Jetzt geht es nochmal richtig rund bei der Vorratsdatenspeicherung. Einiges ist neu, vieles ist alt. Innerhalb der Regierung geht der Streit um die Vorratsdatenspeicherung classic, wie die Union sie gerne hätte, und Vorratsdatenspeicherung light (fälschlicherweise Quickfreeze genannt), dem Vorschlag der FDP. Ich hatte mir letzteren ja schon mal zu Brust genommen, aber da hat sich ein bisschen was getan, wenn man heise glauben schenken darf. Fassen wir die Sache nochmal kurz zusammen.
Seit das Verfassungsgericht die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung kassiert hat, springen Polizeigewerkschaften und Überwachungspolitiker im Dreieck. Da werden Schutzlücken herbeigeredet und immer wieder Anekdoten ausgepackt, dass man Straftäter nicht ermitteln konnte, die man mit Vorratsdatenspeicherung erwischt hätte, während die Zahlen eine ganz andere Sprache sprechen. Das FDP-geführte Justizministerium gab seine Blockade der Vorratsdatenspeicherung auf und legte einen eigenen Entwurf vor.
Dieser besteht aus zwei Komponenten: Einer Quickfreeze-Regelung für Telefonverbindungdaten und einer Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen. Bei ersterem Teil wurde jetzt eine Baustelle angegangen: Nicht nur der Abruf, auch die Anordnung eines Quickfreeze bedarf eines richterlichen Beschlusses. Wenn der Richtervorbehalt irgendwann verwaltungstechnisch soweit entwickelt ist, seinen Zweck zu erfüllen, könnte dies eine echte Verbesserung sein.
Leider bleibt die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung von IP-Bestandsdaten erhalten. Statt die Provider anzuhalten, nicht genutzte Daten sofort zu löschen (Stichwort: Datensparsamkeit), will die FDP sie dazu zwingen IP-Bestandsdaten 7 Tage auf Vorrat – d.h. anlasslos – zu speichern. Es gibt jetzt die Neuregelung, dass auf die Daten bei Ordnungswidrigkeiten nicht mehr zugegriffen werden darf. Das ist erst mal gut, schließlich hat man uns ja mal gesagt es geht um die Bekämpfung schwerer Rechtsbrüche (Die Vorlage nennt explizit Kinderpornographie). Darunter fällt aber laut dieser Definition immer noch jede Straftat, also auch Schwarzfahren, Steuerhinterziehung und Betrug auf ebay. Die Intention, dass die Bestandsicherung explizit für die Bekämpfung von »Kinderpornographie« genutzt werden soll, steht also direkt nicht im Gesetz.
Hier stellt sich für mich die Frage: Wieso brauchen wir eine Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung von Kinderpornographie? Hat die FDP den Schauermärchen der Polizeigewerkschaften Glauben geschenkt, dass jetzt hunderte Kinderschänder frei rumlaufen, weil es keine Vorratsdatenspeicherung gibt? Die Polizeigewerkschaften denken nach einem einfachen Prinzip: Alles was technisch geeignet ist unseren Kollegen die Arbeit zu erleichtern muss gemacht werden. Dass ein Rechtsstaat eben nicht alles macht nur weil es möglich ist, kapieren die nicht oder es interessiert sie nicht. Ja liebe Polizeigewerkschaften, Ermittlungsarbeit in einem Rechtsstaat ist schwer und aufwendig. Deswegen gibt es euch. Wenn wir Kriminalfälle auf Knopfdruck lösen wollten, würden wir Computerprogramme schreiben und euch auf die Straße setzen. Also hört auf zu meckern und macht euren Job, sorry.
Ich muss hier nochmal eine »unbequeme« Wahrheit über die Bekämpfung von Kinderpornographie aussprechen: wir, d.h. Gesellschaft und Behörden, sind verdammt gut darin. Seien wir ehrlich, Kinderpornographie wurde immer verbreitet und wird immer verbreitet werden, egal was wir tun. Das Ziel die Verbreitung von Kinderpornographie komplett auszurotten ist lächerlich. Es geht nicht mal darum, ob jemand Bildchen anklickt oder nicht, es geht nicht um den guten Geschmack, es geht um den Schutz der Opfer. Es geht darum, dass die Opfer vor der Konfrontation mit der Abbildung ihres Missbrauchs geschützt werden, es geht darum Kinderpornographie zu ächten und in den Untergrund zu drängen. Und das gelingt super.
Das Versprechen vom »Totalschutz« ist bei der Verbreitung von Kinderpornographie genauso eine lächerliche Träumerei, wie beim Terrorismus. Doch die FDP scheint diesem Wunschtraum gerade ein dickes Stück unserer Freiheit opfern zu wollen. Wenn das Endergebnis irgendwo zwischen den beiden gehandelten Alternativen liegt, dann kommt die Vorratsdatenspeicherung zurück. Das dürfen wir nicht zulassen. Deswegen sollte jeder der es noch nicht getan hat, die Campact-Erklärung unterzeichnen. Und Weitersagen nicht vergessen, Argumente gibt es auch schon fertig aufbereitet.
4 Kommentare
2011-06-10 um 5:03 pm
Streit um VDS spitzt sich zu (via Andis Blog) | toumai`s banana-blog
[…] Streit um VDS spitzt sich zu (via Andis Blog) Erstellt am 10. Juni 2011 von toumai1470 Jetzt geht es nochmal richtig rund bei der Vorratsdatenspeicherung. Einiges ist neu, vieles ist alt. Innerhalb der Regierung geht der Streit um die Vorratsdatenspeicherung classic, wie die Union sie gerne hätte, und Vorratsdatenspeicherung light (fälschlicherweise Quickfreeze genannt), dem Vorschlag der FDP. Ich hatte mir letzteren … Read More […]
2011-06-10 um 5:29 pm
Andre
Es bleibt keine Pflicht erhalten, es wird eine Pflicht eingefüht.
2011-06-10 um 5:36 pm
Andi
Ich meinte das im Vergleich zum alten Entwurf der FDP (s. Link in der Einleitung)
2011-06-10 um 9:30 pm
Kevin
Und am ende wird das Bundesverfassungsgericht es doch wieder kippen, da es nicht verhältniss mäßig ist ….