In der Debatte um Datenschutz im Internet liest man immer wieder von der Forderung auf ein »Recht auf Vergessen werden«, zuletzt im Konzeptpapier Digitales Hessen der dortigen grünen Landtagsfraktion. Das Konzept kennt man schon vom Bild des digitalen Radiergummis von Verbraucherschutzministerin Aigner: Wenn jemand Informationen, die über ihn im Netz kursieren, dort nicht mehr sehen will, dann kann er sie einfach löschen lassen.
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