Ich hätte niemals gedacht, dass ich das jemals sage, aber: Schäuble hat recht. Er hatte Verständnis dafür ausgesprochen, dass die Schweiz Haftbefehle gegen drei deutsche Steuerermittler erlassen hat, die am Ankauf einer CD mit Daten deutscher Steuersündern beteiligt waren. Die SPD schäumt darüber vor Wut und macht sich dabei absolut lächerlich.
Stellen wir uns zum Vergleich folgendes Szenario vor: Ein anonymer Informant kontaktiert die Schweizer Behörden mit dem Hinweis, er habe einen Datenbank-Dump eines BND-Servers, der Hinweise auf einen in der Schweiz operierenden Geldwäschering enthält. Auf offizielle Anfrage sagt der BND, er könne die Informationen nicht herausgeben, weil die aus nationalem Interesse Deutschlands unter Geheimhaltung stehen. Die Schweizer Behörden zahlen dem anonymen Informanten daraufhin 3 Millionen Franken und kriegen eine CD mit den Daten.
Wie groß wäre der Aufschrei aus der deutschen Politik? Es würde sofort wegen Geheimnisverrats ermittelt und ich bin mir sicher, die deutschen Ermittlungsbehörden würden dabei auch nicht zimperlich mit den Schweizer Kollegen umgehen. Ein Haftbefehl würde da nicht so lange auf sich warten lassen wie jetzt in der Schweiz. Genauso ist die Sache mit dem Ankauf der schweizer »Steuer-CD« nicht minder fragwürdig. Der Haftbefehl aus der Schweiz ist nur die Folge aus dem Schweizer Gesetz, welches die Handlungen der Deutschen Steuerfahnder schlicht und ergreifend unter Strafe stellt.
Und was macht die SPD? Sie schreit Zeter und Mordio. Sie greift die Schweiz dafür an, dass sie sich zum Mekka der Steuerflüchtlinge gemacht hat. Das mag tatsächlich ein Problem sein, es ist dennoch nicht alles schwarz und weiß in der Debatte. Ich für meinen Teil verneige mich vor der Schweiz dafür, dass sie im Gegensatz zu Deutschland noch ein echtes Bankgeheimnis hat. Wie man da jetzt einen Ausgleich findet ist Gegenstand politischer und diplomatischer Diskussion, das rechtfertigt aber nicht im geringsten den offenen Bruch des Schweizer Rechts durch deutsche Behörden. Die SPD sagt im wesentlichen offen: Wenn die Schweiz ihre Gesetze nicht so ändert, wie wir sie gerne hätten, dann brechen wir sie halt. Und nun soll Schäuble die Schweiz zur Ordnung rufen, weil die ihr Gesetz durchsetzen? Geht’s noch? Was für eine Art von kaltschnäuzigem Hegemonie-Gebahren ist das bitteschön?
Den Abschuss schafft aber der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann. Er fordert das Bundesverdienstkreuz für die betroffenen Beamten. Wenn ich einer dieser Beamten wäre, hätte ich mit massiven Gewissensbissen zu kämpfen. Auf der einen Seite steht die Erfüllung meiner Dienstpflicht, auf der anderen Seite der offene Rechtsbruch. Klar ist, dass der Staat seine Beamten – die so wie ich das sehe auf Anweisung gehandelt haben – hier jetzt schützen muss. An eine Auslieferung ist also gar nicht zu denken (schon aus ganz anderen Gründen nicht, GG und so). Aber zu verlangen, jemandem im wahrsten Sinne des Wortes einen Orden für einen Rechtsbruch zu verleihen, lässt mich ernsthaft daran zweifeln ob Oppermann noch bei klarem Verstand ist.
9 Kommentare
2012-04-02 um 9:16 am
LordSnow
Die Aufdeckung von Straftaten durch Geheimnisverrat (whistleblowing), und Steuerhinterziehung ist eine schwere Straftat, da man sich so der Finanzierung des Gemeinswesens entzieht, sollte generell straffrei gestellt werden, sowohl bei uns (mit gutem Beispiel vorangehen) als auch in der Schweiz bzw. bestenfalls gleich auf EU-Ebene, da wir ein Wirtschaftsraum sind.
Ob es ok ist whistleblower zu bezahlen ist eine andere Frage, aber der (Bank)Geheimnisverrat sollte in solchen Fällen (Aufdecken von Straftaten) generell legal sein.
Viele Grüße
René
2012-04-02 um 9:29 am
Andi
Der Bank-Informant als Whistle-Blower. Ich muss gestehen das ist eine interessante Denkweise, ich hätte den da nicht verordnet. Whistle-Blower hätte ich bisher als Leute eingeschätzt die Missstände öffentliche machen. Geheimer Datentransfer an Behörden ist ja nun alles andere als öffentlich.
2012-04-02 um 12:05 pm
LordSnow
„Geheimer Datentransfer an Behörden ist ja nun alles andere als öffentlich.“
Behörden sind Einrichtungen des öffentlichen Rechts.
Ich würde sogar sagen, dass es gut ist, dass die Daten nicht auf einer für jeden zugänglichen Plattform geleakt wurden, da es in diesem Fall nicht notwendig war. Aber wenn jemand Kenntnis von einem Verbrechen erlangt sollte er dies den dafür zuständigen Strafverfolgungsbehörden mitteilen können und dafür auch Schweigepflichten brechen dürfen.
Wie gesagt Geld dafür zu verlangen ist eine andere Sache, bitte losgelöst davon betrachten.
Viele Grüße
René
2012-04-02 um 12:37 pm
Andi
Es gibt für mich jetzt zwei Fragen. Erstens: War das Whistleblowing? Wikipedia definiert dazu 4 Kriterien:
> Brisante Enthüllung: Ein Whistleblower enthüllt nicht tolerierbare Gefahren, Risiken und Fehlentwicklungen, Korruption, Verstöße gegen Gesetze und internationale Abkommen.
Er hat Straftaten nach deutschem Recht entdeckt. Sind das wirklich brisante Enthüllungen? Was wurde da wirklich „enthüllt“? Jeder weiß, dass Steuerbetrüger ihr Geld gerne in die Schweiz bringen. Er hat lediglich Anhaltspunkte zu konkreten Gefahren geliert. An die Öffentlichkeit gebraucht (enthüllt, vgl. auch Einleitung in Wikipedia) hat er gar nix.
> Gemeinwohlbezug: Es geht in der Regel nicht um Missstände, von denen der Whistleblower vor allem persönlich betroffen ist, sondern um allgemeine, öffentliche Belange.
Sind Steuerausfälle gemeinwohl bezogen? Wahrscheinlich schon, geben wir ihm das.
> Alarm schlagen: Er bringt Missstände an seinem Arbeitsplatz zur Diskussion. Erst wenn die Firma bzw. die Behörde nicht angemessen reagiert, geht er an die Öffentlichkeit.
Kann ich nicht sagen. Geben wir ihm das auch.
> Bedrohung der Existenz: Er geht ein hohes Risiko ein, setzt seine berufliche Laufbahn oder gar seine Existenz aufs Spiel.
Also wer 2,5 Millionen kassiert (losgelöster kann ich das hier nicht betrachten) und dazu die Rückendeckung einer deutschen Behörde genießt, setzt wahrscheinlich alles andere als seine Existenz aufs Spiel.
Im wesentlichn geht es aber gar nicht um den Informaten. Es geht um die Strafverfolgungsbehörden. Das heißt eigentlich ist es völlig unerheblich, ob der Informant ein Whistle-Blower war oder nicht, denn für die Strafverfolgungsbehörden gelten andere Regeln als für den vermeindlichen Whistle-Blower (der ja wie gesagt Dinge nur öffentlich macht und sonst eigentlich nix).
Das bringt uns zu Frage 2: Was darf der Staat bei Strafverfolgung. Der Staat selbst darf keine Gestze zur Strafverfolgung brechen (das ist der Wesensgehalt des Rechtsstaats). Darf er dann zur Strafverfolgung Informationen benutzen, die durch einen Rechtsbruch dritter entstanden sind. Darf er diesen Rechtsbruch sogar noch belohnen? Was hält unseren Staat dann davon ab einfach fleißig das was die Polizei nicht darf an Dritte zu outsourcen?
Das kann man natürlich noch präszisieren und damit auf dein Argument zurückkommen: Welche Straftaten darf ein Dritter begehen um den Behörden Hinweise auf andere Strafteten zu begehen. Du siehst hier den Berufsgeheimnisverrat als legitim an. Gretchenfrage: Soll/darf ein Arzt dann auch seine Schweigepflicht verletzen, wenn er illegale Drogen im Urin eines Patienten findet, den er wegen einer Erkältung behandelt?
2012-04-02 um 6:27 pm
ZombB
Andi hat Recht: Der Unterschied zwischen dem Steuerinformanten und einem Whistleblower wie Bradley Manning ist doch, dass letzterer aus Idealismus handelt und dafür keine Gegenleistung erhält, sondern im Gegenteil Repressionen fürchten muss. Der Steuerinformant hingegen wurde fürstlich entlohnt (2,5 Mio. €) und hat die Daten aus purem Eigennutz beschafft. Das fällt nicht in die Kategorie Whistleblowing, sondern ist einfacher Hochverrat.
Wenn der Informant dann noch von den Behörden dazu angestiftet bzw. animiert und in der Ausführung unterstützt oder gesteuert wurde, dann sprechen wir von einem V-Mann bzw. in internatinalen Kategorien von Spionage. Genau diesen Vorwurf hat die Schweizer Justiz erhoben.
Beim Einsatz von V-Leuten begibt sich der Staat regelmäßig in eine juristische Grauzone, in der die Grenzen zwischen Polizei und Verbrechern verschwimmen.
MfG
Jens
2012-04-03 um 9:50 am
hamberdick
Es ist vieleicht kein Fall von idealtypischem Whistleblowing, dennoch ist es falsch ein Gemeinwesen darauf aufzubauen andere Gemeinwesen auszubeuten und nichts anderes tut die Schweiz. Sie versteckt internationale Gelder vor dem Zugriff der Welt darunter vermögen von Diktatoren, vermögen von Mafia organisationen und auch Geld von Steuerflüchtlingen. Wenn der Deutsche Staat keine andere Möglichkeit hat als mit solchen, vemeintlich in der Schweiz kriminellen, zusammenzuarbeiten um Straftaten aufzudecken, ist das vieleicht nicht einwandfrei rechstaatlich, jedoch die einzige Möglichkeit druck auf die Schweiz auzuüben, solange sie ein solch Verbrecherisches Gemeinwesen betreibt.
Die Haftbefehle mögen aus Schweizer sicht gerechtfertigt sein gerecht sind sie deshalb noch lange nicht und das ist die Frage um die es eigentlich geht.
Im übrigen hätte ich auch bei ihrem BND Gegebbeispiel kein Problem wenn die Schweiz das machen würde. Die Aufgabe des BND ist es nicht Geldwäscherringe zu schützen. So war zumindest bisher meine Aufassung sie scheinen das ja anders zu sehen. Die Aufgabe des Rechstaates ist es auch Recht durzusetzen wer einem Gemeinwesen Unrecht tut in dem er ihm schadet darf nicht erwarten mit Rechtsaatlichen mitteln geschützt zu werden, den der Verursacher des Unrechts musste zunächst unrecht begehen.
2012-04-03 um 10:24 am
LordSnow
Da du ja 2 Kriterien selbst einräumst zu den anderen beiden. 🙂
„Bedrohung der Existenz“
Dies sehe ich gegeben, da er sich strafbar macht und wenn seine Identität aufgedeckt wird seine Arbeit verliert und vermutlich auch kaum wieder irgendwo in seinem erlernten Gewerbe eine Anstellung erhält. Das Geld was er gern haben möchte ist ja keinesfalls gewiss, er kann genauso gut festgenommen werden und die Daten-CD dabei einfach einbüßen. Ich denke schon, dass hier ein gewisser Mut dazugehört diese Risiken einzugehen und wenn es dumm läuft auch die Existenz ernsthaft gefährdet ist.
„Brisante Enthüllung“
Die brisante Enthüllung ist in diesem Fall in welchem Ausmaß Steuerbetrug statt findet, das weiß bisher halt keiner so wirklich. Aber im Grunde ist das eine ganz schöne Haarspalterei, wenn man diese vier Kriterien alle genauso *eng* auf Manning anwendet, dann wird es auch schwierig. Was da in Afghanistan abgeht war mir z.B. auch so schon ziemlich klar, auch Collateral Murder hat mich kaum überrascht, ich bezweifle dass es ein reiner Einzelfall ist. Wer Leute verschleppt, foltert (auf sie uriniert, Nägel rausreißt die Augäpfel eindrückt, waterboardet – simuliertes Ertrinken/Sterben), schwarze Tötungslisten für unbemannte Drohnen erstellt, der ist auch noch zu einigem anderen fähig.
Trotzdem ist Manning denke ich das Paradebeispiel eines Whistleblowers, egal wie eng man best. Kriterien anlegt. Manning hat es halt auch nicht aus Eigennutz getan, was es moralisch natürlich noch einmal ein ganzes Stück aufwertet. Geld dafür zu verlangen ändert sicherlich die moralische Einschätzung des Falles, aber ich denke nicht so stark, dass man den Geheimnisverrat rechtlich komplett anders betrachten müsste.
Bei den Ermittlern geht es ja darum, ob sie Daten annehmen dürfen, die durch Whistleblowing (damit verbundene Rechtverstöße) gewonnen werden, wenn dies derzeit verboten ist (das mögen Richter entscheiden) dann würde ich das ändern, denn sonst hat Whistleblowing nur wenig Sinn, wenn man darauf nicht reagieren kann. Die US-Soldaten und die Befehlskette nach oben hätten normalerweise auch vor den internationalen Strafgerichtshof gehört, traurig dass sie so einfach davon kommen und Manning die Arschkarte hat weil er die (geheime) Realität öffentlich macht, hier muss die Rechtslage geändert werden.
„Gretchenfrage: Soll/darf ein Arzt dann auch seine Schweigepflicht verletzen, wenn er illegale Drogen im Urin eines Patienten findet, den er wegen einer Erkältung behandelt?“
Nein, natürlich nicht, denn der Konsum von Drogen ist vollkommen legal. Wenn er über Besitz und Verkauf bescheid wüsste sollte er es natürlich an entsperechende Behörden weiter tragen dürfen, zumindest solange es strafbar ist die jeweiligen Substanzen ohne entsprechende Genehmigung zu besitzen oder (weiterzu)verkaufen.
Viele Grüße
René
2012-04-03 um 1:43 pm
Andi
Ich denke wir können uns drauf einigen, die Kategorisierung des Informanten als Whistle-Blower zumindest grenzwertig ist.
Im wesentlichen geht es ja auch nicht um den Informaten sondern um die Ermittler. Wenn Ermittler Daten annehmen dürfen, die durch Rechtsverstöße entstehen, dann kommt man in das klassische Problem der „Fruit of the Poisonos Tree“-Doktrin. Der Rechtsstaat frisst sich selbst auf.
Klar hätten rechtliche Konsequenzen für Colleteral Murder hergehört, aber nicht auf Basis von dem Material aus Wikileaks, sondern aufgrund eigener rechtsstaatlicher Ermittlungen der Behörden (die ja dank dem Whistle-Blower wissen wo sie suchen müssen).
Einigen können wir uns wohl auch drauf, dass Behörden keinesfalls Rechtsversöße anordnen dürfen um an Material zu kommen (vgl. auch Kommentar von Jens). Das wird ihnen aber ja genau vorgeworfen.
2012-04-18 um 2:42 am
Mat11001
Der Vergleich mit dem „Geheimnisverrats entgegen nationaler Interessen“ ist ein wenig seltsam. Ist es also offiziell das „nationale Interesse“ der Schweiz Deutschland zu schaden und sich dabei selbst zu bereichern, indem dann auch noch der Staat selbst versucht kriminelle Machenschaften zu decken?
Wenn man hier etwas hätte kritisieren können, dann vielleicht, dass es scheinbar auch ganz anders geht, wenn man sieht, dass eben einer anderen Schweizer Firma, die auch beschuldigt wird durch ihre Tätigkeit in Deutschland Schaden anzurichten, ganz problemlos und auch noch unter Haftandrohung für die Verantwortlichen in Deutschland vor dem Bundesgerichtshof der Prozess gemacht werden kann – nämlich RapidShare. Da ist die CDU dann natürlich wiederum ganz dabei.
Genauso absurd ist im Steuerstreit die Begrenzung der Anzahl der Auskunftsersuchen. Man stelle sich mal vor der Vorschlag würde bei Urheberrechtsverletzungen gemacht: Nach der 1000ten Abmahnung pro Jahr ist Schluss – deutschlandweit.
Zudem sind auch die Piraten auf Bankverbindungsdaten angewiesen, wenn es z.B. darum geht gewerbliche Urheberrechtsverletzungen im Internet zu verfolgen. Bei Sharehostern wie Megaupload, bei denen die Uploader mit dem verteilen von Filmen auch noch Geld verdienen (entweder direkt pro Download abgerechnet oder über „Partnerprogramme“ zur Kundenwerbung), was daher eindeutig nicht mehr „nichtkommerziell“ ist, ist das angesichts der Verwendung von Proxydiensten oft die einzige Möglichkeit an die Täter heran zu kommen.
Und jetzt noch eine andere Frage, weil das Thema gerade die Tage wieder aufkam (unter anderem im Rahmen von Rick Falkvinges Teilnahme an der Konferenz und Prag wo er ja „die Gemeinsamkeiten“ aller Piratenparteien beschwor): Wie steht es eigentlich mit Ermittlungen bezüglich schwerer Straftaten im Netz aus, insbesondere eben auch KiPo? Klar, das Thema ist natürlich in der Debatte ein rotes Tuch, aber die Piraten müssen auch auf so etwas eine Antwort haben.
Wie steht es hier in der VDS-Diskussion? Ist es für die Piraten zumindest denkbar im Umfeld von §100a StPO im Rahmen von „Quickfreeze“ dazu berechtigen Ermittlern bei Bedarf Zugriff auf laufende Verbindungsdaten zu geben? Im Prinzip ist das juristisch nach §100a StPO ja jetzt schon möglich, nur bräuchte es natürlich standardisierte Schnittstellen, um jederzeit handeln zu können, vor allem wenn mehrere Dienste hintereinander in die Verbindung involviert sind.
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100a.html
Umgekehrt haben die Piraten ja auch nichts dagegen, dass das BKA im Zweifelsfall auch Telefonverbindungen überwachen darf ect.
Wobei man damit aber natürlich im Gegensatz zu einer z.B. 7tägigen Speicherung von IP-Adressen, wie es Sabine Leutheusser-Schnarrenberger jetzt vorgeschlagen hat, keine Straftaten mehr verfolgen kann von der die Polizei erst im Nachhinein erfährt und bei einer Einschränkung auf §100a StPO jede Menge andere Delikte unter den Tisch fallen.