Der Bundestrojaner, der vom CCC zerlegt wurde, ist in Wirklichkeit ein Landestrojaner, wer hätte das gedacht? Ganz besonders schön ist, wie sich Bayerns Innenminister Hermann gerade in der Presse zu rechtfertigen versucht. Dabei entblößt er einmal mehr seine unverblümte Dreistigkeit oder seine absolute Unfähigkeit, je nachdem was man ihm unterstellen will.

Schauen wir uns zuerst das Ding mit den Screenshots an:

Herrmann räumte ein, dass im Zuge der Ermittlungen sogenannte Screenshots – Aufnahmen des Bildschirms – gemacht worden seien, „aber darüber ist in den letzten Monaten im Landtag wiederholt berichtet worden. Das ist nichts neues und kein Geheimnis.“ Die von bayerischen Beamten ergriffenen Maßnahmen habe das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich für die Verfolgung schwerer Verbrechen für zulässig erklärt. Die Behörden hätten „nichts zu verbergen“.

Ich bin kein Jurist und möchte mir jetzt nicht anmaßen hier eine hundertprozentig belastbare Interpretation abzugeben (da verweise ich einfach mal an Thomas Stadler), aber die Hürden, die das BVerfG hier aufgestellt hat, sind recht deutlich gewesen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wahllos Screenshots zu sammeln auch nur ansatzweise den grundrechtlichen Anforderungen gerecht wird. Denn mit Screenshots kann ich einen Großteil der Arbeit am Computer überwachen. Das ist irgendwie so, als würde man der Polizei verbieten einen Bürostuhl zu beschlagnahmen und Herrmann würde dann das ganze Haus beschlagnahmen lassen.

Herrmann beteuert also, die Polizei hätte ausschließlich im rechtlichen Rahmen gehandelt, aber schauen wir uns das zweite tolle Feature des Bayerntrojaners an: Er kann beliebigen Code nachladen und ausführen. Damit wird er zur Universalschadsoftware. Er kann Passwörter ausspähen, Dateien auf der Festplatte durchsuchen und manipulieren, belastendes Material einschleusen, Mikrofon und Webcam anzapfen und dann seine Spuren gründlich verwischen. Hier haben die Behörden die Schranken der Grundrechte nicht nur überschritten, sie haben sie mit einer Dampfwalze überrollt.

Herrmanns Hauptausrede ist aber eine andere: Das war doch alles schon bekannt. Ja, es war bereits bekannt, dass Bayern einen solchen Trojaner einsetzt, dass dabei illegal Screenshots angefertigt werden und dass dies auch bei Vergehen geschieht, bei denen es nicht um eine direkte Gefahr für ein überagendes Rechtsgut handelt, wie es das Verfassungsgericht gefordert hat. Es wurde auch jedes Mal kritisiert, es hat nur nie so viel Aufmerksamkeit erregt und die bayerischen Behörden haben unverblümt weiter gemacht. „Nur weil jetzt jeder weiß, dass ich auf das Grundgesetz scheiße, könnt ihr mir doch jetzt keinen Strick draus drehen“ ist die mit Abstand dümmste Ausrede, die man bringen kann.

Der Staat zeigt bei diesem Sachverhalt seine hässlichste Seite. Wenn er Computer manipuliert, begibt er sich auf ein Niveau mit organisierten Kriminellen und Halsabschneidern. Ein Innenminister, muss sich seiner besonderen Verantwortung bei der Wahrung der Grundrechte bewusst sein. Er kann nicht einfach wie ein kleines Kind ständig seine Grenzen austesten und dann heulen, wer er ertappt wird. Eine Behörde die sich so verhält wie das bayerische LKA wird zur Bedrohung des eigenen Volkes. Hier müssen Köpfe rollen. Mindestens Herrmmann muss weg, am besten zusammen mit der gesamten obersten Schicht von Innenministerium und LKA.

Was übrigens als Fazit vom Fall bleibt beschreibt Heribert Prantl sehr schön. Die Idee man könnte „gute“ Schnüffelsoftware von schlechter Trennen war von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Deswegen ist die einziger Alternative zur Online-Durchsuchung: Keine Online-Durchsuchung!

Werbung