Ich bin ein Freund intensiver Debatten. Daher gefällt mir der Fall megaupload sehr gut. Er gibt Gelegenheit über einige Aspekte des Urheberrechts zu diskutieren, die bisher noch wenig beachtet wurden. Was mir weniger gut gefällt ist, dass die Debatte z.T. auf eine sehr unsachliche Art geführt wird. Versteht mich bitte nicht falsch, ich diskutiere auch gerne mit harten Bandagen und einem Hauch Polemik, aber Fakten zu verdrehen und mir bzw. der Piratenpartei Dinge in den Mund zu legen, die so nie jemand gesagt hat, geht hier zu weit. Das beste Beispiel dafür ist ein Artikel von Paul Solbach für Cicero, den ich hier mal stellvertretend kommentieren möchte.
Von Teilen der Netzgemeinde wird Schmitz nun als Märtyrer gefeiert, als Antwort auf seine Verhaftung überlasteten Mitglieder der Gruppe Anonymous in den USA mehrere Websites aus dem Umfeld von Rechtelobbys und Justiz. Sogar die Piratenpartei nimmt den Wirtschaftskriminellen in Schutz, spricht von einer Kampfansage Hollywood versus the Internet.
Der Vorwurf irgendwer würde Kim Schmitz in Schutz nehmen ist nicht korrekt. Weder die Piratenpartei, noch Anonymous, noch ich haben die Person Kim Schmitz in irgendeiner Weise verteidigt. Die Tatsache, dass man das Vorgehen der USA kritisiert und dagegen protestiert, bedeutet keine Solidarisierung mit der Person Kim Schmitz.
Die Presse – darunter auch der verlinkte Artikel – werden nicht müde den ausschweifenden Lebensstil von Kim Schmitz zu betonen. Es ist für die politische Bewertung des Falles aber in meinen Augen unerheblich, ob der beschuldigte ein dicker, protziger, vorbestrafter Halsabschneider mit Allmachtsphantasien oder ein asketischer Einsiedler ist. Die Art und Weise wie die Person Kim Schmitz immer wieder in den Vordergrund geschoben wird und teils als Entschuldigung für fragwürdige Rechtspraxis herangezogen wird, halte ich nicht für konstruktiv.
In der vergangenen Woche wurde das in der Anklageschrift als „Mega-Verschwörung“ bezeichnete Kartell hochgenommen. […] Schmitz und seine Partner werden beschuldigt […] ein ganzes Netzwerk von Zulieferern und Abnehmern unterhalten zu haben. Darunter auch die im vergangenen Jahr zerschlagene deutsche Streamingseite „kino.to“.
[…] Insgesamt hatten Schmitz und seine Verschwörer über 500 Millionen US-Dollar erwirtschaftet.
Über den Inhalt der Anklageschrift kursieren ja die abenteuerlichsten Gerüchte und Interpretationen. Hier trifft der Autor zwei klare Falschaussagen. Die Anklageschrift beinhaltet lediglich die Tatsache, dass sich MegaUpload-Links auf kino.to befanden und die Tatsache, dass sich MegaUpload-Mitarbeiter über den Fall kino.to unterhalten haben sollen. Nirgendwo steht etwas über eine Verbindung zwischen MegaUpload und Kino.to.
Des weiteren beziehen sich die 500 Millionen US-Dollar auf die Schadenssumme (Über die Messung von »Kopierschaden« schweige ich mich hier mal aus). Die erwirtschaftete Summe wird lediglich mit 175 Millionen Dollar beziffert.
Auch die Piratenpartei macht mit. In einer Pressemitteilung stellt sie […] einmal mehr die Lobby der Produzenten von Musik, Filmen und anderen geschützten Inhalten als amerikanische „Content-Mafia“ an den Pranger. Als Häscher, die geltendes Recht außer Kraft setzen, mit ihren weitreichenden Geldmitteln die globale Korruption befeuern, der sogar unbescholtene deutsche Staatsbürger wie Kim Schmitz in ihrer hinteren Ecke der Welt zum Opfer fallen.
Zum Begriff der Contentmafia habe ich mich hier im Blog bereits geäußert. Dass auf betreiben selbiger bereits fragwürdige Rechtspraxis statt gefunden hat ist z.B. auch im Fall Pirate Bay ersichtlich. Weiterhin ist es eine haltlose Unterstellung wir hätten Kim Schmitz als unbescholten bezeichnet.
Tatsächlich sind drei der Verhafteten deutsche Staatsbürger und wir haben kritisiert, dass diese nach US-Recht prozessiert werden, obwohl sie sich weder auf dem Territorium der USA befinden, noch die Ihnen vorgeworfenen Straftaten dort begangen haben (es sei denn man interpretiert das Internet als US-Terretorium). Dies ist in der Tat ein höchst fragwürdiger Vorgang, in dem die USA eine gewisse Hegemonie für sich beanspruchen. Das haben wir kritisiert. Wenn das jemand anders sieht, dann können wir darüber auch gerne diskutieren.
Im Titel seines Blogeintrags bedient sich Popp bei einem berühtem Zitat des im Nationalsozialismus verfolgten Pastors Martin Niemöller. […] Man solle nur mal über das Zitat nachdenken, dann fiele einem der Sinngehalt schon auf, erklärt Popp. Sitzen die Nazis jetzt in Hollywood?
Die Überschrift meines letzten Blogposts hat ja eine ziemliche Godwin-Panik ausgelöst. Selbst Sascha Lobo, den ich in seinen Texten – trotz Meinung vieler anderer – eigentlich immer als sehr differenzierten Denker wahrgenommen habe, twittert ich würde Megaupload mit den Opfern des Dritten Reiches vergleichen.
Seit ich mich im politischen Netz bewege wurde das Niemöller-Zitat benutzt um zu zeigen, dass man nicht wegschauen darf, nur weil man selbst nicht betroffen ist. Viele haben es 2009 benutzt um klarzumachen, dass man bei einer Zensur nicht schweigen darf, nur weil es nur Dokumentationen von Kindesmissbrauch trifft. Niemand kam damals auf die Idee jemandem zum unterstellen, er würde die Opfer des 3. Reiches mit Kinderschändern vergleichen.
Wer den Blogeintrag aufmerksam gelesen hat, wird feststellen, dass ich mich lediglich dafür ausgesprochen habe, auch in diesem Fall nicht auf den Protest gegen eine fragwürdige Aktion zu verzichten (sofern man es als solche interpretiert), nur weil es eine halbseidene Person getroffen hat. Alles andere sind nicht meine Aussagen sondern lediglich hysterische Missinterpretationen.
Plumper Antiamerikanismus ist nicht neu bei den Piraten, in Form von Gerwald Carl-Brunner zeigen sie diesen im Berliner Abgeordnetenhaus. Er trägt dort das Palästinensertuch zur Schau.
Jemandem Antiamerikanismus vorzuwerfen, weil er eine Aktion von US-Behörden kritisiert, greift meines Erachtens sehr kurz. Bin ich dann auch antifranzösich, wenn ich HADOPI kritisiere? Und bei aller Liebe: Jemand der einem Menschen, dessen Namen er nicht mal richtig schreiben kann, Antiamerikanismus vorwirft, weil er ein bestimmtes Kleidungsstück trägt, sollte sich mit dem Begriff „plump“ etwas zurückhalten.
„Wir erleben hier eine Wiederholung der Piratebay-Razzia von 2006, die einst zur Gründung der Piratenparteien führte“, verkündet Popp. Ein unglücklicher Vergleich. […] Auch die unternehmerischen Ideale von Piratebay sind vom Turbokapitalismus eines Kim Schmitz meilenweit entfernt.
Ich stimme dem letzten Satz zu. Der Vergleich bezieht sich auch nicht auf die Intention der Betreiber der beiden Plattformen, sondern die Tatsache, dass die USA in beiden Fällen in meinen Augen »ihre Kompetenzen überschritten« haben.
Kim Schmitz hat eine deutsche und schwedische Staatsbürgerschaft, seine Handlanger sind in Hong Kong gemeldet. Weltpolizei USA? Sogar nach deutschem Recht ist eine Auslieferung dann zulässig, wenn die im Ausland erhobene Anklage nachvollziehbar ist. […] Im Falle Megauploads werden nicht nur die amerikanische Verwertungsgesellschaft ASCAP, die deutsche GEMA und die neuseeländische CLL einer Meinung sein.
Nach deutschem Recht ist die Auslieferung deutscher Staatsbürger an die USA gemäß Artikel 16 (2) GG verboten. Und wenn die Handlungen sowieso in allen Staaten strafbar sind, was spricht dagegen die Beschuldigten nach deutschem (oder in Schmitz‘ Fall auch finnischem – erneut ein Recherche-Fehler) Recht zu prozessieren? Ich habe die Vermutung, es ist die Tatsache, dass sie hier nicht mit aberwitzigen Strafen bis zu 50 Jahren rechnen müssen.
Ich denke, dass schlecht recherchierte Artikel wie dieser, die von haltlosen Unterstellungen nur so strotzen, die Debatte hier nicht voran bringen. Dennoch möchte ich die politisch interessanten Fragestellungen hier nocheinmal kurz zusammenfassen, in dem ich die zwei Positionen, die ich hier kommuniziert habe noch einmal zusammenfasse.
1. Ich fordere die Prozessierung der Beschuldigten nach dem Recht der Staaten deren Staatsbürger sie sind! (Oder wenigstens der Staaten in denen sie sich längere Zeit aufhalten)
Wenn es ok ist einen deutschen Urheberrechtsverletzter, mit Wohnsitz in Hong-Kong in Neuseeland aufgrund eines US-Prozesses festzunehmen, was spricht dann dagegen einen deutschen Drogenbesitzer, mit Wohnsitz in Australien in Ägypten festzunehmen und in Thailand zu prozessieren (wo dafür mitunter die Todesstrafe droht)? Oder muss ich nur als Internetuser damit rechnen jederzeit an irgendeinen beliebigen Drittstaat überstellt zu werden?
Denken wir noch einmal zurück an den Fall Marco Weiss, dem vorgeworfen wurde im Türkeiurlaub als 17-jähriger sexuellen Kontakt zu einer 13-jährigen gehabt zu haben. Ein Vorgang der sich auf türkischem Terretorium ereignete, nach türkischem Recht prozessiert wurde, nach dem Recht beider Staaten strafbar ist und trotzdem zu massiven deutschen Protesten führte. Ist es da wirklich so abwegig den aktuellen Fall zu hinterfragen?
2. Infrastrukturanbieter (auch kommerzielle) dürfen nicht für die Taten ihrer User verantwortlich gemacht werden
Ein großer Teil der Klageschrift (nicht alles) bezieht sich auf die simple Tatsache, dass es sich bei MegaUpload um einen Filehoster handelt. So wird darin unter anderem vorgeworfen, dass sich MegaUpload besonders gut dafür eignet filesharing zu betreiben (Stichwort: Speicherfrist). Seien wir mal ehrlich, den Vorwurf könnte man genauso gut der Telekom mit ihren 50Mbit-DSL-Anschlüssen für Privathaushalte machen.
Auch wenn man mit Infrastruktur Geld verdienen kann, dürfen wir die Betreiber der selbigen nicht per se mit kommerziellen Urheberrechtsverletzern wie z.B. einem Dealer, der gebrannte DVDs auf dem Flohmarkt verkauft in einen Topf werfen. Ich denke hier haben wir noch viel Diskussionsbedarf und sollten diese Frage in naher Zukunft noch umfassend erörtern.
Ich stelle explizit nicht in Frage, dass es im Fall MegaUpload weitere Dimensionen und damit gerechtfertigte Anaklagepunkte gegen die Beschuldigten (zu Unterscheiden vom Dienst als solchem) gibt, die interesseieren mich aber hier nicht.
Diese beiden Thesen sind in meinen Augen alles was politisch interessant ist und die sollten wir in Zukunft weiter diskutieren. Alles andere sind sinnlose Scharmüzel über unbedeutende Personen wie Kim Schmitz.
14 Kommentare
2012-01-26 um 9:15 am
Foo
Seit wann gilt das deutsche Grundgesetz in Australien? Und würde sich die Rechtssprechung anschliessen und man müsste sich nur an die Gesetze des Landes halten in dem man wohnt nicht nicht in dem, in dem man ein Gewerbe betreibt, wäre das eine willkommene Einladung für Verbrecher weltweit.
Du hast dich ein wenig in der Idee verrannt, dass das Internet ein rechtsfreier Raum sein muss. Oder du verstehst wirklich nicht, dass MegaUpload eben kein neutraler Webspaceanbieter war, sondern gezielt das Verbreiten von Inhalten zum eigenen Profit gefördert hat.
2012-01-26 um 9:34 am
Andi
*seufz* Your honor – I rest my case!
2012-01-26 um 10:03 am
LordSnow
„Und würde sich die Rechtssprechung anschliessen und man müsste sich nur an die Gesetze des Landes halten in dem man wohnt nicht nicht in dem, in dem man ein Gewerbe betreibt, wäre das eine willkommene Einladung für Verbrecher weltweit.“
Jeder der etwas kommerziell ins Netz stellt betreibt automatisch ein weltweites Gewerbe. So ein Rechtsverständnis wäre im Fall der Mohammed-Karikaturen sicherlich eine nette Sache. Gibt best. auch Länder wo Pornoseiten verboten sind oder mindestens andere Altersgrenzen gelten beim Jugendschutz, da wird es dann richtig spaßig, wenn die dann mal loslegen ihre Rechtsprechung durchzuziehen und jeden der weltweit kommerzielle Pornoseiten betreibt bei sich zu prozessieren. Gibt’s nicht sogar Länder wo es verboten ist Personen ohne Schambehaarung zu zeigen?
Ich überlege gerade, ob wir nicht sogar zum fliegenden Gerichtsstand was im Parteiprogramm haben, ah ja, da isses 🙂
http://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#Recht
Viele Grüße
René
2012-01-26 um 9:36 am
Anonymous
Hallo Foo,
inzwischen ist wohl jedem bekannt, dass das Internet kein „rechtsfreier Raum“ ist. Gerade den Mitgliedern und Sympathisanten der Piratenpartei ist das bekannt.
Ich denke aber auch, dass der Herr Schmitz entweder nach neuseeländischem, oder deutschem/finnischem Recht verurteilt werden. Nicht nach amerikanischem.
2012-01-26 um 10:11 am
Hans
Im Resultat heißt das aber, dass ihr auch in Ordnung finden würdet, wenn ein Saudi-Arabischer Mann jemanden in Deutschland nach Sharia Law bestraft.
Der dürfte dann auch nicht belangt werden, weil er ist ja Saudi-Arabier.
Merkt Ihr noch was?
2012-01-26 um 11:18 am
Anonymous
Megaupload hatte Server in Virginia, USA, auf dem urheberrechtlich geschütztes Material vorhanden war, daher die Anklage in den USA.
Dann hat die USA mit neuseeländischen Behörden Kontakt aufgenommen und sie wurden durch neuseeländische Polizei (nicht durch das FBI oder sonst was) festgenommen und die Auslieferung hat ja noch nicht stattgefunden und muss ja auch erst verhandelt werden.
Das heißt es wurde jemand der sich in Neuseeland aufhält, in Neuseeland verhaftet, wegen neuseeländischem Recht, keine Ahnung wo Hr. Popp seine komischen Vergleich her hat…
2012-01-26 um 2:31 pm
Andi
Äh… nein. Einfach nur nein.
2012-01-27 um 12:27 pm
Enttäuschter
Sehr geehrter Herr Popp,
Sie sind also ein Freund intensiver Debatten…, so, so!? Und das Thema MegaUpload gefällt Ihnen besonders um über Aspekte des Urheberrechts zu diskutieren…, aha!? Warum unterdrückt die Piratenpartei dann bitteschön die Diskusion und übt Zensur???!!! Fällt das denn hier keinem auf oder sind jetzt etwa schon alle am grellen „Schein“ der Piraten erblindet? Warum sind zum Thema MegaUpload seit 24.01.2012/18:42 keine Kommentare mehr möglich? Ich nehme an, die Kommentare liefen nicht in die Richtung, wie Sie das gerne gehabt hätten…, zu viel Gegenwind? Korrigieren sich mich bitte, wenn ich falsch liege. „Anders „ scheint jedenfalls gestern gewesen zu sein…, ab heute stellt sich die Piratenpartei auf eine Stufe mit Wulff und Co. Man scheint schnell zu lernen, wie Politik funktioniert und man unangenehmen Fragen ausweicht, bzw. erst gar keine zulässt. Jetzt noch ein bis zwei Tag ohne lästige Fragen überstehen und dann ist die Sache vergessen.
Hier werden nach kurzer Zeit die eigenen Ideale über Bord geworfen und keiner scheint´s zu merken?! Nur weiter so! Ab jetzt gilt nicht mehr „Klarmachen zum Ändern“, sondern „Klarmachen zum Kentern“.
Viel Spaß noch
2012-01-26 um 10:30 am
Carsten Edel
@Hans – verstehe das nicht, kannst Du mal erläutern wie Du das meinst?
2012-01-26 um 2:21 pm
DER Stenz
zu forderung 1: plastisches beispiel:
wenn ich also 20 mossad agenten nach dubai schicke damit die dort einen palästinenser töten, müssten die dann in israel angeklagt und verurteilt werden? oder doch in dubai? doch im gaza? oder vielleicht in den haag? und was bedeutet diese forderung für den haag als gerichtsstandort? und warum regt sich keiner über die piraten(also die aus somalia) prozesse in hamburg auf?
zu forderung 2: plastisches beispiel:
oft zitiert das lagerhaus beispiel. wenn ich ein lagerhaus vermiete, muss ich doch auch nicht prüfen was meine mieter einlagern. naja wenn die sprengstoff oder kriegswaffen lagern, hilfsweise geruchsintensive drogen, und man davon kenntnis hat, dann ist das uu beihilfe. warum bitte sollte das im web anders sein? wenn ich kinderponographie auf den von mir gehosteten servern habe und das billigend in kauf nehme, dann bin ich völlig unbeteiligt? es mag ja sein das das ein totschlagbeispiel ist, aber fakt ist nuneinmal: kim war durch verschiedene vorgänge gewarnt, nicht zu letzt durch seinen vergleich mit so manchem, zugegebenermassen überflüssigen sängerlein. und jetzt regen sich alle auf wie unsäglich das ist was dem zugestossen ist? der macht was er will, tanzt allen auf der nase rum und zieht seine sehr wahrscheinlich kriminellen methoden nach wie vor durch, aber wenn der eins auf die nase bekommt wird sich über den umgang mit ihm beschwert?
2012-01-26 um 2:33 pm
Andi
Erläuterung zu 1: Nein. Wenn der sich in Dubai aufhält, wird er in Dubai bestraft. Aber die Neuseeländer haben ja anscheinend kein Interesse die Megaupload-Macher zu prozessieren ihn zu prozessieren. Aber stimmt, vielleicht hätte ich „nicht nach US-Recht“ schreiben sollen.
2012-01-26 um 2:33 pm
Hans
Re: Lagerhaus: wenn Du als Vermieter _weißt_ dass da drin illegales geschieht, dann machst Du Dich mit schuldig.
Ganz einfach.
2012-01-27 um 12:06 pm
Acepoint
»Somit ergibt sich, dass mit Deutschland in den heutigen Grenzen der Geltungsbereich des Grundgesetzes endgültig festgelegt ist« (http://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland#R.C3.A4umlicher_Geltungsbereich)
Darf ich aus deinem Blogpost bezüglich der Erwähnung von Art 16 GG schließen, dass wir jetzt die Anwendung des deutschen Grundgesetztes in der ganzen Welt fordern?
Der internationale Haftbefehl wurde u.a. aufgrund der Tatsache erlassen, dass megaupload auch »dummerweise« Server in den U.S.A. angemietet hatte (Virginia, Washington DC, Kalifornien).
Die sehr abstrusen und konstruierten Beispiele in den Kommetaren hier bezüglich unterschiedlicher Gesetzgebung internationaler Rechtsabkommen helfen auch nicht wirklich weiter.
Man kann lametieren wie man will, die Ursprungs-PM war einfach nur schlecht. Falsch in den Fakten (»haben US-amerikanische Behörden den Filehosting-Dienstleister Megaupload abgeschaltet und dessen Geschäftsführung festgenommen«), indifferenziert (»Dabei hielt sich der Dienst nach eigenen Angaben strikt an die Regelungen des einschlägigen US-Gesetzes DMCA«) und populistisch (»Contentmafia lässt europäische Bürger nach US-Gesetzen in Neuseeland verhaften«, »Wird demnächst auch der Vorstand von Google verhaftet, weil auch auf YouTube Nutzer urheberrechtlich geschützte Medien hochladen?«).
Ciao
Achim
Piratenpartei NRW
2012-04-03 um 4:33 pm
stilstand» Blogarchiv » Popcorn!
[…] Der hatte sich bemüht, Verdienste um den inwüstogativen Journalismus zu erwerben, dabei aber nicht zum erstenmal allerlei durcheinandergebracht, nicht zuletzt Namen. Daraufhin hielt es Cicero-Coach Alexander […]