Die Chancen stehen gar nicht so schlecht, dass der Bundesparteitag in Offenbach sich mit dem Thema Demokratie auseinandersetzen wird. In diesem Block gibt es u. a. drei Vorschläge für ein (Bundestags-)Wahlrecht. Die Anträge wurden diese Woche im Dicken Engel (DE) ausgiebig diskutiert. Ich möchte die Ergebnisse dieser Diskussion hier aus meiner eigenen Sicht kurz zusammenfassen.

Einer dieser Anträge (PA 014) ist von mir, wundert euch also bitte nicht, wenn ich nicht die objektivste Stelle bin. Hierbei handelt es sich um den Vorschlag von Mehr Demokratie e.V. für ein Bundestagswahlrecht u.a. zur Vermeidung von Überhangmandaten. Der gefiel mir so sehr, dass ich ihn vom Fleck weg als Antrag für das Bundestagswahlprogramm gestellt habe. Dazu konkurrierend sind die beiden Positionspapiere Q 011 und Q 037.

Im Wesentlichen unterscheiden sich die Anträge in drei Kategorien: der Art der Wahlvorschläge (z.B. Direktkandidaten, Landeslisten), der Art der offenen Liste (Einflussnahme des Wählers auf die Listenreihenfolge) und ob und wie Alternativstimmen umgesetzt sind. Ich möchte das kurz eingangs in einer Tabelle zusammenfassen.

PA014 Q011 Q037
Art der Wahlvorschläge Mehrmandats- wahlkreise & Landeslisten Mehrmandats- wahlkreise Landeslisten
Art der offenen Listen Vorzugsstimme Kumulieren & Panaschieren Kumulieren & Panaschieren
Ersatzimme Ja, zweistufig Ja, mehrstufig (Extramodul) Nein

Ich habe ein Google Spreadsheet angelegt, in dem ich mithilfe einer Nutzwertanalyse und einer Schulnoten-Skala die Vorschläge nach meinem persönlichen Empfinden verglichen habe. Hier möchte ich diese Bewertung jetzt genauer erläutern.

Art der Wahlvorschläge

Der Antrag PA014 ist eine Fortentwicklung des bestehenden Wahlrechts. Entsprechend hält er am Konzept von Wahlkreisvorschlägen und Landeslisten („Erst- und Zweitstimme“) fest. Die Weiterentwicklung ist das Zusammenlegen von Wahlkreisen zu sog. Mehrmandatswahlkreisen, was Überhangmandate vermeiden und die Übermacht großer Parteien verringern soll. So können z.B. 5 Wahlkreise zusammenlegt werden und es werden in einer Art kleiner Verhältniswahl 5 Kandidaten gewählt. Bekommt z.B. Partei A 60% der Erstimmen und Partei B 40% so bekommt Partei A drei Direktmandate und Partei B zwei. Die Zweitstimme bleibt wie gehabt.

Die anderen beiden Vorschläge haben nur jeweils eines der beiden Modelle. Der Q011 hat nur Mehrmandatswahlkreise, mit denen alle Sitze bestimmt werden, der Q037 hat nur Landeslisten.

Ich halte beide Modelle alleine für unzureichend. Wenn man wie im Q037 nur Landeslisten hat, dann fehlt dem Bewerber der Bezug zum Wahlkreis. Der Antragsteller hat im DE argumentiert, dies würde dadurch ersetzt, dass durch das Kumulieren lokale Bewerber weiter oben auf die Liste gewählt werden können. Dies ist allerdings unzureichend, da wenn z.B. innerhalb aller Parteien primär die Bewerber aus den Großstädten gewählt werden, die ländlichen Wahlkreise trotzdem keine Abgeordneten haben.

Die Lösung des Q011 hat dabei IMHO noch mehr Probleme als die des Q037. Durch die Abschaffung der Landeslisten kommt es zu zwei unerwünschten Effekten. Zum einen wird ein Wahlkreistourismus einsetzen. Wenn ich mir in meinem eigenen Wahlkreis keine Chancen ausmale, dann würde ich versuchen mich in einem anderen aufstellen zu lassen. Das ist ähnlich wie bei den großen Parteien, die ihr Spitzenpersonal immer in ganz anderen Wahlkreisen aufstellen, da diese als sicher gelten. Damit wird der regionale Bezug nicht gestärkt sondern verwässert.

Zum anderen geht ein solches System massiv zu Lasten kleiner Parteien. Durch die vielen Parteien die keinen Sitz bekommen, braucht man in einem 5-Mandate-Wahlkreis zwar keine 20%, aber um die 10% dürften notwendig sein. Bei einer Lösung mit drei Mandaten wäre die Zahl erheblich höher. Legt man zur Veranschaulichung dieses Effekts das Ergebnis der Bundestagswahl 2009 zugrunde und geht davon aus, dass jeder Mehrmandatswahlkreis das Durchschnittsergebnis erzielt, so würden nach dem aktuellen Sitzverteilungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers in jedem Wahlkreis 2 Sitze an die Union, einer an die SPD, einer an die FDP und einer an die Linke fallen. Im Bundestag wäre die Mehrheit von Schwarz-Gelb somit 60% der Sitze (statt 53%), die Grünen würden mit um die 10% keine Sitze abbekommen. Das Verfahren ist nur eine leicht abgeschwächte Version der Mehrheitswahl („The winner takes it all“) und hat entsprechend dieselben Probleme (z.B. Tendenz zum Zweiparteiensystem). (Update: Wie Burkhard korrekt anführt, habe ich den Antrag Q011 an dieser Stelle falsch verstanden. Er sieht explizit eine Umrechnung der Stimmen auf die Wahlkreise nach Gesamtverhältnis vor. Zu weiten Ausführungen über die Benachteiligung kleiner Parteien siehe dort.)

Alles in allem halte ich Q011 hier für den schlechtesten Antrag, Q037 für Mittelklasse und PA014 für den besten.

Methode der offenen Liste

Alle drei Vorschläge haben offene Listen, d.h. der Wähler kann die Listenreihenfolge beeinflussen. Ich persönlich würde mir stattdessen lieber Wünschen, die Wähler direkt in die Listenaufstellung mit einzubinden, aber als Alternative dazu ist eine solche Regelung brauchbar.

Der PA014 setzt auf die Vorzugstimme. Hier wird, statt der gesamten Liste, ein spezifischer Kandidat auf der Liste angekreuzt. Die Stimme geht dann an dessen Partei und die Liste wird zum Schluss nach den Vorzugsstimmen neu geordnet. Dieses Verfahren findet z.B. bei der Wahl zum Bayerischen Landtag Anwendung. Es ist im Gegensatz zum Kumulieren (s.u.) sehr schnell auszählbar und so sehr gut mit der Alternativstimme (s.u.) vereinbar.

Die beiden Positionspapiere setzen auf Kumulieren und Panaschieren. Kumulieren (Häufeln) bedeutet, der Wähler erhält mehrere Stimmen und darf sie innerhalb einer Liste auf einzelne Kandidaten konzentrieren (üblicherweise bis zu einer bestimmten Grenze). Dies bestimmt die finale Reihenfolge. Es ist also ähnlich zur Vorzugsstimme, der Wähler ist aber flexibler in der Stimmabgabe, es dauert typischerweise aber auch länger es auszuzählen.

Panaschieren bedeutet, der Wähler darf seine Stimmen zwischen mehreren Parteien aufteilen. Durch die Kombination von Kumulieren und Panaschieren kommt es allerdings zu einem Effekt, der dem negativen Stimmgewicht ähnelt, weil Wähler Personen statt Parteien wählen (hier ein Minimalbeispiel). Der Effekt tritt auf, weil das Wahlverfahren durch die Tatsache, dass man über alle Listen verteilt Personen ankreuzen kann, leicht als Personenwahlverfahren missverstanden werden kann. Dennoch kann eine Stimme für eine bestimmte Person einer ganz anderen zugutekommen und dabei sogar einer Person die man bevorzugen möchte schaden. Dies ist eine entscheidende Schwäche.

Als Gegenargument wird hier angeführt, man solle sich davor hüten den Wähler für dumm zu halten. In wie weit man den Wähler für dumm halten muss, um ein transparentes und unmissverständliches Wahlsystem zu fordern, das möge der geneigte Leser bitte für sich entscheiden. Fakt ist: Kumulieren und Panaschieren wird z.B. bei Kommunalwahlen in Bayern schon sehr lange angewandt. Meiner persönlichen Erfahrung nach tritt dieses Missverständnis bei den meisten Wählern auf, die vom Kumulieren und Panaschieren Gebrauch machen. Ich schreibe dies lieber der Intransparenz des Wahlsystems, statt der vermeintlichen Dummheit dieser Wähler zu.

Es wurde weiter argumentiert, dass das Grundsatzpogramm Kumulieren und Panaschieren explizit vorsieht. Dies ist erst einmal korrekt. In Chemnitz wurde ein entsprechender Beschluss gefasst. Ich halte es allerdings für schlecht, wenn das Grundsatzprogramm über die Grundsätze hinaus derart spezifische Instrumente spezialisiert, weil dies – wie man hier sieht – die Diskussion in der Partei massiv einschränkt. Das Grundsatzprogramm hat aus den genannten Gründen hier Nachbesserungsbedarf. Inwiefern man dem Wähler im Wahlprogramm ein schlechtes Verfahren anbieten will, nur um keine Programminkonsistenz beseitigen zu müssen, muss jeder hier für sich selbst entscheiden.

Da ich also empfehlen möchte von Kumulieren und Panaschieren zusammen Abstand zu nehmen (einzeln sind diese Instrumente deutlich besser), empfehle ich auch hier den PA014.

Alternativstimme

Die Sperrklausel (5%-Hürde) wurde zwar bei Kommunalwahlen (z.T.) und für die Europawahl vom BVerfG als verfassungswidrig kassiert, die Verfassungsmäßigkeit bei der Bundestagswahl wurde allerdings explizit betont. Da wohl keine Mehrheit für die Abschaffung der Hürde über den politischen Weg in der aktuellen Parteienlandschaft in Aussicht steht, bietet es sich an mehrheitsfähige Konzepte zu erschließen. So haben alle Anträge die Sperrklausel noch drin, die Anträge PA014 und Q011 haben zusätzlich das Konzept der Alternativstimme, allerdings mit leichten Unterschieden.

Das grundsätzliche Problem der Sperrklausel ist – wie vom BVerfG ebenfalls so festgestellt – dass die Stimmen aller Wähler, die eine kleine Partei angekreuzt haben, welche die Sperrklausel nicht geschafft hat, quasi unter den Tisch fallen. Dies schafft die Alternativstimme ab, indem sie dem Wähler die Möglichkeit gibt direkt auf dem Stimmzettel für diesen Fall eine Alternative zu wählen, auf die seine Stimme dann übergeht. In besten Fall bringt der Wähler die Parteien in eine komplette Präferenzreihenfolge (z.B. 1. Piraten 2. SPD 3. Grüne …) und die Stimme geht an die Partei mit der höchsten Präferenznummer, welche die Sperrklausel geschafft hat. Dies ist eine Variante der Wahl mit sofortiger Stichwahl. So kann der Wähler sicherstellen, dass seine Stimme in jedem Fall Gewicht hat.

Die beiden Vorschläge gehen dabei auseinander, wie die Alternativstimmen genau ausgezählt werden. Im PA014 werden nach dem ersten Wahlgang alle Parteien gestrichen, welche die Sperrklausel nicht schaffen (d.h. also weniger als 5% der Erstpräferenzen haben). Danach werden die Stimmen aller derjenigen Wähler, die eine solche Partei gewählt haben neu ausgezählt. Dies stellt sicher, dass man lediglich zweimal auszählen muss, wobei zu erwarten ist, dass die zweite Auszählung deutlich schneller geht als die erste, weil man erfahrungsgemäß weit über 90% der Stimmzettel („Sonstige“ hatten bei der Bundestagswahl 2009 6,0%) nicht mehr auszählen muss. Die Auszählung in der Wahlnacht ist so sichergestellt. Das Verfahren entspricht einer verkürzten Wahl mit sofortiger Stichwahl.

Der Antrag Q011 sieht die Alternativstimme (dort: Ersatzstimme) in einem separaten Modulantrag vor. Dabei wird das Auszählprozedere wie folgt beschrieben: Es wird nacheinander die schwächste Partei weggestrichen und ihre Stimmen auf die nächste Alternative übertragen, bis jede Partei entweder über der Sperrklausel oder weggestrichen ist (Das Verfahren orientiert sich komplett an der Wahl mit sofortiger Stichwahl). Auf diese Weise braucht es deutlich mehr Auszählungen. Geht man davon aus, dass von den 14 Parteien, die es 2009 nicht in den Bundestag geschafft haben, 25% also rund 4 Parteien den Einzug dank der Alternativstimme geschafft hätten, so hätte es 10 Auszählungen gebraucht.

Dies ist vor allem gewichtig, weil es hier zu einer schädlichen Wechselwirkung mit dem Instrument des Kumulierens und Panaschierens kommt, da jede Auszählung deutlich länger dauert und man viel mehr Stimmzettel noch einmal auszählen muss. Die Auszählung ist wahrscheinlich nur noch möglich, indem die Stimmzettel über Nacht gelagert werden, was wiederum typischerweise nicht im Wahllokal geschehen kann. Ein Transport und eine Einlagerung durch die Behörden sind notwendig, was zusammen mit der langen Auszähldauer die öffentliche Wahlbeobachtung unmöglich macht.

Antrag Q037 sieht keine Alternativstimme vor. Es wurde argumentiert, dass das Instrument des Panaschierens diese ersetzt, weil der Wähler so Teile seiner Stimme einer kleinen Partei geben kann. Dies ist allerdings unzureichend. Zum einen führt es eher dazu, dass Wähler die sonst eine kleine Partei gewählt hätten, nun ihre Stimmen zwischen einer großen und der kleinen Partei aufteilen, weil letztere ja an der 5% Hürde scheitern kann (selbsterfüllende Prophezeiung). Zum anderen wird, wenn ich etwa die Hälfte meiner Stimmen den Piraten gebe und die andere Hälfte der ÖDP, immer noch die Hälfte meines Stimmgewichts wertlos, wenn die ÖDP die Sperrklausel nicht schafft. Das Grundproblem bleibt weiterhin bestehen.

Der Q037 ist an dieser Stelle also absolut unbefriedigend. Der Q011 hat zwar die richtige Intention, wird aber die Alternativstimme praktisch nicht umsetzen können. Auch hier ist der PA014 die beste Wahl.

Fazit

Abschließend komme ich zu dem Ergebnis, dass der PA014 klar der beste Antrag ist. In der Nutzwertanalyse kamen die anderen beiden Anträge auf dasselbe Ergebnis. Da der Q011 aber ohne das Ersatzstimmen-Modul deutlich schlechter abschneiden würde und dieses das Wahlverfahren in meinen Augen praktisch nicht mehr umsetzbar macht, würde ich den Q037 an zweiter Stelle sehen.

Abschließend möchte ich noch einmal wiederholen, dass der PA014 mein eigener Antrag ist, auch wenn ich ihn nicht selbst geschrieben habe, sondern der Text von Mehr Demokratie e.V. stammt und ich mir deshalb anmaße zumindest einen bisschen Restobjektivität zu haben. Ich bitte dennoch jeden Leser sich selbst ein Bild zu machen.

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