Auf heise.de wird von einem besonders extremen Troll berichtet, der im Vereinigten Königreich für sein Tun die Quittung in Form einer Freiheitsstrafe bekommen hat. An dieser Stelle musste ich den Kopf schütteln, doch die Reaktionen auf Twitter waren durchaus unterschiedlich. Grund genug den Fall ein bisschen genauer zu analysieren.

Im vorliegenden Fall hat der Troll sich massiv über den Tod von vier Teenagern lustig gemacht. Er postete dazu auf Facebook-Trauerseiten, bastelte Youtube-Videos und sogar eine eigene (Fake-) Trauerseite. Eine Besonderheit hat der vorliegende Fall auch noch. Der Mann ist ein alkoholkranker Asperger-Autist, aber das blenden wir hier mal aus. Ich denke die meisten werden mir zustimmen, wenn ich sage, die ganze Sache ist ungemein geschmack- und pietätslos. Aber soll er wirklich in den Knast?

Für einige Leute war die Sache klar. Insbesondere wurde angeführt, dass was offline verboten ist, auch online verboten sein sollte, wobei Schlueri den »rechtsfreien Raum« gerade nochmal umschiffte. Dem kann ich zum Teil zustimmen. Im Falle einer Beleidigung, ist meine Position, dass sie weder on- noch offline strafbar sein sollte, aber dazu ein ander mal.

Natürlich hilft Ignorieren nicht immer. Besonders schwierig wird es, wenn ich über Ecken Nachteile erfahre, z.B. wenn ich einen Job nicht bekomme, weil über mich Unwahrheiten verbreitet werden oder weil die Beleidigungen in mein soziales Umfeld überschwappen. Aber im vorliegenden Fall dürfte es klar sein, dass sich mit der »Trauerseite« nur jemand einen ziemlich geschmacklosen Scherz erlaubt hat.

Ich halte es trotz aller Härte des vorliegenden Falls für zielführender von den persönlichen und technischen Mitteln Gebrauch zu machen, statt Gerichte, Polizei (samt Maßnahmen wie Vorratsdatenspeicherung) und Gefängnisse mit solchen Fällen zu beschäftigen. Auch schon allein aus dem Grund, dass Aufmerksamkeit die größte Belohnung des Trolls ist.

Update: Sorry für den abgebrochenen Absatz. Die Technik hat mich hier im Stich gelassen. Repariert.

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