuflich Bürgermeister
1990 stellte ich mehrere Rehabilitierungsanträge, die dann aber beim
neuen Innenministerium (ab 1992) nicht bearbeitet wurden
Bei der Amtsbildung wurde ich aus dem Amt gemobbt und als Mobbing opfer (von 1991 -1996) bekam ich keine Anstellung, ich war arbeitslos.
Ende 1992 bis Ende 1993 hatte ich eine Fortbildungsmaßnahme, eine
Anpassungsausbildung für kaufmännische Angestellte
1994 war ich wieder arbeitslos
1995 ABM – Naturwacht
1996 Unfall mit Schädel-Hirn-Trauma – und erhalte eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, 70 % schwerbehindert
1998 weiterer Unfall, ein systematischer Aufbau meiner Gesundheit wurde und
wird immer noch notwendig
Ca. 1997 entschied ich mich aus der SPD auszutreten, schon lange fand ich hier keine Heimat mehr.
2004 – 2008 Zeugenermittlung und weiterer Antrag auf Rehabilitierung stellte ich beim Innenministerium,
bis 18.01.2007 Rechtsanwältin Gabriele Frommherz, (erste Anwältin) und viel Hoffnungen …
Im Nov. 2007 hatte ich mich dann entschlossen Klage zu erheben, ./. Ministerium des Innern beim Verwaltungsgericht Potsdam wegen Untätigkeit , die Klage nahm ich am 03.02.2009 unüberlegt wieder zurück,
Versprochene Hilfszusagen erwiesen sich als Täuschung und deshalb hatte ich am
09.11.2009 erneut wegen Untätigkeit gegen das Innenministerium geklagt.
10.05.2010 Erweiterung der Klage vom 09.11.2009
25.05.2010 Verfassungsklage Antrag
07.12.2010 Klageantrag Körperverletzung als Verwaltungsklage
13.12.2010 Klage wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Potsdam
ab 25.01.2011 RA Dr. Ingo-Jens Tegebauer
08.04.2011 Petition vor dem Landtag Brandenburg Nr. 1148/5
ab Mai 2011 Rechtsanwalt Hans – Heinrich Dördrechter
ab Mai 2011 Gabriele Frommherz – Rechtsanwältin
28.04.2011 Beschwerde vor dem Europäischen Gericht für Menschenrechte in Straßburg