Die Berliner Fraktion hat einen eigenen Entwurf für eine Reform des Urheberrechtsgesetzes vorgelegt. Es basiert – so wird bekundet – auf den Beschlüssen des Offenbacher Bundesparteitags. Was ist nun an diesem Papier dran? Ist es die große Piratenvision in Gesetzesform gegossen oder sind es nur 14 Seiten die ein Ausdrucken auf Papier nicht wert sind?

In Offenbach wurde bekanntermaßen der Antrag PA149 beschlossen. Hinter dem verbirgt sich kein Wahlprogramm, sondern tatsächlich eher eine Rohfassung eines Gesetzesentwurfs. Man könnte also den Eindruck gewinnen, dass das Berliner Papier nur eine handwerklich saubere Variante des PA149 ist. Wenn man es sich aber durchliest, merkt man, dass die zentralen Aspekte aus dem PA149 (sowie aus dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland) fehlen. Es gibt z.B. weder eine Verkürzung der Laufzeiten, noch eine Legaliserung der nichtkommerziellen Vervielfältigung, um nur zwei Dinge zu nennen.

Der Grund dafür steht in der PM der Berliner Fraktion:

Dieser Diskussionsbeitrag soll zeigen, welche Gestaltungsspielräume im Urheberrecht aufgrund der Vorgaben des Grundgesetzes, der Europäischen Union und internationaler Abkommen aktuell in Deutschland vorhanden sind.

Die entscheidenden Änderungen am Urheberrecht bedürfen in der Tat eine umfassende Änderung der europäischen und internationalen Rahmenbedingungen. Die AGH-Fraktion hat sich also die Frage gestellt, welche der Änderungen unter den aktuell geltenden Rahmenbedingungen möglich wären und die in einen Gesetzentwurf gepackt. Das ist jetzt nicht verwerflich, der Gesetzentwurf ist auf jeden Fall besser als der Status Quo. Ob dies eine sinnvolle Strategie darstellt, steht aber auf einem anderen Blatt.

Zum einen ist das Papier selbst unter den gegebenen Rahmenbedingungen ziemlich weich gespült. Wenn man entscheidende Bestandteile des Beschlusses herauslässt, so ergeben sich ganz andere konkrete Gesichtspunkte die es kurzfristig zu ändern gilt. Der Beschluss umfasst z.B. keine Kritik an §101 UrhG, der den erst durch das jüngste BGH-Urteil wieder bekannt gewordenen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch bei gewerblichen allen Rechtsverletzungen beinhaltet. Eine Reform dieses Paragraphen wäre aber auch unter den restlichen durch den Beschluss vorgeschlagenen Bedingungen (Freigabe der nicht-kommerziellen Nutzung) gar nicht notwendig. Aber in einer solchen kurzfristigen Lösung, wie sie der Entwurf der AGH-Fraktion anstrebt, müsste man dies wieder berücksichtigen. Und das ist nur ein Punkt.

Zum anderen steht die Frage im Raum, ob man überhaupt eine solche Interimslösung anstrebt. Die Piraten haben sich gemeinsam mit unzähligen zivilgesellschaftlichen Organisationen – erfolgreich – gegen ACTA durchgesetzt, gerade weil wir nicht wollen, dass unsere Politik durch Verträge bestimmt wird, die von Regierungen und Lobbys im Hinterzimmer ausgehandelt werden, sondern durch unsere Parlamente. Und das heißt nun mal auch, dass TRIPS und das Bern-Abkommen auch fallen müssen. Und wenn die Fraktion jetzt hier sagt »die internationalen Rahmenbedingungen kriegen wir auf absehbare Zeit eh nicht geändert, also kümmern wir uns lieber erst mal um die Nebenkriegsschauplätze als um die zentralen Probleme«, dann liest sich das eher wie eine Kapitulationserklärung. Ein solcher Entwurf ist nur dann sinnvoll, wenn man ihn klar und unmissverständlich als ersten Schritt einer umfassenden Strategie präsentiert. Hier hat man das aber der Presse völlig isoliert vor die Füße geworfen.

Es wäre schön gewesen, wenn die AGH-Fraktion hier den Kontakt zu den Fachleuten in der Partei gesucht hätte, sowohl in der strategischen als auch in der inhaltlichen Frage. So wie es jetzt ist, kann ich nur empfehlen dem Papier nicht zuzustimmen.