Was ein Raubkopierer ist, das wissen fast alle. Es handelt sich dabei um die üble sorte Menschen, die ein urheberrechtlich geschütztes Werk einfach ohne Erlaubnis des Urhebers oder dessen Verwerter vervielfältig – eben kopiert. Das ist quasi das gleiche wie ein Raub und damit offensichtlich eine Raubkopie. Das Geschäftsmodell sieht ganz klar vor, dass jeder, der ein Werk konsumieren will, dies bei demjenigen kaufen muss, der das Vervielfältigungsrecht inne hat. Wenn jetzt jemand das Werk kopiert, dann umgeht er dieses Geschäftsmodell und das ist quasi genau so wie dem Urheber den nicht-bezahlten Kaufpreis aus der Tasche zu stehlen.

Wer jetzt sagt, ein Raub sei nur unter Androhung oder Anwendung von Gewalt möglich und das fände hier nicht statt, der irrt. Bei der Raubkopie handelt es sich um strukturelle Gewalt, weil so die Einkommenmöglichkeiten der Urheber unter ihrem möglichen Potential zurückbleiben und das ohne, dass diese eine Verteidigungsmöglichkeit hätten. Sie sind wehrlos, und wehrlos kann man nur gegen Gewalt sein.

Und für diejenigen, die sagen, dass sie nur raubkopieren, weil es noch keine legale Möglichkeit gibt das Werk zu erwerben und es sich kaufen werden sobald sie die Möglichkeit dazu haben, lasst euch sagen, dass ein Raub auch dadurch nicht besser wird, wenn man das Diebesgut später zurückgibt.

Dass Raubkopieren in unserer Gesellschaft breit geächtet ist und nur ein paar Millionen Menschen in Deutschland dieser verwerflichen Sache nachgehen, ist gut zu wissen. Aber leider gibt es noch vielmehr Räuber des geistigen Eigentums der Urheber, über die in Deutschland noch viel zu wenig gesprochen wird. Aus diesem Grund wollen wir hier beginnen über diese widerwärtigen Täter aufzuklären.

Als erstes wäre da der Raubausleiher, der dem Raubkopier ähnlichste Täter. Er leiht sich CDs, DVDs oder Bücher bei Freunden und umgeht auch hier das klare Ziel, dass jeder eine Kopie beim Rechteinhaber erwerben muss. Wie auch die Raubkopie sich vom privaten Brenner in die Internet-Tauschbörsen verlagert hat, so gibt es auch heute schon Tauschbörsen für gedruckte Bücher und Datenträger. Nicht nur schaut der Staat hier tatenlos zu, er betreibt dazu auch noch selbst Offline-Raubausleihbörsen, sog. »Bibliotheken«. Es entsetzt uns, dass es so etwas heute noch gibt.

Einige haben Raubausleihen gar kommerzialisiert und wurden zu Raubkäufern bzw. Raubverkäufern. Sie handeln mit gebrauchten CDs, DVDs und Büchern. Dieses Verhalten ist auch noch gesetzlich gebilligt. Wie schon bei der Raubkopie, reicht auch bei der Raubausleihe und dem Raubkauf bereits ein gekauftes Werk um einer quasi unbegrenzten Menge von Menschen den Konsum des Werkes zu ermöglichen. Zwar versuchen die Verwerter schon lange mit technischen Mitteln wie DRM diesem Treiben Einhalt zu gebieten, aber auch der Gesetzgeber muss hier endlich handeln, das Urheberrecht an die moderne Zeit anpassen und dafür sorgen, dass dieser schreckliche Erschöpfungsgrundsatz endgültig der Vergangenheit angehört.

Aber auch andere Geschäftsmodelle sind vor den Handlungen der Räuber nicht sicher. Schon bereits seit langem hat das Fernsehen ein Problem mit den Raubvorspulern. Sie zeichnen eine TV-Sendung automatisiert auf (und fertigen damit eine Kopie an, was bereits höchst verwerflich ist) und sehen sie sich dann vollkommen zeitsouverän an. Allein das ist schon bedenklich, der TV-Sender hat sich doch was bei der Zeitauswahl gedacht – man denke z.B. nur an den Jugendschutz. Aber bei aller Dreistigkeit spulen sie dann auch noch die Werbeblöcke vor, was auf digitalen Rekordern z.T. schon automatisiert und ohne Zeitverlust möglich ist. Da die Finanzierung von TV über Werbung geschieht, bedeutet dies aber weniger Werbereichweite für das TV und weniger Werbeeinnahmen die an den Urheber zurückfließen. Damit nehmen die Rauvorspuler dem Urheber quasi direkt die Butter vom Brot.

Dieses Phänomen der Werbeverweigerung gibt es heute aber auch in ganz anderen Varianten. Raubbetrachter benutzen gehackte Browserprogramme (z.B. durch sog. »Addons«) um Werbung auf Webangeboten wie z.B. Verlagswebseiten auszublenden. Wir hoffen das Gerichte bald einsehen, dass der Hackerparagraph bei solchen Programmen anzuwenden ist. Aber selbst ohne diese Programme gibt es Raubbetrachter. Diese weigern sich schlicht und ergreifend der Werbung Aufmerksamkeit zu schenken und betrachten nur den Content. So tief verwurzeltes Fehlverhalten braucht lange um geradegerückt zu werden. Bis auf weiteres hilft hier nur ein Gesetz, mit dem der Staat die Webangebote von Verlagen mit Geld von Google finanziert.

Eine andere Variante des klassischen Raubvorspulers findet sich im Kino: der Raubzuspätkommer. Er kommt eine halbe Stunde zu spät zur Vorstellung und betritt den Kinosaal damit erst kurz vor Ende des Werbeblocks. Dieses »phsyische Vorspulen« schadet dem Kino als Verwerter des Films. Und wenn das Kino weniger Einnahmen hat, dann kann es keine hohen Preise an den Filmverleih bezahlen, was wieder bedeutet, dass weniger Geld als möglich an den Urheber zurückfließt.

Auch im Kino anzusiedeln ist der Raubtrinker. Er schmuggelt in Jacken und Handtaschen Getränke von außen ins Kino. Aus diesem Grund kauft er keine Getränke für 4€/100ml an der Kinokasse, was über die Verwertungskette hinweg erneut zu massiven Verlusten für den Urheber führt. Chips und Gummibärchen gelten als Getränke im Sinne dieses Begriffs.

Wir hoffen wir konnten mit dieser Aufzählung zeigen, dass die Raubkopierer nur die Spitze des Eisbergs sind. Der Gesetzgeber muss endlich handeln um den Raub geistigen Eigentums auf breiter Fläche zu bekämpfen. Ansonsten wird das kreative Schaffen in nur wenigen Jahren zum Erliegen kommen.