Wer sich Hoffnungen macht, wird meist umso bitterer enttäuscht. Ein schönes Beispiel ist die Urheberrechtspolitik der Grünen. Die Europa-Grünen haben ein sehr gutes Positionspapier verabschiedet, dass ich – obwohl ich ein Haar in der Suppe fand – sehr begrüße. Gut, es ist nicht verwunderlich, immerhin stehen da zu 95% Piratenpositionen drin. So funktioniert Politik im Open-Source-Stil.

Nun habe ich in der Hektik der letzten Woche am Rande mitbekommen, dass ein ähnlich gelagerter Leitantrag auf der BDK der Grünen an diesem Wochenende behandelt wird. Ich hatte nur Bruchstücke mitbekommen: Laufzeit 5 Jahre + gebührenpflichtige Verlängerung, Privatkopie, die Urheberlobby läuft Sturm und ich dachte nur »Geil, die deutschen Grünen übernehmen das jetzt auch.«

Nun habe ich auch kurz am Rande mitbekommen, dass es Bestrebungen gibt das aufzuweichen (was – wie ich jetzt weiß – von einigen Grünen Politikern, die ich eigentlich sehr schätze, auch noch unterstützt wird), habe aber einfach mal die Daumen gedrückt, dass diese Änderungsanträge nicht durchkommen. Jetzt habe ich Zeit gefunden den Leitantrag zu lesen und ich komme aus dem Fazialpalmieren nicht mehr raus.

Zum einen ist aus dem Haar in der Suppe eine komplette Haarsuppe geworden. Anstatt die Position der Europa-Grünen – die eine Kulturflatrate nur wenn nötig im Nachhinein einführen wollen – zu übernehmen, sieht der deutsche Leitantrag hier in einem kompletten Absatz (Zeilen 571–597) die explizite Einführung einer Kulturflatrate in Form einer Pauschalabgabe auf Internetanschlüsse vor.

Ich kann nicht verstehen, wieso jeder dem nichts besseres einfällt, erst mal glaubt er darf sich an der Infrastruktur bedienen. Die Argumentation zu Pauschalabgaben auf Drucker und Kopiergeräte finde ich ja schon grenzwertig (Ich drucke zu 95% meine eigenen Vorlesungsskripte, Briefe, Aushänge etc. und zu 5% wissenschaftliche Artikel für die die Universität sowieso schon teuer Geld bezahlt hat), doch bei Internetanschlüssen wird es lächerlich.

Die GEZ erklärt Computer zu Rundfunkgeräten, die Verleger Google News zum Verwerter, die GVU erklärt die Provider zu Hilfs-Sheriffs und nun die Grünen einen Internetanschluss zum Standkopierer. Und alle wollen da einfach mal Geld dafür. Und dabei sind moderne Medien soviel mehr und es ergibt keinen Sinn sie auf einzelne Funktionen zu reduzieren. Was kommt als nächstes? Sollen die Hersteller von Bildschirmen den Optikern Geld bezahlen, weil ohne deren Leistung über die Hälfte der Deutschen nicht anständig sehen?

Eine Pauschalabgabe auf Internetanschlüsse ist auch nicht mit der Netzneutralität vereinbar. Die wird zwar im engeren Sinne immer so ausgelegt, dass kein IP-Paket dem andern bevorzugt werden darf, im wesentlichen ist der Grund dafür aber, dass die Übermittlung von Daten von deren Inhalten strikt getrennt werden muss. Wenn man jetzt die Internetprovider (und damit eigentlich die Endkunden) zur Kasse bittet, weil einige der Daten urheberrechtlich geschützte Werke sind, dann ist dieses Paradigma gebrochen. Wenn die schon für Inhalte zahlen müssen, warum sollen die nicht auch gleich Inhalte filtern?

Während der grüne Leitantrag eigentlich recht gut erkennt, dass die Durchsetzung von Urheberrecht im privaten Bereich nicht ohne eine Aushöhlung der Bürgerrechte geht, finde ich die Antwort ziemlich schwach. Nach dem Motto: »Wir werden eure Bürgerrechte nicht für das Urheberrecht aushebeln, dafür müsst ihr aber blechen.« Die Grünen nennen es »Gesellschaftsvertrag«, ich nenne das Schutzgelderpressung.

Der schöne Teil kommt aber erst noch. Während ganz fleißig darüber gesprochen wird, wie die Privatkopie ermöglicht seine Inhalte auf das Handy, das Tablet und in die Cloud zu legen, wird explizit betont:

Eine solche Kopie zur privaten Nutzung und das Recht, diese Kopie auf eigene Geräte, sei es dem Laptop, dem MP3-Player, dem Tablet-PC oder demSmartphone zu übertragen, beinhaltet jedoch nicht automatisch das Recht, diese auch öffentlich mit anderen zu teilen. (Zeile 489ff.)

Ich würde jetzt Filesharing nicht als öffentlich definieren, aber ich kann mir den Sinn dieses Satzes nicht anders erklären, als dass man Filesharing, Einstellen von Inhalten auf nicht kommerziellen Homepages und ähnliches weiter explizit untersagen will. Das heißt also: Für das Schutzgeld, welches ich bezahlen soll, darf ich dann zwar Inhalte auf meinen Cloud-Server packen, aber ich werde immer noch verknackt, wenn ich Filesharing mache?

Das Problem an dieser Stelle ist, dass die Grünen immer noch in der alten Denke verhaftet sind, dass der Staat den Urhebern ihr Einkommen sichern muss. Noch besser ist, dass sie zwar fröhlich aufzählen, dass es vielfältige Möglichkeiten der Vermarktung gibt, dass sie den armen Urheber aber viel lieber davor schützen möchten, diese zu nutzen oder sich auch nur darüber Gedanken machen zu müssen (Z. 452 ff.). Auch wir Piraten wollen den Urhebern dabei helfen Geschäftsmodelle zu entwickeln, aber wir erwarten, dass die da primär selbst anpacken und nicht erwarten, dass die Politik Ihnen irgendwo einen Geldhahn zum Aufdrehen hinstellt.

Der Leitantrag hat viele positive Inhalte, keine Frage, aber dieser Kulturflatrate/Filesharing-Lapsus überschattet das leider massiv. Ich hoffe die grünen Delegierten überlegen sich genau was sie da abstimmen und vielleicht findet sich unter den Änderungsanträgen ja auch noch etwas das dieses Problem beseitigen kann.

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