Ich will hier mal eine Frage aufwerfen die innerhalb der Piratenpartei gerne beiseite gewischt wird: Was machen wir mit der Vollversammlung wenn wir zu groß werden? Machen wir ein Delegiertensystem? Die einen entwerfen munter selbst an Delegiertensystemen, die nicht selten unausgereift oder rechtliche bedenklich sind, andere wiederum reagieren allein schon auf das Wort „Delegiertensystem“ als hätte jemand Jehova gerufen. Machen wir E-Voting? Da gibts ja flüssige und nicht so flüssige Varianten. Ich würde die Debatte gerne erneut anstoßen und habe deshalb für das JAPP (ein paar werden es schon kennen, der Rest wird es hoffentlich bald kennen lernen) einen längeren Artikel geschrieben, der im Anschluss an diesen Absatz folgt. Des weiteren habe ich vor entsprechende Satzungsänderungsanträge zu stellen, um die Debatte etwas anzukurbeln. Ich hoffe, dass die Diskussion auf sachlicher Ebene bleibt.

Als sich die PIRATEN gründeten, haben sie sich auf die Fahnen geschrieben „anders“ zu sein, als die Parteien, die sie bisher kennen gelernt haben. Ein Punkt dabei war, dass man sich so demokratisch wie möglich organisieren wollte, weshalb man sich damit brüstete sich basisdemokratisch organisieren zu wollen. Aber was heißt das? Die Wikipedia sagt dazu folgendes:

Die Basisdemokratie ist eine Form der direkten Demokratie. Sie kommt in ihrer Konzeption im Gegensatz zur repräsentativen Demokratie ohne Repräsentanten  aus, da alle relevanten Entscheidungen von den Betroffenen selbst abgestimmt werden. Die Basisdemokratie kommt meist nur bei trivialen Problemen zur Anwendung, die ohne Fachwissen oder Kompetenzkonflikte als einfach zu entscheiden gelten oder für Fragen, die erheblichen Einfluss auf das Leben der Mehrheit haben, wie die Struktur des Gesundheitswesens, Kriegseinsätze, neue Verfassungen, Eigentumsfragen, Löhne, Arbeitszeitregelungen, Streikentscheidungen, Grundrechte und Menschenrechte.

Bei den PIRATEN wird Basisdemokratie allerdings häufig mit direkter Demokratie gleichgesetzt, ein verwandtes aber doch nicht deckungsgleiches Konzept. Ich möchte mich, zumindest speziell für diesen Artikel, dennoch eher an letztere Definition annähern. Nun kann sich eine Partei in Deutschland nicht vollständig basisdemokratisch organisieren. Das Vereins- und Parteienrecht sieht einen Vorstand aus mindestens drei Mann zwingend vor. Möchte man sich total basisdemokratisch organisieren, müsste man den Vorstand per Satzung so weit wie möglich entmachten. Natürlich ist dies aber auch nicht sinnvoll und war auch nie der Vater des Gedanken. Es geht beim basisdemokratischen Anspruch nicht um die Fragen des Tagesgeschäfts, sondern um die politischen und organisatorischen Grundsatzentscheidungen. Während diese nämlich bei anderen Parteien meist im Hinterzimmer ausgefeilt und dann von einer Delegiertenversammlung beschlossen werden, wollen die PIRATEN dies offen und mit Mitspracherecht für alle Mitglieder tun. Da der Bundesparteitag bei den PIRATEN eine Vollversammlung der Mitglieder ist und dieser die Satzungs- und Programmhoheit innehat, war dies lange für viele die Implementierung genau dieses Anspruchs.

Das demokratische Defizit der Vollversammlung

Die Erfahrung lehrt, dass es mit der Zufriedenheit der Mitglieder mit Vollversammlungen nicht weit bestellt ist. Nicht selten gab es nach Parteitagen große Proteste auf diversen Parteimedien. Der traurige Höhepunkt war der Bundesparteitag 2008.2 in Bielefeld auf dem das Europawahlprogramm (oder der Wunschzettel der es hätte werden sollen) beschlossen wurde. Die Unstimmigkeiten waren danach so groß, dass, nach dem bescheidenen Dafürhalten des Autors, die Partei kurz vor der Selbstauflösung stand, wenn nicht „Zensursula“ gekommen wäre.

Aber was waren die Gründe für den Zwist? Natürlich ist die Form der programmatischen Arbeit und Entscheidungsfindung wie sie in Bielefeld vonstattenging katastrophal gewesen. Man kann nicht wirklich viel davon erwarten, wenn man einen Haufen Leute drei Tage lang in einen Raum einsperrt. Der andere Punkt war allerdings, dass gerade einmal knapp 60 von etwa 800 Mitgliedern am Parteitag anwesend waren. Für viele war es einfach nicht möglich Zeit, Kosten und Mühen zu investieren um einen zweiten Parteitag innerhalb eines Jahres zu besuchen. Und hier ist die Frage: Kann man das von allen Mitgliedern verlangen?

Oder anders gefragt: Erfüllt eine Vollversammlung den Anspruch daran basisdemokratisch zu sein? Wie die Erfahrung gezeigt hat, tut sie das nicht. Auch wenn die Quote in Bielefeld schon sehr schlecht war, sind es meist etwa um die zehn Prozent der Mitglieder die auf einer Mitgliederversammlung anwesend sind. Dies kann weder als repräsentativ, noch als basisdemokratisch erachtet werden. Die Mitglieder, welche auf dem Parteitag anwesend sind, treffen zwar die Entscheidungen, sind aber im Gegensatz zu einer Delegiertenversammlung nicht einmal durch demokratische Wahl legitimiert, sondern einzig allein durch die Tatsache, dass sie gewillt sind Zeit, Geld und Mühe in den Parteitag zu investieren. Gleichzeitig muss dieses Zehntel der Mitglieder keinerlei Verantwortung für seine Entscheidungen übernehmen, da sie sich vor niemandem rechtfertigen müssen. Man erhält also vergleichsweise viel Macht (das zehnfache seiner demokratischen Stimmgewalt) ohne dafür gerade stehen zu müssen.

Dem ließe sich natürlich Abhilfe schaffen, indem alle Mitglieder zum Parteitag kommen würden. Dennoch ist diese Hürde sehr hochgesteckt. So muss man gestehen, dass ein Parteitag stets eine sehr aufreibende und anstrengende Angelegenheit ist. Das Phänomen, das bereits scherzhaft als „`Basisbürokratie“‚ bezeichnet wurde, ist sicher nicht jedermanns Sache, was für einige insbesondere die Meinungsbildung sehr erschwert. Der wichtigere Gesichtspunkt ist allerdings, dass eine Teilnahme am Parteitag, wie bereits erwähnt mit sehr hohem Aufwand verbunden ist. Eine Partei die sich als Mitmachpartei versteht, kann ihre wichtigen Grundsatzentscheidungen aber nicht von einer solchen Hürde abhängig machen. Einige mögen anführen, dass es gut ist, da so die aktiven die Entscheidungsmacht inne haben, aber das ist in zweifacher Hinsicht falsch. So ist es für die Optimierung der eigenen Macht in der Partei etwa hinderlich Ressourcen in Parteiarbeit abseits von Parteitag zu stecken. Wer selten zur Unterstützung anderer parteiinterner Gruppen durch die Republik reist, hat Urlaubstage und Geld für den Parteitag. Zum anderen ist es natürlich höchst undemokratisch, diejenigen die vielleicht nur alle 4 Jahre zum Plakate kleben aktiv werden oder vielleicht auch „nur“ regelmäßig ihren Mitgliedsbeitrag bezahlen, vom Stimmrecht auszuschließen.

Es ist aber nicht nur so, dass die Hürden zur Teilhabe extrem hoch gesetzt sind, sie sind auch noch ungleichmäßig verteilt. Die Mitglieder die in der Nähe des Parteitags wohnen sparen sich nicht nur Geld für Unterkunft und Verpflegung, sie sparen sich auch noch die Anreise, die für weiter entfernt lebende Mitglieder meist sogar mindestens einen Tag kostet und deshalb mit einem Urlaubstag verbunden ist, den man natürlich nicht immer bekommt. Dies verletzt den demokratischen Grundsatz der gleichen Wahl bzw., übertragen auf die Vollversammlung, der gleichen Teilnahmemöglichkeit.

Weitere Probleme der Vollversammlung

Neben dem demokratischen Defizit hat eine Entscheidungsfindung auf einer Vollversammlung in unserer Situation noch weitere Probleme.

Sie stammen von unserer aktuellen Größe. Bei einer Mitgliederzahl von 12000 (man beachte, dass die Partei hoffentlich noch weiter wächst) ist nach der Daumenregel von 10% auf jeden Fall mit mindestens 1000 Leuten zu rechnen. Bei einer solchen Größe ist es allerdings kaum mehr möglich jedem auf den Parteitag eine nennenswerte Teilhabe zu ermöglichen. Geht man von 12 Tagungsstunden am Tag aus, was erfahrungsgemäß eigentlich nicht durchzuhalten ist, so bleiben rein rechnerisch keine 2 Minuten Redezeit für eine Person. Natürlich will nicht jede Person reden, aber man muss dazu noch erwähnen, dass in der Zeit weder Pause, noch Akkreditierung, noch Abstimmungen noch die Moderationszeit eingerechnet ist.

Die Größe führt des Weiteren auch dazu, dass die Kosten des Parteitags explodieren. Für den Bundesparteitag 2010 ist ein Budget von etwa 30 000 € geplant. Dies ist in etwa die Größenordnung der Einnahmen der PIRATEN durch Spenden und Mitgliedsbeiträge im Jahr 2008. Selbst wenn wir für das Jahr 2010 sehr optimistisch mit 300 000 € rechnen, was mit der Parteienfinanzierung (die voraussichtlich nur an die Länder ausgeschüttet wird) ein Gesamtbudget von 600 000 € bedeutet, kostet eine Vollversammlung 5% des gesamten verfügbaren Budgets. Durch die Investition dieses Budgets ist aber keine Wählerstimme gewonnen und unsere Ziele in keinster Weise voran gebracht. Diese Geld wird lediglich darin investiert uns mit uns selbst zu beschäftigen. Dieses Geld wäre in Wahlkampfaktionen oder Verwaltungspersonal, das den Piraten mehr Zeit für Arbeit nach außen verschafft, deutlich besser investiert. Zum Vergleich: Im Haushalt des Bundesverbands für das Jahr 2010 wird mehr Geld für den Bundesparteitag investiert, als in den Landtagswahlkampf in NRW.

Des Weiteren bedeutet eine Vollversammlung eine nicht zu unterschätzende Menge an Zeit und Aufwand für die Planung. Nicht nur müssen entsprechend große Räume gebucht, Übernachtungsmöglichkeiten für eine Vielzahl von Personen gefunden und jedes Mal lange Akkreditierungszeiten eingeplant werden, die Anzahl der Personen die zum Parteitag erscheint ist extrem stochastisch. Voranmeldungen haben sich in der Zeit als unzuverlässig erwiesen, nicht zuletzt weil die Vorlaufzeit, mit der sich Personen voranmelden, stark schwankt. Durch die hohe Variabilität der Teilnehmerzahl, müssen im Raum genug Plätze auch für viele Gäste vorhanden sein.

Die hohen Kosten, sowie Zeit und Aufwand für die Planung, stellen des Weiteren ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar. Sollte etwa der Vorstand aus nicht absehbaren Gründen handlungsunfähig werden (der berühmte Blitz der, Gott bewahre, den Bundesschatzmeister erschlägt), so ist unverzüglich eine Vollversammlung einzuberufen. Diese kann durch lange Planungszeiten aber erst sehr spät einberufen werden und kostet erneut große Summen, ist aber nur berechtigt einen neuen Vorstand zu wählen. Alternativen gibt unsere Satzung derzeit nicht her.

Alternativen zur Vollversammlung

Die in den beiden vorhergehenden Abschnitten erwähnten Probleme werden im Folgenden zur einfacheren Unterscheidung als demokratische Defizite und größeninduzierte Probleme bezeichnet.

Im Großen und Ganzen wurden in der Partei bisher vier nennenswerte Alternativen zur Vollversammlung diskutiert. Eine davon ist der dezentrale Parteitag. Dabei wird die Versammlung auf mehrere Orte aufgespalten, an denen Unterversammlungen abgehalten werden. Diese werden per Video- und Audioübertragung virtuell zu einer großen Versammlung verbunden. Dies kann je nach Anzahl der Unterversammlungen die demokratischen Defizite leicht bis stark abmildern, steigert allerdings umgekehrt im selben Maße die größeninduzierten Probleme überproportional, da etwa die Redezeit zusätzlich durch unweigerlich auftretende technische Probleme gekürzt wird und die Technik weitere Kosten verursacht. Es bleibt im Kern eine Vollversammlung.

Das zweite Konzept ist die Vollmachts- oder Direktdelegation. Dabei kann ein Pirat sich von einem anderen auf dem Parteitag vertreten lassen, sprich der andere bekommt eine Stimme mehr. Die Anzahl der Stimmen die man „mitnehmen“ kann, wird dabei üblicherweise nach oben beschränkt. Dies löst zwar grundsätzlich die allgemeinen demokratischen Defizite, da jeder der nicht kann einfach einen Vertreter bestimmen kann, aber es kratzt zumindest an den basisdemokratischen Ansprüchen, da natürlich eine Delegation stattfindet. Grundsätzlich wäre es eine Mischform von Delegierten- und Vollversammlung sicher noch vertretbar, allerdings steigert es noch die größeninduzierten Probleme. Weniger Personen werden eher nicht zur Versammlung anreisen, allerdings werden diejenigen die anreisen mit einer unterschiedlichsten Anzahl von Stimmgewichten auftreten, was Zeit und Aufwand des Auszählens überproportional steigert.

Die letzten beiden Alternativen in Form von Urabstimmung und Delegiertensystem, sind einer näheren Betrachtung wert und sollen deshalb in den nächsten beiden Abschnitten erläutert werden.

Echte Basisdemokratie durch Urabstimmung

Wie lässt sich also echte Basisdemokratie, die nicht nur dem Anspruch „Basis“ sondern auch „Demokratie“ gerecht wird, auch in einer großen, flächendeckend arbeitenden Organisation noch gewährleisten? Schauen wir doch zuerst auf das Vorbild jeder Partei: den Staat. Es leuchtet wohl jedem sofort ein, dass eine Entscheidungsfindung durch Vollversammlung des ganzen Volkes einmal im Jahr in Berlin ziemlich undemokratisch ist. Zu diesem Zweck gibt es Wahlen und Volksabstimmung, bei denen jeder seine Stimme beim Wahllokal um die Ecke oder per Briefwahl abgeben kann. Die Teilnahmehürden für eine Wahl sind damit relativ gering und ermöglichen jedem mit abzustimmen. Das Gegenstück dazu sind in einer Organisation Urabstimmungen.

Die Umsetzung einer Urabstimmung kann im Wesentlichen auf zwei Wegen erfolgen. Zum einen ist es möglich die Bundestagswahl zu kopieren, also eine Präsenzabstimmung abzuhalten. Dabei werden durch die Partei Wahllokale eingerichtet in denen die Mitglieder ihre Stimme auf Papier abgeben können. Die Durchführung obliegt hierarchisch gegliederten Wahlleitungen. Dies ist natürlich vergleichsweise aufwendig und kann wahrscheinlich nur ein- bis zweimal im Jahr stattfinden, also einer ähnlichen Frequenz wie eine Vollversammlung. Die Kosten dürften sich zwar deutlich unter denen einer Vollversammlung belaufen, allerdings gewinnt man keine wirklich Flexibilität, kurzfristige Entscheidungen können nicht getroffen werden. Die Vorteile sind, dass bei dieser Form der Urabstimmung eine geheime Stimmabgabe möglich ist und dass sichergestellt werden kann, dass wirklich nur der Pirat selbst abstimmt.

Die Alternative dazu ist ein namentliches oder pseudonymes E-Voting, welches die Vor- und Nachteile der Präsenzabstimmung gerade umgekehrt. Es ist günstig und flexibel, aber dafür sind geheime Abstimmungen nicht möglich (es gilt dieselbe Kritik wie bei Wahlcomputern) und man kann niemals sicherstellen, dass der abstimmende Pirat nicht doch seinen Sohnemann davor gesetzt hat. Letzteres kann man lediglich dadurch Abmildern, dass explizit Ordnungsmaßnahmen angedroht werden, wenn der Pirat vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht, dass jemand anderes als er selbst über seine Stimme entscheidet.

Liquid Democracy ließe sich grundsätzlich durch E-Voting implementieren, allerdings macht einem die rechtliche Lage dabei einen Strich durch die Rechnung, da Mehrfachdelegation grundsätzlich nicht gestattet ist. Man kann allerdings Liquid Democracy emulieren, indem man ein Zweiphasiges Abstimmungssystem etabliert. Im ersten Schritt werden nur die Stimmen von den Selbstabstimmenden festgesetzt. Im zweiten Schritt sieht jeder wo seine „`einungsbildungskette“ (delegiert wird ja nicht mehr) landet und wie er abstimmen würde. Hier kann er nun seine Stimme selbst abgeben oder das System so einstellen, dass es nach einer gewissen Zeit sich automatisch der Vorgabe anschließt. Dadurch entsteht keine Stimmendelegation sondern ein Stimmenanschluss. Natürlich muss dabei die Möglichkeit gegeben werden, dass ein Mitglied eine Abbildung auf sich nicht zulässt, damit seine Stimme nicht vorzeitig jemandem bekannt wird.

Übrig bleibt nun die Frage, wer überhaupt eine Urabstimmung initiieren darf. Dabei muss, gerade wenn Liquid Democracy nicht implementiert ist, eine Abstimmungsinflation vermieden werden. Aus demokratischen und rechtlichen Gründen sollte es dennoch mindestens drei Möglichkeiten geben, eine Urabstimmung zu initiieren:

  • Durch Beschluss eines Organs der Gliederung, also Vorstand oder Parteitag
  • Durch Gliederung nächst niedrigster Ordnung, die mindestens 25% der im Verband organisierten Mitglieder repräsentieren
  • Durch 1% der Mitglieder direkt

Der Parteitag als Delegiertensystem

Wenn also die beiden wichtigsten Entscheidungskompetenzen in Urabstimmungen von der Basis getroffen werden, was bleibt dann grundsätzlich noch für den Bundesparteitag? Es bleiben, neben den sonstigen Beschlüssen, nur noch Personalwahlen und natürlich das Recht auf Initiierung einer Urabstimmung. Während es zu letzterem noch Alternativen gibt, müssen Personalwahlen geschehen. Natürlich könnten auch diese grundsätzlich in Urabstimmungen geschehen, allerdings müssen sie geheim erfolgen. Gerade wenn sich für Urabstimmungen ein E-Voting-System etablieren sollte, dass wie gesagt nicht geheim sein kann, wird die Durchführung schwer. Sicher kann eine solche Wahl auch per Papier erfolgen, vergleichbar mit der Bundestagswahl, aber natürlich ist die Bundestagswahl ein Riesenevent, welches mit unseren eigenen Ressourcen nicht vergleichbar aufgezogen werden kann, schon gar nicht jedes Jahr.

Es bietet sich also aus mehrfacher Hinsicht an, den Parteitag zu einer Delegiertenversammlung zu machen. Vom rein demokratischen Anspruch her ist eine Delegiertenversammlung sehr gut, da tatsächlich alle Mitglieder repräsentiert sind. Allerdings muss man erneut den basisdemokratischen Anspruch im Auge behalten. Ein Delegiertensystem deckt diesen nicht ab, weswegen die Delegiertenversammlung nur eingeschränkte Rechte haben sollte, was wie erwähnt bedeutet, dass die wichtigsten politischen Grundsatzentscheidungen, Satzung und Programm, nicht auf einer Delegiertenversammlung geändert werden können.

Eine Delegiertenversammlung mit beschränkten Rechten hat entscheidende Vorteile. Sie günstig und aufgrund der bekannten Anzahlen von Delegierten gut planbar einzuberufen. Nicht nur reicht eine kleinere Halle, auch dürfte durch das Wegfallen von Satzungs- und Programmdiskussion ein einzelner Tag ausreichend sein. Auch sind Delegierte ihren Wählern gegenüber rechenschaftspflichtig und werden deshalb besser vorbereitet zum Parteitag erscheinen. Gerade wenn man noch nicht über Urabstimmungen verfügen sollte, eignen sich Delegiertenversammlungen als Parallelalternative immerhin um kurzfristige Entscheidung zu treffen, für die ein Vorstand allein nicht ausreichend legitimiert ist, wie z.B. das kurzfristige Nachnominieren von Bewerbern für Wahlen zu Volksvertretungen.

Eine konkrete Umsetzung eines Delegiertensystems auf Bundesebene könnte folgendermaßen aussehen. Der Bundesparteitag beschließt eine Delegiertenquote, etwa ein Delegierter pro 30 Mitglieder. Diese kann in der Satzung verankert sein, was bedeutet, dass sie nur mit 2/3-Mehrheit durch die Vollversammlung oder ggf. die Basis änderbar ist, oder die Satzung lässt sie den Bundesparteitag mit einfacher Mehrheit bestimmen. Die Amtszeit der Delegierten ist jeweils durch das Kalenderjahr bestimmt. Rechtzeitig vorher gibt es einen Stichtag, zu dem die Anzahl der Delegierten festgelegt wird, damit die Landesverbände noch Zeit haben diese zu Wählen. Ein Beispiel dafür findet sich in folgender Abbildung.

Die Wahl der Delegierten kann standardmäßig durch den Landesparteitag erfolgen. Die Bundessatzung sollte aber explizit ermöglichen, dass die Landesverbände die Wahl der Delegierten selbst regeln kann. Auf diese Weise können bereits flächendeckend untergliederte Landesverbände, wie etwa Bayern, die Wahl auf niedrigerer Ebene durchführen oder Landesverbände mit Crew-System die Crews darin einbinden. Ziel ist hierbei klar Subsidiarität als Prinzip der Basisdemokratie: Entscheidungsgewalt nach unten zu denen schaffen die es betrifft.

Um einer vollständigen Repräsentation der jeweiligen Gruppe gerecht zu werden, sollte dazu noch ermöglicht werden Ersatzdelegierte zu bestimmen. Auf diese Weise ist die Repräsentation auch bei Verhinderung eines Delegierten gewährleistet.
Gerade in den Anfangszeiten, wenn wir noch wenig Erfahrung mit den neuen Systemen gesammelt haben, sollte die Vollversammlung zumindest als Fall-Back-Lösung erhalten bleiben. An dieser Stelle sei mit Hilfe der untenstehenden Abbildung erläutert, wie ein die Systeme zueinander stehen (Je höher das graue Oval, umso höher der basisdemokratische – nicht absolut demokratische! – Anspruch der Versammlung).

Fazit

Die Probleme der Vollversammlung, sowohl die grundlegenden demokratischen Defizite, als auch die durch die Größe neu entstandenen Schwierigkeiten, können auf die Dauer nicht ignoriert werden. Die beiden hier vorgestellten Konzepte sind so aufgestellt, dass sie zwar nur jeweils einen Teil der Problematik abdecken und jedes für sich genommen allein funktioniert, zumindest solange die Vollversammlung mit besteht. Die beste und volle Wirkung entfalten Sie nach Dafürhalten des Autors allerdings am besten zusammen.