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Ein verfassungskonformes Wahlrecht zu machen scheint eine schwere Sache zu sein, zumindest wenn man in der CDU ist. Es ist schon länger her, da hatte das Bundesverfassungsgericht das Bundestagswahlrecht wegen des sogenannten »negativen Stimmgewichts« kassiert. Die Debatte um ein neues Wahlrecht war eröffnet. Es gab viele gute Vorschläge, aber was macht Schwarz-Gelb? Sie machen erst mal nichts. Während alle über das Wahlrecht reden scheinen die Regierungskoalitionen im trauten Schlaf versunken zu sein. Als dann die Frist des Verfassungsgerichts verstreicht greift plötzlich Hektik um sich. Schwarz-Gelb ignoriert alles um sich herum, boxt einen Entwurf, der absolut unzureichend ist, mit der Regierungsmehrheit durch und rennt damit wie erwartet mit voller Wucht beim Verfassungsgericht gegen die Wand. Deutschland steht ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl und hat erneut kein Wahlrecht.
Dann kam aber erst mal die Sommerpause, die hatte man sich ja auch redlich verdient. Jetzt muss man aber ran an das Problem. Was wird die Regierungskoalition nun machen? Werden sie endlich ein Einsehen haben und die unsäglichen Überhangmandate beseitigen? Die rettende Idee kommt von Günter Krings: Wenn wir schon kein verfassungskonformes Wahlrecht hinbekommen, dann ändern wir doch einfach die Verfassung!
Nun ist es ja wirklich so, dass das Verfassungsgericht nicht unbedingt die letzte Instanz sein muss. Nicht umsonst gibt es einen verfassungsändernden Gesetzgeber. Aber die Richter haben nicht einfach irgendeine unbedeutende Randnotiz der Verfassung angeführt, sondern den Grundsatz der Wahlgleichheit, einen Kernaspekt jeder demokratischen Wahl. Sollen wir den jetzt einfach abschaffen wenn es nach Krings geht?
Dabei ist die Lösung für ein verfassungskonformes Wahlrecht ziemlich einfach, man muss nur die Überhangmandate abschaffen. Aber die haben Schwarz-Gelb jetzt eine satte Mehrheit beschafft. Und bevor die CDU die abschafft, werfen sie anscheinend lieber den Grundsatz der Wahlgleichheit über Bord. Diese Einstellung ist einfach nur noch absurd.
2 Kommentare
2012-09-21 um 3:49 pm
MJ
Ich finde das Herr Krings der ausdruck einer Hilflosigkeit ist weil mann weiß die Macht nicht für sich ein nehmen zu können frustrierend für Ihn ist. Aber das schlimmste ist, er Tritt die Demokratie mit Füßen wenn ermeint einfach das Grundgesetz für die eigene Mehrheit zu mißbrauchen.
2012-09-22 um 7:47 am
suchenwi
Überhangmandate kann man nur abschaffen, wenn man Direktmandate (Erststimmen) bei relativer Mehrheit abschafft – das ist nämlich das einzige Merkmal, das sie haben.
D.h. entweder nur noch Listenwahlen (evtl. mit Kumulieren/Panaschieren aufgepeppt), oder Stichwahlen, bis ein Kandidat über 50% der abgegebenen Stimmen hat.
Da die Sitzverteilung im Parlament anhand der Zweitstimmen bestimmt wird, kann es sogar dann noch Überhangmandate geben.