Die Piraten gelten landläufig als säkulare bis religionskritische Gruppe. Was das angeht bin ich wohl ein Exot, denn ich bin für das Recht der Menschen ihre Religion auch öffentlich ausüben zu dürfen, das Recht der Eltern ihre Kinder religiös zu erziehen und für eine (beschränkte) Zusammenarbeit zwischen Staat und Religionsgemeinschaften (allen). Mit dem Wahlspruch »Religion privatisieren« der Berliner Piraten kann ich mich z.B. so gar nicht anfreunden. Und dennoch bin auch ich einer derjenigen, der das Urteil des LG Köln Beschneidung an Kindern als Körperverletzung zu werten, begrüßt. Eine gesellschaftliche Debatte über die Abwägung von Religionsfreiheit und Recht auf körperliche Unversehrtheit in diesem Kontext ist längst überfällig.

Eltern, die ihre Kinder beschneiden lassen, berufen sich im wesentlichen auf das Elternrecht und die Religionsfreiheit. Die Gegner führen das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit an. Nun ist es ja so, dass dieses Recht des Kindes, solang es nicht volljährig ist, von den Eltern wahrgenommen wird. Die Eltern müssen z.B. auch zustimmen, wenn einem Kind die Mandeln entfernt werden sollen. Der entscheidende Unterschied ist, dass es sich bei einer Beschneidung aus religiösen Gründen in der Regel um einen medizinisch nicht notwendigen, unumkehrbaren Eingriff handelt – und dabei ist es völlig unerheblich, dass der Eingriff relativ risikolos ist.

Eine Beschneidung von Kindern ist aber meiner Meinung nach auch aus Gründen der Religionsfreiheit abzulehnen. Denn es ist nicht nur die Religionsfreiheit der Eltern, sondern auch die des Kindes zu achten. Wenn das Kind schon in einem Alter, in dem es nicht einwilligen kann, mit einem Religionszeichen »gebrandmarkt« wird, dann kann es, wenn es einmal mündig ist, dies nicht mehr rückgängig machen. Würden wir akzeptieren, dass Religionsgemeinschaften Kindern religiöse Symbole tätowieren?

Ich denke, dass die Beschneidung von Kindern ohne medizinischen Grund heute nicht mehr angemessen ist. Einige eher säkulare Menschen sagen, dass nur volljährige Personen in einen solchen Eingriff einwilligen können dürfen. Aber ich glaube, dass es hier Möglichkeiten für einen Kompromiss gibt. Eine Person ist in Deutschland mit 14 Jahren religionsmündig. Sollte sich ein Junge ab diesem Alter entscheiden sich aus religiösen Gründen beschneiden lassen zu wollen, so ist dies zu respektieren. Für die Zeit davor gibt es für die betroffenen Religionsgemeinschaften die Möglichkeit den Ritus entsprechend anzupassen und z.B. eine symbolische Beschneidung durchzuführen.

Ich weiß, dass das für konservative Vertreter einer Religionsgemeinschaft sicher nicht einfach zu akzeptieren ist (ich weiß wovon ich spreche, immerhin hat die katholische Kirche mehr als genug konservative Kräfte). Aber wir müssen auch sehen, dass sich religiöse Riten durchaus im Laufe der Zeit geändert haben und dass es auch auf den spirituellen Teil einer religiösen Handlung ankommt.

Das Urteil wird auf jeden Fall noch genug Kontroversen auslösen. Ich hoffe dennoch dass es in diesem Diskurs sowohl auf Seiten der säkularen wie auch religiösen Gruppen Kompromissbereitschaft gibt und dass wir nicht schon wieder auf den nächsten Kulturkampf zusteuern.

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