Das Internet ist eine schöne Sache, es bringt die Menschen näher zusammen, macht die Welt ein bisschen kleiner. Dass dies einigen nicht schmeckt kennen wir, überall versuchen Unternehmen und Staaten Grenzen im Netz zu ziehen. Doch das Phänomen ist nicht neu, schon lange vor dem Internet, fühlten sich viele berufen, ihren Regelungsbereich möglichst weit auszudehnen. Hier ein etwas diffuser Gedankengang, der mich zu diesem Thema beschäftigt.
Obwohl wir globalisiert und vernetzt sind, sind sich die Gesetzgeber und Regulierer dieser Welt noch nicht so wirklich einig, wer wo die Regeln macht. Einen schönen Fall liefert derzeit recht unerwartet der Leistungssport. Die iranische Frauenfußball-Nationalmannschaft darf nicht bei Olympia mitmischen, weil sie Kopftücher tragen müssen. Das schreibt das iranische Recht vor, aber die Offiziellen der FIFA sehen in einem Kopftuch, dass den Nacken bedeckt ein Sicherheitsrisiko.
Blenden wir die Intentionen einmal aus, haben wir hier einen klassischen Regelkonflikt. Wie löst man diesen auf? Wohl gar nicht. Die FIFA hat natürlich erst mal jedes Recht zu sagen: »Das sind die Regeln, spielt danach oder spielt nicht mit.« Genauso darf der Iran Gesetze für seine Bürger erlassen. Am sinnvollsten wäre es natürlich, dass die FIFA einheitliche Regeln für alle macht und dafür sorgt, dass der Staat auf dessen Territorium gespielt wird, damit einverstanden ist. Man wird aber von einem totalitären Staat wie dem Iran kaum erwarten können, dass er seine Staatsbürger aus seiner Regelungsgewalt entbindet, wenn sie nicht zuhause sind.
Viel interessanter ist allerdings, dass man das nicht mal von »lupenreinen Demokratien« wie Deutschland sagen kann. Wenn man §7 StGB ansieht, so steht darin ganz klar, dass das deutsche Strafrecht nicht nur in Deutschland gilt, sondern auch für Deutsche, die sich im Ausland aufhalten (sogar für Ausländer die Deutsche werden). Dies bedeutet z.B. auch dass ein Deutscher sich strafbar macht, wenn er in den Niederlanden einen Joint raucht (Diese Tatsache ist vielen nicht bekannt und wird wohl für Widerspruch in den Kommentaren sorgen). Nun würde man sich fragen, ob es nicht einfach dazu notwendig ist, dass man Straftäter auch in Deutschland verfolgen kann, da man sie nicht ausliefern kann. Dabei kann es aber wie wir gesehen haben, durchaus zu Konflikten kommen, nicht nur im Profisport, sondern wie man bei Julian Assange gesehen hat, sogar bei Vergewaltigung.
Eine einfache Lösung wäre, dass jeder Staat auf seinem Territorium Gesetze erlässt und Rechtsprechung durchführt. Für den Fall das man die Verfolgung eines Straftäters in dessen Heimatland wünscht, dann reicht als Voraussetzung dafür, dass die Tat dort ebenfalls unter Strafe steht, dann lässt man nach dortigem Recht richten. Für die ganz schweren Fälle hat das Völkerrecht die Menschenrechte vorgesehen. Doch das hätte weit reichende Folgen: Wenn ich als Deutscher nun ins Ausland fahre, dann hab ich dort nicht nur die Einschränkungen des Gastlandes, sondern auch dessen Freiheiten. Wenn die Gesellschaft die ich besuche etwa Drogenkonsum gutheißt, dann darf ich das plötzlich auch. Ist das nicht sogar etwas Gutes? Ist es nicht das Ziel der Völkerverständigung auch mal in eine andere, mir vielleicht völlig fremde Gesellschaft einzutauchen? Stattdessen stecken wir unsere Bürger in die Schublade »Deutsche« und Deutschen ist der Drogenbesitz nun mal verboten.
Was wir hier erleben, ist die Angst vor Kontrollverlust des Staates. Dieses abstrakte Gebilde Staat fühlt sich so, als würde jemand »sein« Recht umgehen, wenn er das was ihm zuhause verboten ist, einfach im Ausland tut, wo es erlaubt ist. Damit verliert die Gesellschaft die Hoheit über die Moralvorstellungen des einzelnen. Man könnte meinen es ist ein Problem der Konservativen, die ja typischerweise von ihrem Präferenzmuster solchen Gedanken sehr offen sind. Doch ist es nicht so, dass es jeden von uns trifft? Bei Drogen sind viele vielleicht noch recht offen, aber was ist wenn ein Deutscher in den USA Hakenkreuzflaggen verkauft? Oder ein Deutscher in Spanien mit Einwilligung der Eltern mit einem 13-jährigen Sex hat (in Deutschland gilt Mindestalter 14)? Was ist, wenn ein Deutscher in einem Staat in dem eine harte Auslegung der Scharia gilt, an der Steinigung einer Ehebrecherin teilnimmt?
Ich weiß nicht wie es bei euch ist, aber ab einem gewissen Punkt meldet sich bei mir schnell eine innere Stimme, der sich hier der Magen umdreht. Heiligt der Zweck also die Mittel? Er tut es nicht. Sobald einem jedes Mittel recht ist, hat man die Grenzen des vernunftbegabten Menschen überschritten. Wenn ich jetzt hier dieser inneren Stimme nachgebe, werde ich zu dem was ich bekämpfen will. Meine Grenzen sind nur weiter als die der Konservativen, die ihrerseits bereits durch Nichtvorhandensein einer Vorratsdatenspeicherung diesen Kontrollverlust fürchten.
Das Internet ist auch ein Spiegelbild dieses Problems des Kontrollverlusts durch Grenzüberschreitung. Es wird sogar noch schneller. Der Holocaustleugner muss nicht mehr in die USA fliegen um dort seine Parolen zu skandieren, er muss im einfach nur ein paar amerikanische Foren durchklicken. Während wir Deutschen schon fiktive Geschichten und Abbildungen von Sex mit Kindern per Strafgesetzbuch als Kinderpornographie verurteilen, kann jeder hier mit expliziter Unterstützung des US-Surpreme-Courts fleißig Schmuddel-Bildchen von Bart und Lisa Simpson auf US-amerikanischen Servern hoch- und runterladen. Die Angst vor Kontrollverlust führt zu Überwachungsphantasien. Wenn wir dieses Gesetz durchsetzen wollen, dann muss ich das nicht nur verbieten, ich muss unsere lieben Mitbürger auch überwachen und schauen, ob die sich nicht Simpsons-Schmuddelbilder ziehen. Oder am besten sperren wir gleich alle ausländischen Seiten mit solchen Bildern.
Ich glaube wir alle müssen in uns nach dieser Angst vor dem Kontrollverlust suchen, sie ergründen und kontrollieren lernen, damit wir sachliche Politik machen
5 Kommentare
2011-06-10 um 12:04 pm
Kevin
Dabei kann es aber wie wir gesehen haben, durchaus zu Konflikten kommen, nicht nur im Profisport, sondern wie man bei Julian Assange gesehen hat, sogar bei (angeblicher) Vergewaltigung.
Bitte vermerken in Schweden ist das Gesetz was Vergewaltigung angeht sehr eigen
Ansonsten schön geschrieben und entspricht dem was ich schon länger beobachte all die Panikmache die wegen jeden „Scheis“ gemacht wird dient ja nur dazu uns an der kurzen Leine zu halten und damit der Staat die kontrolle behält
2011-06-12 um 3:24 pm
Sebastian
6. Absatz, 2. Satz:
Staat, nicht Saat, denke ich mal.
Ansonsten, sehr guter Kommentar, hab vor kurzem angefangen euer Forum hier durchzusehen und muss sagen, es gefällt mir sehr.
Hoffe ihr geht weiter diesen Weg!
2011-06-14 um 3:57 pm
Andi
Danke für den Hinweis. Meinst du mit dem „Forum hier“ meinen Blog? ^^
2011-06-16 um 6:36 pm
Rasmus
Cannabiskonsum ist in Deutschland nicht strafbar, nur der Besitz (und Handel, …) ist verboten.
2011-06-17 um 8:24 am
Andi
Weiß ich, aber Konsumieren ohne Besitzen ist immer so eine juristische Pseudo-Lücke ^^