Die Debatte über Mandatsträgerabgaben in der Piratenpartei hält sich jetzt schon ein paar Tage. Ist irgendwo auch kein Wunder, denn das Thema hat es in sich, nicht zuletzt weil zwei offensichtlich unvereinbare Standpunkte aufeinander prallen. Auf der einen Seite sind diejenigen, die eine Mandatsträgerabgabe aufgrund der Finanzlage für unabdingbar halten, auf der andern Seite sind diejenigen, die darin eine inakzeptable verdeckte Parteienfinanzierung sehen. Ich will die Kernargumente hier nochmal gegenüberstellen und einen Konsensvorschlag machen.

Zuerst einmal müssen wir uns fragen: Über was streiten wir uns eigentlich? Fakt ist, dass es bei uns eine Form von Mandatsträgerabgaben gibt. Unsere Mandatsträger spenden jetzt schon an die Partei, so wie viele andere Mitglieder auch.

Gerade vor diesem Hintergrund finde ich das Argument, es handele sich bei Mandatsträgerabgaben um eine Parteienfinanzierung über die Bande, etwas schwierig. Wenn eine Zahlung von Diätengeldern an die Partei bedenklich ist, weil so Staatsgelder an die Parteien fließen, müsste man dann nicht auch die jetzigen Spenden (und Mitgliedsbeiträge) von Mandatsträgern hinterfragen? Und was ist mit Spenden (und Mitgliedsbeiträgen) von anderen staatlich bezahlten Personen wie Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst?

Zur Klärung der Begrifflichkeit hilft hier wie so oft ein Blick ins Gesetz. In §27(1) PartG werden Mandatsträgerabgaben definiert als »regelmäßige Geldleistungen, die ein Inhaber eines öffentlichen Wahlamtes (Mandatsträger) über seinen Mitgliedsbeitrag hinaus leistet.« Unregelmäßige Spenden sind also keine Mandatsträgerabgaben.

Dennoch gibt es auch Parlamentarier bei den Piraten, die regelmäßig Geld an die Partei abgeben und damit de facto Mandatsträgerabgaben leisten. Wollen wir das denen also verbieten? Wenn nicht,  worüber diskutieren wir also eigentlich im Geizgate? Bei allen Bundestagsparteien sehen die Satzungen vor, dass die Parteien eine Abgabe festsetzen, die von den Mandatsträgern erwartet wird – natürlich freiwillig. Die Frage um die es nun also geht ist in meinen Augen: Wollen wir so etwas auch machen?

Hier kommt einer der Hauptkritikpunkte ins Spiel: Mit der Freiwilligkeit dieser Abgaben ist es trotz rechtlicher Verbriefung nicht so weit her. Denn im Gegensatz zum eingangs erwähnten Beamten, entscheidet beim Mandatsträger die Partei darüber ob er wieder aufgestellt wird oder nicht. Ein Mandatsträger, der die Abgabe nicht leistet, wird sich bei erneuter Aufstellung wahrscheinlich deutlich schwerer tun. So gesehen ist die Kritik, die Parteien würden sich an den Abgeordnetendiäten selbst bedienen nicht ganz von der Hand zu weisen.

Dennoch muss ich nochmal betonen: Es ist jetzt schon Fakt, dass unsere Abgeordneten Mandatsträgerabgaben oder umfangreiche Spenden leisten. Jeder halt so wie er es für richtig hält. Und da kommt in meinen Augen ein ganz anderer Aspekt ins Spiel. Wenn jeder Abgeordnete anders über seine Abgaben entscheidet, dann kann man den Parteimitgliedern eigentlich nicht vorwerfen, wenn sie die Zahlungsbereitschaft der entsprechenden Kandidaten in Ihre Entscheidung mit einbeziehen wollen.

Demnächst werden die beliebten Bundestagslisten aufgestellt und wenn wir diese Debatte ohne Fortschritt abbrechen, werden gerade die Befürworter der Mandatsträgerabgaben den einzelnen Kandidaten explizit danach fragen, wie viel er von seinen Diäten abgeben würde. Im schlimmsten Fall wird es ein regelrechtes Versteigern der Listenplätze geben. Doch selbst wenn dieses Extremszenario nicht eintritt, sollte die Kandidatenwahl lieber die Kompetenz des Bewerbers in den Vordergrund stellen. Die Zahlungsbereitschaft sollte eigentlich gar keine Rolle spielen.

Kann man dieses Dilemma auflösen? Ich denke schon. Meiner Meinung nach sollte es eine einheitliche Empfehlung für Mandatsträgerabgaben geben. Den Mandatsträgern, die sich daran halten, kann man dann keinen Vorwurf machen. Um der Selbstbedienungsmentalität der Partei vorzubeugen, sollte diese aber explizit darauf verzichten solche Empfehlungen auszusprechen und statt dessen die jeweiligen Fraktionen dazu auffordern – zwingen kann man sie natürlich nicht – selbst über die Art und Höhe der Empfehlung zu entscheiden. Hier halte ich einen entsprechenden Satzungsparagraphen für sinnvoll.

Der Vorschlag ist sicher nicht umfassend zufriedenstellend, aber ich halte ihn für konsensfähig. Wir sollten die Debatte auf jeden Fall nicht abflauen lassen, denn eine schwelende Uneinigkeit in der Sache dient hier glaube ich niemandem.

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