Der Fall Guttenberg zieht immer noch seine Kreise. Die Plagiatsjäger von VroniPlag waren fleißig und haben immer wieder Dissertationen gefunden, bei denen etwas faul war. Dies führte auch zu öffentlicher Kritik und gerade im Blick auf die aktuellen Fälle auch zu einer Debatte wo die Grenze zwischen schlampiger Forschung und Betrug verläuft. Nicht alle Fälle sind so eindeutig wie Guttenberg. Mit diesen beiden Fragestellungen will ich mich in diesem Artikel näher beschäftigen.
Die Arbeit der Plagiatsjäger
Die Freiwilligen bei VroniPlag geraten immer wieder in die Kritik. Sie würden Hetzjagden veranstalten und sich dabei hinter der Anonymität des Netzes verstecken. Diese Vorwürfe sind lächerlich. Sie erinnern mich an die verzweifelte »offenes Visier«-Rhetorik der Konservativen, die mit Äußerungen anderer nicht zurechtkommen, wenn sie denen nicht per Gerichtsurteil einen Maulkorb verpassen können. Es zeigt umso mehr welch ein Segen die Anonymität des Netzes ist.
Auch materiell ist an den Aussagen nichts dran. Erheben die Plagiatsjäger Vorwürfe? Irgendwie schon, aber diese sind nicht – wie der Vorwurf implizit unterstellt – irgendwelche an den Haaren herbeigezogenen Gerüchte. Die Verfehlungen werden dort stattdessen akribisch dokumentiert, so dass sie für jeden nachvollziehbar sind. Die Identität derjenigen, die diese Informationen zusammengetragen haben, tut hier gar nichts zur Sache. Was würde man anders machen, wenn man wüsste wer es war? Man würde ablenken, politische Motive unterstellen, Rufmord am Gegenüber begehen, Hauptsache die Aufmerksamkeit verschieben. So muss man sich mit den zusammengetragenen Fakten auseinandersetzen und das ist gut so.
Die Plagiatsjäger machen eine wichtige Arbeit. Der wissenschaftliche Apparat ist nicht in der Lage alle Dissertationen in Deutschland auf Plagiatsgehalt zu überprüfen. Die Idee es mit Software zu machen ist nicht schlecht, aber die Produkte die ich da bisher so gesehen habe, lassen einen doch eher ernüchtern. So bleibt der Wissenschaft nichts anderes übrig als dem Kandidaten einen Vertrauensvorschuss zu geben, der Missbrauch führt entsprechend zu strikten Sanktionen. Die Leute von VroniPlag opfern ihre Freizeit um hier die Qualitätskontrolle zu machen, zu der die Wissenschaft derzeit nicht in der Lage ist. So etwas gehört gelobt und nicht verpönt.
Die dreisten Plagiatoren
Guttenberg war das Beispiel für die wohl dreisteste Form des Plagiats, die man sich vorstellen kann. Er hat über mehrere Seiten hinweg wörtlich abgeschrieben – mit teils minimalen Veränderungen – und weder das Zitat kenntlich gemacht, noch auf die Originalquelle verwiesen, meist nicht mal im Literaturverzeichnis. Die Arbeit besteht zu deutlich mehr als der Hälfte aus plagierten Zeilen. Hier gibt es keinen Zweifel, keine Grauzone, das ist Betrug. Wer ganze Absätze von anderen übernimmt ohne diese zu kennzeichnen ist ein Plagiator.
Dabei hilft es auch nichts sich darauf zu berufen sich im Prozess verzettelt zu haben. Bei manchen Kollegen scheint es wohl üblich zu sein, einfach mal ungekennzeichnet ganze Absätze von anderen direkt in die eigene Arbeit zu kopieren. Im Prozess vergisst man dann, was man wo her hat. Wer so arbeitet handelt derart grob fahrlässig, dass er sich hier nicht rausreden kann. Wer genug von Wissenschaft versteht um promotionswürdig zu sein, der muss einfach wissen, dass man hier mit 300 Sachen durch die geschlossene Ortschaft rast (um mal eine Metapher zu bemühen).
Das Bauernopfer
Ganz anders scheinen ein paar der neuen Fälle zu liegen. Hier haben die promovierten zwar auch seitenlang die Quelltexte wörtlich übernommen, allerdings die Quelle gekennzeichnet. Die Kennzeichnung wird dann allerdings mit einem »vgl.« eingeleitet und im Text fehlen Anführungszeichnen oder eine andere Kennzeichnung dafür, welcher Teil vor der Fußnote nun das wörtliche Zitat ist. Es wurde also irgendwie zitiert, aber dennoch erweckt der Text den Eindruck, dass sich darin auch Eigenleistung befindet.
Diese Art des Abschreibens nennt sich »Bauernopfer«, weil man einen unbedeutenden Teil des Plagiats opfert um es als Ganzes zu erhalten. Gleichgelagert zum obigen Fall entsteht hier eine Zitate-Collage. Hier wird es allerdings schon schwerer direkten Vorsatz zu unterstellen, dem Kandidaten könnte hier tatsächlich nur ein schlimmer handwerklicher Fehler passiert sein. Deswegen ist es an dieser Stelle noch wichtiger als im obigen Fall die Dissertation als Ganzes zu betrachten. Wie würde man die Dissertation bewerten, wenn hier alle wörtlich zitierten Textstellen auch gekennzeichnet gewesen wären? Wäre an dieser Stelle eine Zitatecollage entstanden, wäre die Dissertation eindeutig nicht ausreichend für eine Promotion gewesen, der Doktorgrad muss entsprechend aberkannt werden.
Der Kandidat muss sich an dieser Stelle auf jeden Fall auch der ethischen Verantwortung stellen. Wie kam es dazu, dass man ohne eigene Leistung an diesen Titel kam? Kann es wirklich Doktoranden geben, die daran glauben sie tragen etwas zum wissenschaftlichen Diskurs bei, wenn sie einfach nur von ein paar Hundert anderen Texten zusammenkopieren? Für meinen Fachbereich kann ich sagen, dass ich da starke Zweifel habe. Wenn sich diese Denke aber in anderen Fachbereichen durchzieht, wäre dort auf jeden Fall einiger Aufräumbedarf.
Die Unschuldsvermutung bei sinngemäßen Zitaten
In den beiden obigen Fällen, ist die Sachlage zumindest aus wissenschaftlicher Sicht recht klar. Richtig schwierig wird es allerdings, wenn in einer Arbeit sinngemäß etwas steht, was auch schon wo anders steht. Es ist nichts ungewöhnliches, dass viele Wissenschaftler zu ähnlichen oder gar gleichen Schlüssen kommen. Historisch gibt es genug Beispiele, bei denen zwei Personen unabhängig voneinander dieselben Erkenntnisse publizierten. Newton und Leibniz, die beide die Infinitesimalrechnung entwickelten, sind vielleicht das bekannteste Beispiel.
Wenn ich als Doktorand einen Schluss ziehe und niederschreibe, dann finde ich manchmal im späteren Verlauf evtl. genau diesen Schluss wo anders wieder. Hier ist es geboten entsprechend mit »vgl.« zu zitieren, genauso wie es übrigens auch der Fall wäre, wenn ich einen vorher bekannten Schluss neu aufgerollt hätte, um ihn besser in meine Gesamtarbeit einzupassen.
Doch was ist, wenn ich von der anderen Arbeit nicht wusste oder wenn ich diese nicht richtig verstanden habe? Man kann von niemandem erwarten, dass er alle Arbeiten der Welt kennt und sogar noch versteht. Hier muss man einfach »in dubio pro reo« gelten lassen und davon ausgehen, dass der Kandidat aus eigener Leistung handelte, welche entsprechend als promotionswürdig eingestuft wurde. Ein Plagiat dürfte allein mit der Arbeit nur schwer nachweisbar sein.
Abschließende Zusammenfassung
Die Grenze zwischen Betrug und Schlamperei zu ziehen ist in manchen Fällen nicht so einfach und in manchen auch nie nachweisbar. Dennoch ist es auch nicht so schwer wie es derzeit dargestellt wird. Leichter ist es da schon, im Nachhinein festzustellen ob die Arbeit nun promotionswürdig war oder nicht. Dennoch sind die aktuellen Fälle hoffentlich ein Weckruf für die Kollegen, die heute noch mit böswilliger Absicht oder auch nur blinder Fahrlässigkeit an ihre Dissertation gehen. Ich hoffe die Plagiatsjäger von VroniPlag lassen nicht nach, die Wissenschaft braucht solche Leute.
7 Kommentare
2011-07-08 um 8:58 am
Martin H.
+1
2011-07-08 um 1:17 pm
Jürgen
Und woanders schimpfen „wir“ über die Chinesen und deren Nachbaumentalität 😉
2011-07-12 um 7:14 am
SchwarzerPirat
Hallo Andi,
anonymer Dreck darf von mir aus gerne durchs Internet geworfen werden. „Offenes Visier“ hat aber genau dann seine Berechtigung, wenn auf Basis rechtlich nicht nachgeprüfter Behauptungen der Rücktritt von einem politischen Amt gefordert wird. Da muss dann die Person aus der Deckung, die hier eine Anschuldigung vorbringt und Konsequenzen einfordert bevor der Sachverhalt rechtlich geklärt ist.
Ansonsten kann ich jetzt auch behaupten, dass euer PP-Vorsitzender Kinderporno-Produzent ist, ein entsprechendes Bild als „Beweis“ ins Web hochladen und seinen Rücktritt fordern noch bevor das gerichtlich geklärt ist.
Deswegen ein gut gemeinter Rat: Nicht immer gleich das große Geschütz ausfahren und den Konservativen vorwerfen, sie könnten mit Äußerungen anderer nicht umgehen. Du selbst kannst es ja schließlich auch nicht und zensierst unangenehme Kommentare aus dem Blog heraus.
Ihr Piraten könnt es auch nicht und veranstaltet Flashmobs. Warum? Weil Meinungsfreiheit solange eine gute Sache ist, wie ihr eure Weltanschauung verbreiten könnt. Äußerungen von anderen werden mit einem „yeah“ einfach umgangen.
2011-07-12 um 4:43 pm
Andi
Da hat einer tiefsitzende Wunden 😀
Ich kann sehr gut mit Äußerungen in meinem Blog umgehen, die mir auf den Sack gehen, besonders von anonymen Möchtegern-Piraten. Die kann ich nämlich einfach löschen und genau das tue ich wie du ja schon angemerkt hast 😛
Dein Vergleich hinkt natürlich dreimal, weil nicht die visierbestückten Plagiatsjäger (oder auch nur visierbestückte Blogkommentatoren) den Rücktritt Guttenbergs gefordert haben, sondern z.B. ein paar tausend Wissenschaftler, die namentlich auf einer Liste unterschrieben haben (http://offenerbrief.posterous.com/)
Erstere haben lediglich die Fakten gesammelt und aufbereitet.
Wenn du es übrigens hinbekommst Beweise, die Sebastian Nerz als Kinderporno-Produzent überführen, so gut zu fälschen, dass sie so stichhaltig wirken wie die der Causa Guttenberg, dann versprech ich auch keine Kommentare von dir mehr zu löschen und seien sie noch so trollig 😉
2011-07-13 um 5:45 am
SchwarzerPirat
Hi Andi,
danke für deine Offenheit im Kommentar 🙂
Damit ist deine Doppelmoral jetzt für jeden klar ersichtlich: Unbequeme Äußerungen per Gerichtsurteil zu verbieten ist verwerflich und wird per Verbalkeule von dir verurteilt; unbequeme Äußerungen im Blog zu löschen ist allerdings ok.
Nochmals vielen Dank für deinen aufschlussreichen Kommentare zum Thema Meinungsfreiheit und politischer Diskurs. Bestätigt mal wieder mein (schlechtes) Bild von der Piratenpartei frei nach dem Motto „Wasser predigen und Wein trinken“.
2011-07-13 um 9:25 am
Andi
Das ist keine Doppelmoral sondern lediglich die Fertigkeit zum differentierten Denken. Du darfst jederzeit in deinem eigenen Blog soviel über mich herziehen wie du willst, das ist ja das schöne im Netz. Ich würde auch nie auf die Idee kommen, dir das per Gerichtsperschluss zu verbieten, selbst wenn du (der ja hier von Doppelmoral spricht) mit „offenem Visier kämpfen“ würdest.
Wenn du hier in meinem Blog rumtrollst wirst der entsprechende Kommentar gelöscht so einfach ist das. Oder metaphorisch ausgedrückt: Wenn du bei dir daheim auf den Teppich kotzen willst, tu dir keinen Zwang an, ist dein gutes Recht. Wenn du das bei mir im Wohnzimmer machst, dann fliegst du raus.
2011-08-05 um 10:06 am
Plagiatsprüfer – ein Ehrenamt, das keiner versteht « Andis Blog
[…] ist nicht allzu lange her, da hab ich die Arbeit der Plagiatsjäger in höchsten Tönen gelobt. Auch heute würde ich das sofort wieder tun, aber mit einem kleinen Unterschied: das Wort […]