Vorwort
Triggerwarnung: Sexuelle Misshandlung von Kindern
Ich ertappe mich gerade dabei, darüber nachzudenken, ob ich überhaupt einen Blogeintrag über Rick Falkvinges Einlassungen zum Thema »Kinderpornographie« schreiben soll. Die Schere im Kopf klappt gerade mächtig auf. Bei dem Thema scheint es derzeit so, dass allein sich damit zu beschäftigen ein Garant für einen Shitstorm ist. Doch ich glaube ich komm mit mir selbst nicht ins Reine, wenn ich mich davon abhalten lasse. Deswegen verfasse ich jetzt diesen Blogpost.
Wie immer gilt der Disclaimer: Sexuelle Misshandlung von Kindern ist ein schweres Verbrechen. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, dieses Verbrechen zu bekämpfen. Auch wenn ich jetzt versuche das Thema so nüchtern wie möglich zu diskutieren, will ich mich aufs entschiedenste dagegen verwehren, dass irgendjemand auch nur im entferntesten versucht dies als Rechtfertigung für dieses Verbrechen zu interpretieren.
Rick Falkvinges Bärendienst
Rick Falkvinge hat auf seinem Blog drei Thesen aufgestellt, warum er es für nötig hält den Besitz von Kinderpornographie zu legalisieren. Diese Forderung hat erwartungsgemäß Empörung ausgelöst. Die Art und Weise wie er seine Position formuliert hat ist so schlecht, dass die Argumente gar nicht mehr gehört werden. Rick wirklich hat alles getan um dazu beizutragen und das obwohl es Aspekte des Themas gibt, über die man sprechen muss. Anstatt diese aber sachlich und unter Rücksicht darauf wie seine Wortwahl auf die Menschen wirkt vorzutragen, schreibt er plakativ und reißerisch, spinnt sich realitätsferne Horrorszenarien zusammen und macht auch nicht halt davor abgedroschene, naive Fehlargumente zu wiederholen. Damit erweist er dem eigentlich Ziel – einer Reform des Strafrechts um Kindersmisshandlung besser bekämpfen zu können und »Kollateralschaden« zu vermeiden – einen Bärendienst, indem er sie in einen Text verpackt, der von den meisten Menschen wohl eher als »gebt die Kinderpornographie frei« gelesen wird. Da muss man sich über Empörung nicht wundern.
Um das klarzustellen: Auch ich bin nicht Ricks Meinung. Ich werde aber versuchen, die Gründe dafür so sachlich wie möglich darzulegen und dabei auch die Probleme im derzeitigen Strafrecht so gut wie möglich darzulegen.
Ricks erste These: Das Verbot verhindert die Verhaftung von Tätern
Ich muss gestehen, ich habe mir als ich diesen Absatz gelesen habe nur an den Kopf gegriffen. Rick formuliert ein Szenario, bei dem jemand mit einer Augmented-Reality-Brille durch den Park schlendert und mal eben die Vergewaltigung eines Kindes beobachtet und dann schnell die Daten löscht, statt zu helfen. Dieses Szenario ist so realitätsfern, dass es schreit. Mal ganz davon abgesehen, dass wir noch nicht wissen, ob sich die Technologie durchsetzt, würde ich zumindest in einem solchen Fall nicht anfangen im Kopf über die Rechtslage zu sinnieren, sondern ich würde dem Täter auf gut deutsch die Fresse polieren (man verzeihe mir die raue Formulierung). Und ich glaube, wenn wir jetzt nicht als Gesellschaft so abstumpfen, wie die Gruppe von Chinesen, die ein überfahrenes zweijähriges Kind am Boden liegen ließ, dann würden die meisten hier wohl ähnlich reagieren. Unsere Emotionen beim Anblick eines angegriffenen Kindes würden unser logisches Denken wohl ziemlich schnell überwinden.
Wenn wir nun aber Zukunftsvisionen und unrealistische Szenarien weg lassen, gibt es ein ähnlich gelagertes Problem schon heute. Wie verfährt man, wenn man im Netz auf einschlägiges Material stößt? Die Empfehlung des BKA (Vorsicht: Link geht zum BKA) ist den Link zu melden und den Cache des Browsers zu leeren um sich nicht selbst strafbar zu machen (Tatsächlich sollte man besten sogar den leeren Speicherplatz überschreiben). Wie erfolgreich eine Ermittlung ist, wenn die Seite kurz darauf nicht mehr verfügbar ist und man den Zeugen geraten hat, alle Beweise zu vernichten, bleibt im Raum stehen.
Nehmen wir ein anderes realistisches Beispiel: Es ist ebenfalls schon passiert, dass gecrackte Server von Angreifern benutzt wurden um damit Kinderpornographie zu verbreiten. Ich will mal ehrlich sein: Wenn mir das passieren würde, ich würde den Server komplett abräumen und alles überschreiben um ähnlich wie im vorherigen Beispiel keinen Verdachtsmoment gegen mich selbst aufkommen zu lassen. Ich glaube zwar nicht bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung mit einem Schuldspruch rechnen zu müssen, aber das Thema ist in unserer Gesellschaft mit so viel Hysterie aufgeladen, dass allein der Verdacht ausreicht um das Leben eines Menschen komplett zu zerstören. Und es sei auch noch angemerkt, dass im Gegensatz zu Ricks Horrorszenario, in diesem realistischen Fall wohl durchaus der logische Teil des Gehirns das Denken übernehmen kann.
Der Grund für das oben beschriebene Problem ist im deutschen Recht im §184b StGB zu finden. Wenn wir uns hier auf reale bzw. realitätsnahe Kinderpornographie beschränken (zur Info, der §184b(1) StGB behandelt auch die sog. virtuelle oder fiktive Kinderpornographie), dann bedeutet dies, es existieren – neben einer Vielzahl anderer Verbote – insbesondere ein Besitz-, Verbreitungs- und Beschaffungsverbot. Das erstere – das Besitzverbot – führt wie in obigen Fällen ersichtlich, nicht nur zu einer Kriminalisierung der Täter, sondern auch zu einer Kriminalisierung der Zeugen und das erschwert meines Erachtens durchaus die Strafverfolgung.
Die Frage, die man jetzt in den Raum stellen kann, ist, ob z.B. das Beschaffungs- und das Verbreitungsverbot ausreichen um alle relevanten Fälle abzudecken. Jemand der gezielt im Internet nach Kinderpornographie sucht, macht sich wegen Beschaffung strafbar (im Gegensatz zu jemandem, der durch Zufall darauf gestoßen ist). Jemand der Kinderpornographie auf einen Webserver lädt, macht sich der Verbreitung strafbar. Wer in einem IRC-Channel mit anderen einschlägiges Material tauscht, macht sich sowohl der Beschaffung als auch der Verbreitung strafbar. Für diese Fälle könnte man theoretisch auf das Besitzverbot verzichten. Andererseits ist ein Besitz vielleicht deutlich einfacher nachzuweisen, als eine Beschaffung. Als juristischer Laie gehe ich davon aus, dass man jemandem, der einschlägiges Material auf seinem Rechner sammelt sehr wohl eine Beschaffung unterstellen kann. Abschließend kann ich mir zu der Frage aber keine Meinung bilden, da müsste ich mit jemandem Rücksprache halten, der damit mehr Erfahrung hat.
Ich glaube, dass man sehr wohl darüber diskutieren kann, ob ein Besitzverbot die Wirkung entfaltet, die man möchte. Wenn alle anderen Verbote ausreichen um Kinderpornographie effektiv zu bekämpfen, wäre es sinnvoll, die Zeugen nicht weiter zu kriminalisieren. Dann wäre es konsequent das Besitzverbot aufzuheben. Wichtig ist hier nochmal zu betonen: Das heißt dann nicht »Kinderpornographie zu legalisieren«, sondern das Strafrecht so zu reformieren, dass es die Bekämpfung von Kinderpornographie erleichtert.
Dies ist IMHO die einzige von Ricks Thesen, die überhaupt eine Infragestellung des Besitzverbotes ermöglicht. Die nächsten beiden Thesen sind klassische Fehlargumente.
Ricks zweite These: Das Gesetz kriminalisiert normales Sexualverhalten von Jugendlichen
Die Annahme in dieser These ist vollkommen richtig, aber die Schlussfolgerung vollkommen falsch. Rick argumentiert, dass durch das Gesetz normale, einvernehmliche sexuelle Handlungen von Jugendlichen kriminalisiert werden. Wenn man den Blick mal nicht nur auf Europa fixiert und sieht, dass in den USA die Spitze bei den sogenannten Sexoffendern bei 14 Jahren liegt, dann lässt sich dieser Trend auch schwer von der Hand weisen. Dann das liegt nicht daran, dass alle Vierzehjährigen Gewalttäter wären, sondern weil ein Vierzehnjähriger der (einvernehmlichen) Sex mit einem anderen Vierzehnjährigen hat sich strafbar macht.
In Europa und insbesondere in Deutschland sind wir zum Glück noch nicht so weit. Aber auch bei uns gibt es fragwürdige Tendenzen. So wurde z.B. im Jahr 2008 (ich nehme an wegen der entsprechenden europäischen Richtlinie) der Straftatbestand der Jugendpornographie (§184c StGB) eingeführt, der mit dem bisherigen Paradigma der Definition von Kinderpornographie brach. Das möchte ich kurz erläutern.
Bei der Kinderpornographie ist die Logik recht simpel. Kinder werden bei uns als sexuell unmündig angesehen, d.h. sie können nicht in sexuelle Handlungen einwilligen. Jede sexuelle Handlung mit einem Kind stellt demnach eine Straftat dar. Um das Opfer zu schützen, bekämpfen wir auch die Dokumentation dieser Straftat (die sog. »Kinderpornographie«, doofes Wort, aber steht so im Gesetz). So weit ist die Gesetzgebung vollkommen in Ordnung, besonders weil Kinder selbst nicht strafmündig sind und Doktorspiele für sie allerhöchstens in Hausarrest, aber nicht im Gerichtssaal enden.
Jugendlichen wiederum gestehen wir sexuelle Selbstbestimmung zu. Sex mit Jugendlichen ist grundsätzlich (noch) nicht verboten, sondern nur die Ausbeutung der Sexualität Jugendlicher (z. B. durch Prostitution). Und dennoch gibt es jetzt einen Jugendpornographie-Paragraphen, der fast deckungsgleich mit dem Kinderpornographie-Paragraphen ist, d.h. insbesondere nicht nur Gewalttaten, sondern alle sexuellen Handlungen von Jugendlichen umfasst. Das führt zu der seltsamen Situation, dass es zwar vollkommen legal ist, dass ein 40-jähriger Mensch einen 16-Jährigen nach allen Regeln der Kunst sexuell beglückt, es aber verboten ist, wenn der 40-Jährige ein Nacktbild des 16-Jährigen auf dem Handy hat. Es kann im schlimmsten Fall sogar soweit gehen, dass der Jugendliche sich selbst strafbar macht (vgl. Sexting).
Der Begriff der Kinderpornographie und seiner Ableger ist sicher auch in anderen Bereichen viel zu inflationär benutzt. Schon heute umfasst z.B. die Jugendpornographie auch sogenannte Scheinminderjährigkeit, also pornographische Schriften mit volljährigen Darstellern, die den Anschein erwecken minderjährig zu sein (z.B. durch Schulmädchenuniform). Auch sind wie bereits erwähnt fiktive Darstellungen darin enthalten, was in Australien schon dazu geführt hat, dass ein Mann wegen eines Simpsons-Porno-Bildes verurteilt wurde. Und diese inflationäre Ausweitung, bedeutet eben auch das Jugendliche selbst kriminalisiert werden können.
Aber die Schlussfolgerung aus dieser Situation muss doch sein, dass wir sehr genau definieren müssen, was Kinderpornographie ist und uns davor hüten den Begriff so weit zu fassen, dass er irgendwann Nacktfotos von Kleinkindern auf Wickeltischen, wie sie wohl in jedem zweiten Familienalbum vorkommen, umfasst. Wie Rick hier einen Grund dafür ableitet, das Besitzverbot für Kinderpornographie grundsätzlich zu kippen, ist mir vollkommen schleierhaft.
Ricks dritte These: Der Krieg um die Meinungsfreiheit wird bei der Schlacht um die Kinderpornographie gewonnen
Das ist die mit Abstand schwächste der drei Thesen. Natürlich ist es ein offenes Geheimnis, dass die Content-Lobby, sich wie ein Schnitzel über das Problem mit der Kinderpornographie freut, weil sie es als Möglichkeit sieht ein Zensursystem einzuführen, das sich im nächsten Schritt auch auf Filesharing ausweiten lässt. Aber wie unser erfolgreicher Kampf gegen Zensursula gezeigt hat, ist es sehr wohl möglich, die Einführung eines Zensur-Regimes zu bekämpfen ohne Straftatbestände infrage stellen zu müssen. Ich gehe sogar soweit zu behaupten, dass der Kampf nur deswegen erfolgreich war, weil wir den Straftatbestand damals nicht in Frage gestellt haben und mit »Löschen statt Sperren«, die eindeutig bessere Alternative hatten.
Sicher ist die Frage ob der Besitz einer Information alleine überhaupt strafbar sein kann philosophisch durchaus interessant. Und vielleicht wird es irgendwann, wenn unsere tiefsten Gedanken entwendbar und vervielfältigbar werden, soweit sein, dass wir diese Frage verneinen müssen, damit unsere Gesellschaft überhaupt noch funktioniert. Hier und heute ist es aber sehr wohl noch möglich sich gegen Zensur zu stellen, ohne gleiche alle Straftatbestände die davon betroffen sein könnten über Board zu werfen.
Fazit
Kinderpornographie ist immer noch ein emotional extrem aufgeladenes Thema. Man muss hier sehr sachlich argumentieren, um die Diskussion nicht sofort durch Hysterie zu ersticken. Damals hatte die SPD ihre Zustimmung zum Zensurgesetz damit begründet, dass sonst die Bildzeitung schreibt, sie wären auf der Seite von Kinderschändern. Heute ist es schon soweit, dass wir als Piraten überlegen ob wir einen Blogpost zu dem Thema wirklich inhaltlich kritisieren wollen oder sicherheitshalber lieber mit Superlativen drauf eindreschen, damit es ja keiner in den falschen Hals kriegt (ich habe mich zumindest dabei ertappt, ich glaube vielen anderen geht es genauso). Ricks Blogpost hat auf jeden Fall alles andere als dazu beigetragen, die Debatte zu versachlichen. Deshalb habe ich jetzt versucht es auf meine Weise zu machen. Hoffentlich ist es mir besser gelungen. Wenn nicht: May the Shitstorm begin!
6 Kommentare
2012-09-10 um 5:45 pm
suchenwi
#flausch Ich finde deine Argumentation sachlich, und sie geht auch einige Fragen an, die gerade in den deutschen Debatten (ich erinnere mich an den BTW-Wahlkampf 2009) gelegentlich auftraten.
Hinzu kommt: der Straftatbestand KiPo kann (offensichtlich opferlos) nicht nur bei Zeichnungen, sondern auch bei Texten unterstellt werden. Berühmter Präzedenzfall: „Josefine Mutzenbacher“ (iirc vom Autor von „Bambi“).
Wahrscheinlich gelten juristisch unterschiedliche Strafbarkeitskriterien für Beschaffung, Besitz, Verbreitung von dem (vervollständigten) Satz
„Sie war erst $x, aber sie hat mich gef…“
für x aus {13, 15, 18}.
Ist das recht so?
2012-09-10 um 6:40 pm
Xadie
Beste deutschsprachige Antwort auf Ricks Blog, die ich bis jetzt gelesen habe. Selbst Udo Vetters Ausführungen, empfand ich als zu kurz gegriffen. Absoluter Tiefpunkt waren. meines Erachtens. das aggressiv-zynische Gebaren von Stephan Urbach, der nur schriftliche Beißreflexe zu bieten hatte.
Ich halte es ohnehin als schwerwiegender Mangel, dass zum einen Pädophilie und Hebephilie in einen Topf geworfen werden und zum anderen, wie Du schon erwähnt hattest, rechtlich, seltsame Widersprüche über die Auslebung jugendlicher Sexualität existieren.
Zum Anderen stellt sich durchaus die Frage, ab wann Bilder von Kindern pornographisch sind. Reicht Nacktheit aus? Bilder von Kindern in Badewanne oder am FKK Strand. Was ist mit Baby Bilder beim Fotografen? Darf dieser die überhaupt schießen – und wie sieht es aus mit der Sammlung einiger Bilder, unter Konsens der Eltern, für das Portfolio – Es dies jetzt schon eine Porno-Sammlung?
Meines Erachtens gibt es da noch unzureichende Rechtssicherheit, Anklagen bezüglich solcher Fälle oder ähnlicher Sachlage gab es schon.
Ebenfalls empfände ich es mal interessant, wenn mal ein ernsthafter Diskurs darüber stattfindet, ob nicht die schriftliche Beschreibung und Zeichnung (z.B. Hentais) von der Auslebung der Pädophillie nicht eher
verbrechensvorbeugend sind.
Schließlich könnte man durchaus einen Zusammenhang zwischen den Rückgang sexueller Vergewaltigungen von Frauen und der allgemeinen Verfügbarkeit von Pornographie.
Nur mal noch so Gedankenanstöße zum Thema.
2012-09-10 um 6:40 pm
queue
+1 für die sachliche Auseinandersetzung, darauf habe ich gewartet. Zusätzlich empfehle ich den Lawblog von Udo Vetter, der das juristisch aufarbeitet: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/09/10/soll-kinderpornografie-straffrei-werden/
Vor allem stimme ich dir darin zu, dass sich diese Diskussion nicht mit steilen Thesen und Zuspitzungen lösen lässt, sondern nur mit einen sachlichen Debatte mit sehr viel Empathie. Das wir heute keine Netzsperren haben, verdanken wir MOGIS und der Verständigung mit Kinderschutz- und Opferverbänden.
Gibt es Pläne deinerseits, den Beitrag zu übersetzen? Rick hat seinen Blogpost nicht in seiner Muttersprache geschrieben (Ich halte ihm mal zugute, dass er sich auch deshalb unglücklicher ausgedrückt hat, als er wollte) und es wäre schade, wenn wir ihn und die internationalen Beobachter der Debatte ausschließen.
Ich würde bei einer Übersetzung helfen.
2012-09-11 um 8:11 am
Bernd
> Ricks Blogpost hat auf jeden Fall alles andere als dazu beigetragen, die > Debatte zu versachlichen.
Das ist falsch.
An der gesamten Diskussion erkenne ich -und da bin ich grade als Pirat heilfroh- dass eben gerade nicht diese unsägliche „Kopf-ab-Brigade“ in der Piratenpartei die Oberhand gewinnt. Ganz anders als vor zwei Jahren. Meine Einschätzung: Das Thema hatte genug Zeit, sich zu setzen, um heute eine sachliche Diskussion hervorzubringen.
Auch mit deiner Einschätzung der Möglichkeiten mit Zukunftstechnologien gehe ich nicht konform. Nur weil du dir nicht vorstellen kannst, was möglicherweise mal sein wird („Es gibt vielleicht einen Weltbedarf von fünf Computern“, „Mehr als 64 KB braucht kein Mensch“ -frei aus dem Gedächtnis- you remember?, den fragwürdigen Schneid zur Fresse-Polier-Reaktion mal ganz außen vor gelassen), heißt das nicht, dass sich nicht doch innerhalb kürzester Zeit ganz neue Problemkonstellationen ergeben könnten. Rick redet von einem Zeitraum von 10 Jahren!
Schließlich teile ich deinen Optimismus nicht, man müsse ja nur politisch aktiv werden, dann würde sich Rechtsetzung schon zum Guten wenden. Die geradezu lächerlich fadenscheinigen Erklärungen von berüchtigten Innenministern und EU-Kommissaren sprechen da eine deutliche -und zwar andere- Sprache. Hierbei hat mir die Einführung des Straftatbestands der Jugendanscheinpornografie den letzten Rest Hoffnung genommen. Er ist so offensichtlich sittenwidrig und bevormundend, dass ich da an ein dummes Versehen nicht glauben mag.
2012-09-11 um 9:42 am
Andi
Ich glaube wir sind da gar nicht so weit auseinander sind. Das Problem an Ricks Post ist weniger der Inhalt (wenn man von der letzten These mal absieht), sondern der Ton. Ich meine man kann schreiben „Gebt den Besitz Kinderpornographie frei“, das kriegen die meisten Menschen in den falschen Hals, weil sie nicht wissen, dass das Kinderporno-Verbot aus einem umfangreichen Sammelsurium von Verboten besteht. (Erinnert mich irgendwie an „Piraten wollen Urheberrecht abschaffen“). Man kann aber auch schreiben „Strafrecht bei Kinderpornographie muss verbessert werden um Strafverfolgung zu vereinfachen und Kollateralschaden zu vermeiden“, dann verstehen es auch Menschen, die nicht in der Materie drin sind.
2012-09-18 um 12:01 am
senSATZionell
Ich habe mir mal Gedanken um die Piraten gemacht. Vielleicht interessiert dich das auch. (-:
http://sensatzionell.blogspot.com/2012/09/piraten-macht.html