Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat ein neues Diskussionspapier zum Urheberrecht vorgelegt. Der CDU-Netzpolitiker Peter Tauber, hat es auf seinem Blog hochgelobt. Setzt sich der moderate Netzpolitik-Flügel in der Union durch? Oder haben die Law-und-Order-Apologeten des »geistigen Eigentums« immer noch die Hosen an? Ich picke mir mal die schönsten Stellen raus und kommentiere sie.
Sowohl die Wahrung des geistigen Eigentums als auch die Freiheit der Kommunikation im Internet sind wichtig. Alle Beteiligten – Kreative, Nutzer und Provider – bewegen sich in einem Spannungsfeld, dessen Auswirkungen stärker und schneller sichtbar werden als früher.
Da geht es schon los. Ganz versteckt zwischen zwei Gedankenstrichen werden die beteiligten aufgelistet: Kreative, Nutzer und Provider (nicht etwa Verwerter). Ein freiheitliches Internet – zu dem das Papier ein paar Sätze zuvor noch ein Lippenbekenntnis gibt – kann nur dann existieren, wenn die Infrastruktur gegenüber den Inhalten neutral ist. Das heißt, dass Provider eben keine Beteiligten im Spannungsfeld zwischen geistigem Eigentum (sic!) und Freiheit der Kommunikation sind. Der Grund dafür, dass die in der Aufzählung vorkommen, ist, dass die Union immer noch daran festhält, dass Provider zur Rechtsdurchsetzung vom Staat zu Gatekeepern gemacht werden sollen. Da steckt schon mal die erste, völlig inakzeptable Position in diesem Papier.
Dort, wo existierende Schranken zugunsten der Allgemeinheit zu restriktiv ausgelegt werden und auch aus Sicht von Sachverständigen kaum geeignet sind, „die Interessen der Öffentlichkeit“ angemessen abzubilden, werden wir Änderungen vornehmen.
Der Satz erscheint mir etwas seltsam, aber wenn ich ihn richtig verstehe, steht da, dass die Union existierende Urheberrechtsschranken, die zugunsten der Allgemeinheit wirken, abschaffen will, oder? Mich würde ja brennend interessieren, welche Schranken das sein sollen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erkennt die kreativen Möglichkeiten zum Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken im Internet wie z.B. Mashups und Remixes ausdrücklich an.
Klingt erst mal gut. Es wird aber auch gleich im Anschluss wieder relativiert, man müsse ja zwischen einer echten transformativen Werknutzung und eine »stumpfen Kopie« unterscheiden. Wo die Union da die Grenze zieht, darauf darf man gespannt sein.
Andererseits ist der Kopierschutz das legitime Recht jedes Anbieters und kann auch Voraussetzung für neue Geschäftsmodelle sein.
Entscheidend ist eine vollständige Information des Verbrauchers über die Möglichkeiten und Grenzen des Kopierens vor dem Erwerb des Originals. Er kann dann selbst entscheiden, ob er ein kopiergeschütztes Produkt überhaupt erwerben will.
An dieser Stelle hat mein Kopf mehrfach Bekanntschaft mit der Tischplatte gemacht. Die Union verkennt vollkommen, dass das Urheberrecht dem Urheber – in der Realität effektiv dem Verwerter – ein weitesgehendes Monopol einräumt. Wenn z.B. »Avengers« demnächst auf DVD erscheint, dann wird es da von der deutschen Version mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erst mal nur einen Anbieter geben. Und wenn der Kopierschutz drauf packt, dann kann ich nicht einfach woanders hingehen und dort eine DVD kaufen. Ich kann höchstens nicht kaufen, was heißt ohne juristisch geächtete Methoden kann ich mir das nicht zuhause ansehen. Aber hey stimmt, ich könnte mir ja stattdessen »Frauentausch« auf VHS-Kassette aufnehmen.
Die Frage nach DRM und Kopierschutz ist eine essentielle Frage des Verbraucherschutzes. Mit der gleichen Logik, welche die Union beim Kopierschutz anwendet, kann ich auch sagen es ist vollkommen egal ob Facebook auf den Datenschutz scheißt, kann ja jeder zu StudiVZ gehen oder das mit den sozialen Netzwerken gleich bleiben lassen. Das ist sowas von an der Lebenswirklichkeit vorbei, da muss man sich fragen, ob immer noch keiner in der Union weiß, was dieses »Internet« ist.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt pauschale Vergütungsmodelle für die Erstnutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ab.
Da rennt ihr bei mir offene Türen ein. Können wir Pauschalabgaben auf Computer, Festplatten, Speicherchips und Smartphones dann bitte auch gleich abschaffen?
Deswegen gibt es in den §§ 52a ff. UrhG besondere Schranken für den Bereich Wissenschaft und Forschung sowie Studium und Lehre.
Kurze Durchsage: Die Schranken sind sehr schwach und laufen Ende diesen Jahres aus. Vielleicht sollte eine Partei aus der Regierungskoalition hier mal tätig werden 😉
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt auch weiterhin jede Ausweitung der Patentierungspraxis im Softwarebereich ab.
Hier ist ein echter Lichtblick. Ist die Schnappsidee der Software-Patente damit endlich beerdigt?
Die Verhandlungen über die Leerträgerpauschalvergütung, die beim Kauf von Vervielfältigungsgeräten wie Computern, Kopierern und USB-Sticks anfällt, haben sich im Rahmen der kollektiven Rechtewahrnehmung grundsätzlich bewährt.
Moment, hatten wir das nicht gerade eben, dass Pauschalabgaben evil sind? Versteht mich nicht falsch, ich bin ein klarer Gegner von Pauschalabgaben, aber dass die Union einerseits Pauschalabgaben durch die Bürger oder (Gott bewahre!) auf Internetanschlüsse ablehnt, aber weiterhin alles andere gut findet, ist irgendwie ziemlich schizophren.
Von der Tatsache, dass wir alle jetzt schon fleißig Pauschalabgaben bezahlen, um die Privatkopien abzugelten, die wir von Rechts wegen nicht machen dürfen, mal ganz abgesehen. Wieso verliert das Papier der Union da kein Wort drüber? Das wird doch selbst in den eigenen Reihen kritisiert.
Sinnvoll erscheint für den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch eine einheitliche Speicherfrist von IP-Verkehrsdaten durch Service Provider, wie sie von einem Teil der Telekommunikationsunternehmen schon heute praktiziert wird.
Da steht es schwarz auf weiß: Vorratsdatenspeicherung und zivilrechtlicher Auskunftsanspruch, damit fleißig weiter abgemahnt werden kann.
Netzpolitiker vs. Law-and-Order-Politiker – 0:1
Mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird es keine gesetzlichen Internetsperren gegen Nutzer zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen geben. […] Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Diskussionen über verschiedene Warnhinweismodelle als Verbesserung des Verbraucherschutzes. Warnhinweise könnten einen Beitrag zur Aufklärung leisten und auch ohne unmittelbare Sanktionierung verdeutlichen, dass das Urheberrecht im digitalen Zeitalter gilt.
Das heißt also: Kein Three-Strikes, aber Two-Strikes. Bis heute bleiben da bei mir zwei Fragen offen. Zum einen, warum man nicht heute schon Warnhinweise statt Abmahnungen verschickt, wenn die doch so toll sind. Und zum anderen: wer soll diese Drohbriefe verschicken? Bestimmt wieder der Provider, was ich erneut zum Anlass nehmen möchte zu betonen, dass es essentiell ist, dass die Provider nicht zur Kontrolle des eigenen Datenverkehrs herangezogen werden dürfen. Damit öffnen wir der Selbstzensur des Netzes Tür und Tor.
Netzpolitiker vs Law-and-Order-Politiker – 0:2
Fazit
Das Papier stellt in ein paar Fragen (Softwarepatente, Deep Packet Inspection, Open Access) tatsächlich einen Fortschritt für die Union dar. An anderer Stelle (Remix, Netzsperren) ist es nicht konkret genug um da klare Aussagen treffen zu können. Wieder an anderer Stelle (Kopierschutz) zeigt die Union totale Unkenntnis des Problems.
Ist das nun ein Schritt in die richtige Richtung? Ich würde sagen nein. Denn auch wenn an einzelnen Aspekten tatsächlich ein positiver Fortschritt zu erkennen ist, hat sich die Union bei der zentralen Frage keinen Millimeter bewegt. Filesharing soll verboten bleiben und dieses Verbot soll mit Vorratsdatenspeicherung, zivilrechtlichem Auskunftsanspruch und Drohbriefen umgesetzt werden. Dass Filesharing ein fester Bestandteil der modernen Netzkultur ist – genauso wie TV-Aufnahmen und Kopien von Schallplatten Teil der Medienkultur vor dem Netz waren – interessiert die Union nicht. Damit kommt sie ihrem Ziel dem Akzeptanzverlust des Urheberrechts entgegenzuwirken keinen Schritt näher.
Eine andere Sache ist, dass die von der Union favorisierten Maßnahmen gegen moderne Filesharing–Techniken vollkommen wirkungslos sind. Und da stellt sich die Gretchenfrage: Stellt man die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ein oder verwirft man die Idee vom freien Internet. Und um diese Grundsatzfrage, hat sich die Union in diesem Papier gedrückt.
Andere Blogs zum Thema:
7 Kommentare
2012-06-12 um 1:20 pm
Henner
Wer im Glashaus sitzt – sollte nicht mit Steinen werfen!
Andi, Du hast leider nicht den Unterschied zwischen der Kulturflatrate und der Leerträgerpauschalvergütung kapiert!
Die Leerträgerpauschalvergütung ist eine Vergütung für die ZWEITnutzung von urheberrechtliche geschützten Werken im Wege der Privatkopie, § 53 UrhG.
Die Kulturflatrate bezöge sich auf die ERSTnutzung und ist damit etwas ganz anderes.
Deswegen hat die CDU/CSU – wenn man mal genau liest – die „Erstnutzung“ abgelehnt und die Pauschalvergütung für die Zweitnutzung in Ordnung befunden.
Da scheint also nicht die CDU/CSU keine Ahnung vom Urheberrecht zu haben, sondern DU!
Andi vs. CDU/CSU – 0:1 (ein klassisches Eigentor)
2012-06-12 um 1:52 pm
Andi
Hallo Henner,
danke für deinen Beitrag. Ich muss gestehen deine Defintion von Erstnutzung und Zweitnutzung leuchtet mir nicht ganz ein. Kannst du das mal erklären?
Viele Grüße
Andi
2012-06-13 um 3:14 pm
Henner
Hallo Andi,
gern – eine intensivere Auseinandersetzung hilft ja meist auch dem besseren Verständnis und besseren Beiträgen.
Die Erstnutzung ist die Einräumung eines Nutzungsrechts direkt vom Rechteinhaber. Mein also den legalen Erwerb von Dateien oder Datenträgern.
Die Zweitnutzung ist die Vervielfältigung des erworbenen Originals im Rahmen der Privatkopie, also die Sicherungskopie auf der externen Festplatte oder die Kopie auf dem iPod des Partners.
Die Vergütung erfolgt nach geltendem Recht im ersten Fall individuell – nach tatsächlicher Nutzung. Im zweiten Fall pauschal, weil die tatsächliche Zahl der Vervielfältigungen nur geschätzt werden kann.
Die Kulturflatrate würde dazu führen, dass auch die Erstnutzung, also der Kauf von CDs, der Download von Filmen o.ä. mehr individuell, sondern pauschal vergütet werden.
Davon profitieren natürlich diejenigen, die viel konsumieren – allerdings auf Kosten derer, die weniger konsumieren, aber trotzdem genauso viel bezahlen müssen.
Deswegen ist die Ablehnung der Kulturflatrate und die Beibehaltung der Kollektiven Rechtewahrnemung für die Zweitverwertung auch kein Widerspruch.
Alles klar? BG, Henner
2012-06-13 um 5:23 pm
Andi
Danke für die Antwort, ich glaube ich habe das Problem erkannt.
Ich sehe eine „Kulturflatrate“ tatsächlich in erste Linie als Abgabe für die Zweitnutzung, sprich die Kopie eines erworbenen Werkes über das Netz („Filesharing“) und nicht für die Erstnutzung.
Wobei ich gestehen muss, dass der Begriff Kulturflatrate in diesem Kontext auch nicht wirklich gut ist. Eine Flatrate bezeichnet ja gerade einen Vertrag bei dem einen der Anbieter eine Pauschale einräumt.
Die KFR wie sie aber z.B. von den Grünen gefordert wird, meint explizit eine Pauschalabgabe für das Filesharing.
2012-06-12 um 2:24 pm
Das Diskussionspapier der CDU/CSU-Fraktion zum Urheberrecht « Wut!
[…] auch Netzpolitik, Fefe und Andis Blog. Weitere Links werde ich nicht mehr nachtragen, sonst komme ich heute zu nichts anderem […]
2012-06-14 um 8:14 pm
Anmerkungen zum Diskussionspapier der CDU/CSU-Fraktion zum Urheberrecht
[…] Popp von der Piratenpartei über das Diskussionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Urheberrecht: Das Papier stellt in ein paar Fragen (Softwarepatente, Deep Packet Inspection, Open Access) […]
2012-06-14 um 9:51 pm
Urheberrei “gelesen und kommentiert” vom 14.06.2012 | Kultur2Punkt0
[…] Insgesamt ist das über 15 Punkte ein recht interessanter Vorstoß aus den konservativen Reihen. In den Kommentaren und in Blogs wird das Papier überwiegend als Fortschritt und Schritt in die richtige Richtung gewertet. Besprochen wird es von Markus Beckedahl auf Netzpolitik und von anderen in vielen weiteren Blogs [2,3,4,5,6,7]. […]