Mal etwas Parteialltag ganz transparent im Blog. Ich hätte schwören können, ich hätte eine derartige Übersicht schon einmal verfasst, finde sie aber nirgends. Da es auf Twitter gerade wieder zu einer Debatte über Kassen- und Rechnungsprüfer kommt und der BPT die ganze Geschichte mal wieder falsch gemacht hat, hier nochmal eine Übersicht über die ganzen Berichte und Prüfer, die wir so in der Partei haben. Das Konstrukt stützt sich auf gesetzliche Vorgaben, die Bundessatzung und den bisherigen Usus innerhalb der Piratenpartei.

Berichte

Den Rechenschaftsbericht legt die Partei (ausführendes Organ ist der Bundesvorstand) dem Deutschen Bundestag vor. Er ist vergleichbar mit dem Jahresabschluss eines Unternehmens und enthält dementsprechend eine Übersicht über alle Ausgaben und Einnahmen sowie eine Bilanz. Er wird bevor er zum Bundestag kommt durch die Wirtschaftsprüfer begutachtet. Er stellt die Grundlage für die staatliche Parteienfinazierung dar. Die Rechenschaftsberichte aller Parteien werden als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.

Beim Tätigkeitsbericht des Vorstands einer Gliederung berichtet der Vorstand als ganzes bzw. jedes Mitglied einzeln der Mitgliederversammlung der jeweiligen Gliederung über ihre Aktivitäten während der Amtszeit. Neben dem Bericht der Rechnungsprüfer ist er die Grundlage für die Entlastung des Vorstands. Er wird durch §9(5) PartG vorgeschrieben. Er wird am Bundesparteitag zu Protokoll gegeben.

Der Bericht der Rechnungsprüfer ist eine gesonderte Überprüfung des finanziellen Teils des Tätigkeitsberichts des Vorstands durch die von der Mitgliederversammlung gewählten Rechnungsprüfer. Er wird üblicherweise nach dem Tätigkeitsbericht des Vorstands gegenüber der Mitgliederversammlung abgegeben und beinhaltet eine Empfehlung den Vorstand zu entlasten bzw. nicht zu entlasten. Der Bericht der Rechnungsprüfer ist das übliche Vorgehen in der Partei um den den Vorgaben des §9(5) PartG gerecht zu werden.

Der Bericht der Kassenprüfer stützt sich auf §4(5) der Finanzordnung. Er war im ursprünglichen Konzept der Kassenprüfer nicht vorgesehen, sondern wurde erst durch die Übertragung der Kassenprüferpflicht des Bundes aus §9b(8) Bundessatzung auf alle Gliederungen eingeführt. Er versteht sich bei planungsgemäßem Ablauf als deckungsgleich mit dem Bericht der Rechnungsprüfer.

Prüfer

Die Wirtschaftsprüfer sind externe Gutachter des Rechenschaftsberichts. Es handelt sich dabei um staatlich zertifizierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Sie haben keine Verbidnung zur Partei und deshalb keine Amtszeit.

Die Rechnungsprüfer sind nach §9(5) PartG von der Mitgliederversammlung eingesetzten Gutachter des finanziellen Teils des Tätigkeitsberichts des Vorstands. Sie werden vom Parteitag, der die Prüfung entgegen nimmt gewählt (NineBerry warf vorhin ein, dass dies nicht zwingend der Fall sein muss). Die Prüfung wird durch den Bericht der Rechnungsprüfer abgeschlossen. Die Rechnungsprüfer sind nur während des Parteitags im Amt.

Als die Partei größer wurde, hat sich die Praxis die Rechnungsprüfer am Parteitag zu wählen und die Prüfung vor Ort durchzuführen als nicht mehr brauchbar erwiesen. Aus diesem Grund wurden in der Bundessatzung die Kassenprüfer eingeführt. Diese sollten das Jahr über regelmäßig die Finanzen prüfen, so dass sie am Bundesparteitag zu Rechnungsprüfern bestellt werden können. Sie fertigen den Bericht der Kassenprüfer an, der dann bei Bestellung zum Rechnungsprüfer und Korrektheit des finanziellen Teils des Tätigkeitsberichts gleichzeitg zum Bericht der Rechnungsprüfer wird. Ihre Amtszeit läuft parallel mit der des Vorstands, ihnen werden in dieser Zeit durch die Satzung besondere Rechte zugesprochen.

Graphische Übersicht

Idealtypischer Ablauf:

Übersicht über Berichte und Prüfer

Disclaimer

Das hier vorgestellte Konstrukt ist der Status Quo. Es soll nicht heißen, dass man diesen nicht verbessern kann.

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