Noch vor ein paar Jahren kaufte jeder seine Musik auf Tonträgern. Heute ist dieses Geschäft massiv am Einbrechen. Auf der Openmind 2010 hatte ich das damit begründet, dass niemand mehr die Verwerter braucht und bekam daraufhin einigen Widerspruch. Diese These hat auch nicht wirklich ausgedrückt, was ich sagen wollte. Da ich es dennoch für nötig halte, das Problem der klassischen Verwertung noch einmal genauer zu betrachten, versuche ich es in diesem Blogpost mit einem etwas erweiterten 4-Knoten-Modell und einem alternativen Erklärungsansatz.

Zuerst eine kleine Abbildung welche die Rollen, die ich für dieses Modell gewählt habe, darstellt. An dieser Stelle will ich gleich klarmachen, dass diese Rollen nicht unbedingt von einzelnen oder unterschiedlichen Personen ausgefüllt werden müssen, wie ich anschließend noch in ein paar Beispielen erläutern möchte.

Abb.1: Das Verwertungsmodell

Zentral in der ganzen Sache ist der Urheber. Er erstellt durch kreative Arbeit ein Werk. Nun finanziert sich diese Arbeit nicht von ganz allein, der Urheber braucht Zeit (=Einkommen), Ausstattung und Dienstleistungen. Dazu benötigt er Kapital. Dieses Kapital stell ihm der Produzent zur Verfügung. Wichtig für die Eigenschaft des Produzenten ist, dass er ein Investor ist, also aus Sicht des Urhebers Eigenkapital[1] aufbringt und damit Risiko trägt. Seine Gegenleistung wäre eine entsprechende ungewisse Rendite, die aus einem Anteil (0-100%) besteht, den ihm der Urheber zusichert. Ein Fremdkapitalgeber, wie etwa eine Bank, die feste Zinsen bekommt, wäre also kein Produzent. Hier kann bereits Personalunion bestehen. Eine Band, die unbezahlte Freizeit aufbringt, selbst Tonstudios anmietet und auch sonst alles aus eigener Tasche finanziert ist also Urheber und Produzent in einem.

Ist das Werk erstellt, so kommt der Verwerter ins Spiel. Er erstellt ein Produkt, in welches das Werk einfließt und das einen Gewinn erwirtschaften soll. Dieses Produkt verkauft er schließlich dem Konsumenten. Der Konsument kauft das Produkt, weil er sich davon einen Nutzen verspricht. Für das Produkt zahlt der Konsument einen entsprechenden Preis[2], der beim Verwerter ein Einkommen erzeugt. Hier kommt nun das (wie auch immer gestaltete) Urheberrecht ins Spiel. Es sorgt dafür, dass ein monetärer Rückfluss vom Verwerter zum Urheber entsteht. So kann es dem Urheber bestimmte Rechte vorbehalten, die der Verwerter erst durch einen Vertrag lizensieren muss (Status quo) oder es legt direkt einen Rückfluss gesetzlich fest (möglicher neuer Ansatz). Mit diesem Rückfluss werden nun vom Urheber die vertraglich festgelegten Renditen des Produzenten bedient. Auch heute bereits sehr häufig anzutreffen, ist eine Personalunion zwischen Produzenten und Verwerter, wie wir im folgenden Beispiel schön sehen können.

Ein Verwertungsbeispiel

Schauen wir uns dieses Modell an einem einfachen, fiktiven Beispiel an.

Gehen wir der Einfachheit halber davon aus, wir haben einen Allround-Musiker, der sowohl komponiert, textet als auch spielt. Er wird von einer Plattenfirma entdeckt, die gerne eine CD mit seiner Musik herausbringen möchte. Beide schließen einen Vertrag. Die Firma stellt Ton-Studio, Tonmeister und alles andere an Equipment und Personal zur Verfügung, was für die Produktion noch gebraucht wird und zahlt dem Musiker solange er am Album arbeitet ein kleines Tagegeld. Sie erhält im Gegenzug die physischen Vervielfältigungrechte an der Musik, die dem Musiker dank dem Urheberrecht zustehen. Der Musiker wiederum erhält im Gegenzug 50% des Umsatzes[3], der mit Tonträgern erzielt wird. Die Plattenfirma presst CDs, verkauft sie an die Konsumenten und der Geldfluss kommt ins rollen. Ein schönes Beispiel für ökonomische Zusammenarbeit.

Abb.2: Eine CD-Produktion als Beispiel für das Verwertungsmodell

Nun habe ich einst in den Raum geworfen, dass niemand mehr die Verwerter braucht. Der Widerspruch bezog sich unter anderem darauf, dass die Verwerter ja auch Kapital für die Erstellung der Werke zur Verfügung stellen. Grund für diesen Einwurf war, dass Verwerter z.B. mit Plattenfirma gleichgesetzt wurde. Tatsächlich ist die Plattenfirma, wie in unserem Beispiel, häufig Produzent und Verwerter in einem.

Als ich sagte, man braucht den Verwerter in diesem Beispiel eigentlich nicht mehr, dann hätte ich korrekt sagen sollen: Man braucht das Produkt nicht mehr. Wie oben beschrieben, hat ein Produkt einen Nutzen für den Konsumenten. Der Nutzen der CD bezieht sich auf die Leistung, die Musik zu vervielfältigen und zu verbreiten. Diese Leistung kann dank des Internets nun jeder für sich selbst erbringen. Nehmen wir nun also vereinfacht an, niemand würde mehr CDs kaufen[4] , dann würde dieser Verwertungsweg – und damit der Geldrückfluss – zusammenbrechen.

Abb.3: Versagen des Verwertungsweges »CD«

Es muss an dieser Stelle gesagt werden, dass in der Realität typischerweise mehr Verwertungswege existieren, von denen einige immer noch bestehen. Das Produkt Live-Konzert etwa erfreut sich steigender Beliebtheit. Dennoch sieht man sehr schön, dass im Gegensatz zu dem was manche Leute erzählen, die Konsumenten noch nie das Werk gekauft haben, sondern immer ein wie auch immer geartetes Produkt, welches das Werk enthält. Man muss dem Problem also nicht mit schärferen Gesetzen, sondern mit dem richtigen Marketing entgegnen. Dennoch hat die Politik erstere Lösung gewählt und macht damit immer noch fleißig weiter.

Der politische Holzweg

Die klassiche Verwertung über Datenträger war lange Zeit eine lukrative Branche. Viele Unternehmen – Plattenfirmen – sind fast vollständig darauf ausgerichtet. Da ihr Produkt nun kaum noch Nutzen erzeugt und die Kunden sich davon abwenden, machen sie einen geschickten Schachzug, den sie quasi schon seit der Einführung der Kassette ziehen. Die Urheberrechte sind dazu da, den Urheber vor dem Verwerter »zu schützen«. Wenn die Konsumenten nun machen, was der Verwerter tut, muss man nicht die gleichen Rechte gegenüber dem Konsumenten geltend machen? Das Kalkül war, dass wenn die Konsumenten die Leistung wegen des Monopols des Urhebers nicht mehr erbringen können, sie wieder zum Produkt des Verwerters greifen müssten. Wir sehen also, es geht tatsächlich um die Verwerter, nicht um die Urheber.

Der entscheidende Unterschied ist, dass Verwerter gewerblich handeln, während bei den Konsumenten alles im privaten Bereich passiert. Eine Durchsetzung des Urheberrechts gegenüber dem Konsumenten, würde also massiv in die Privatsphäre des Einzelnen eingreifen. Doch die Politik beißt an. ACTA und Hadopi sind die direkten, Vorratsdatenspeicherung und Online-Überwachung die weniger direkten Effekte. Das Dogma des Geistigen Eigentums (sic!) tut sein übriges dazu. Da bisher das Urheberrecht so umgesetzt war, dass es den Urheber die Verwertungsform – und damit wie »sein« Werk genutzt wird – kontrollieren lies, soll er diese Rechte nun auch gegenüber dem Verbraucher geltend machen können. Erst gestern hat man wieder gesehen, dass die Bundesregierung an diesem unsäglichen Holzweg festhält.

Weitere Fragen

Unabhängig von der brisanten politischen Lage, stellt sich für Urheber und Gesellschaft die Frage, wie erstere im digitalen Zeitalter ein Einkommen generieren können. Urheber, die von ihrer Arbeit leben können, sind unabhängig von irgendwelchem Gewäsch über Geistiges Eigentum (sic!), immer noch ein Vorteil für die Gesellschaft, denn sie können mehr schaffen, was wirtschaftlich durchaus sinnvoll ist. Wir werden das Modell deswegen in nächster Zeit noch häufiger sehen, wenn wir ein paar neue und alte Ansätze nochmal etwas genauer analysieren. Also, stay tuned.


  • [1] Aus Sicht des Produzenten, kann es sich sehr wohl um Fremdkapital handeln.
  • [2] Wie immer ist an dieser Stelle festzuhalten: Preis != Wert
  • [3] Ich höre schon eine Horde von Musikern »Schön wärs!« rufen.
  • [4] Tatsächlich schrumpft der Markt nur, was jetzt nicht ganz so dramatisch ist.
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