Wenn man sich lange mit einer Sache beschäftigt, dann wird kommt man irgendwann in eine Denkschiene, aus der man schwer wieder heraus kommt. In Unternehmen spricht man dann meist von „Betriebsblindheit“, allgemein würde man vielleicht den Begriff „Tunnelblick“ verwenden. Welche optische Metapher man jetzt auch immer bemühen will, ich denke Politikern geht es nicht anders. Wenn man sich die ganze Zeit nur mit Gesetzen (am besten im internationalen Kontext) herumschlägt, dann sieht man nur noch Paragraphen und deren Zusammenwirken. Ein Höhepunkt sind mal wieder die Begründungen, die im Umfeld des Swift-Abkommens laut werden.

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Ich befinde mich in einer Zwickmühle. Eine Zwickmühle, die den meisten von euch wohl eher lächerlich erscheint, mich aber seit Tagen nicht los lässt. Als Anime-Fan der alten Schule gibt es da eine DVD von ufa anime, die ich mir seit Tagen kaufen will, aber seit der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Bundesverband Musikindustrie sich direkt und umfassend für die Vorratsdatenspeicherung stark gemacht haben, habe ich Angst, dass das Geld das ich für die DVD bezahle auch in Lobbyarbeit für bürgerrechtsfeindliche Politik fließt.

Vor diesem Hintergrund kam mir die Gelegenheit genau recht, mal auf den Branchen-Treff zur Internetpiraterie bei Bavaria-Film zu gehen. Natürlich mit Piraten-Shirt und auch ein bisschen Streitlust.

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Heute mal etwas lokalere Politik für die Bayern unter euch. Die Bundestagswahlen sind vorbei und die nächsten Wahlen sind… *Trommelwirbel* die Bundestagswahlen. Aber es gibt dennoch eine Chance für die Bürger an demokratischen Prozessen teilzunehmen. Derzeit kann man in den Rathäusern ein Volksbegehren zum Nichtraucherschutz zeichnen. Ich selbst werde es auf jeden Fall zeichnen, nicht weil ich militanter Nichtraucher wäre, ich weiß noch gar nicht wie ich stimmen werde, sondern weil ich denke, dass in dieser Frage eine Volksabstimmung die einzig sinnvolle Lösung ist.

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Wenn mir noch einer sagt, die Piratenpartei erreicht nichts dann kann ich jetzt sogar erzählen, dass der Herr Müntefering uns auf seiner Abschiedsrede am SPD-Parteitag in Dresden erwähnt hat. Ich weiß jetzt zwar nicht ob wir uns geschmeichelt fühlen dürfen, aber er scheint uns als Bedrohung zu sehen. Das wir als Spartenpartei 2% aus dem Stand geholt haben empfindet er als Bedrohung für die Demokratie, nur die Volksparteien sind gut. Dabei übersieht Münte aber ein ganz anderes Problem: Die allgemeine Parteiverdrossenheit.

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Heute mal etwas halb-off-topic: Dass Kruzfixe in Klassenzimmern politischer Zündstoff sind, sollte eigentlich bis jetzt jedem klar sein. Dass es sich dabei gleich um eine Menschrechtsfrage handelt ist neu.  Der Europäische Gerichthshof für Menschenrechte urteilte entsprechend gegen die Kruzfixe.  Ich möchte den eigentlichen Streit an dieser Stelle gar nicht angehen. Das wird schon quer über das Netz zur Genüge diskutiert und das brauch ich jetzt nicht auch gleich wieder hier in den Comments. Mir gehts ehrlich gesagt eher um das Drumrum.

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Aufgrund der erneut aufflammenden Proteste schreibt die Presse hier und da auch wieder über Studiengebühren. Leider ist sehr häufig ist zu lesen, das BVerfG hätte 2005 Studiengebühren für verfassungskonform erklärt. Das ist aber nicht der Fall!

Erinnern wir uns zurück: Streitthema vor dem BVerfG waren 2005 nicht die Studiengebühren an sich, sondern das sog. „Hochschulrahmengesetz (HRG)“. Während nämlich auch schon vor der Föderalismusreform die Hochschulen in die Kompetenz der Länder fielen, hatte der Bund das Recht bestimmte Rahmenbedingungen zu erlassen. Im Jahr 2001 wurde das Verbot von Studiengebühren unter der rot-grünen Regierung ins HRG geschrieben. Dagegen begehrten einige Bundesländer auf, weil sie sich zu Unrecht in ihren Kompetenzen verletzt gefühlt hatten und das BVerfG gab ihnen recht. Explizit (noch) nicht geurteilt wurde über die Frage ob Studiengebühren an sich verfassungsgemäß sind. Dazu gibt es keine Entscheidung!

twitterProfilePhoto_biggerIn unserem Nachbarstaat Österreich brennen die Unis. Nicht dass sie tatsächlich angezündet wurden, aber unter diesem Motto halten die Studenten dort die Hörsäle besetzt. Die ganze Aktion schwappt auch schon nach Deutschland über, an einigen Unis, wie etwa in Münster kam es schon zu Polizeieinsätzen. Viele sind es noch nicht. Wer mal Lust hat allein die deutschen Städte mit Universitäten zu raten, der kann sich mal dieses Quiz anschauen. Dazu kommen noch die Fachhochschulen, Spezialhochschulen oder einzelnen Fakultäten in ganz Deutschland. Dennoch denke ich, dass die Entwicklung die wir gerade erleben, der Anfang von etwas ganz großen sein kann.

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Eine heise.de Meldung vom Dienstag mit der Überschrift „Filmindustrie fordert Maßnahmen gegen Verlinkung illegaler Streaming-Seiten“ bekommt eine recht interessante Wendung. Der dort zitierte Max Wiedemann hat augenscheinlich  eifrig die Kommentare zum Artikel gelesen und ein Statement ins Forum geschrieben. Anfangs war ich begeistert darüber,  dass ein Lobby-Frontmensch tatsächlich den Dialog sucht, aber diese Begeisterung hat sich schnell in Luft aufgelöst.

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Es ist schon ein paar Tage her, dass der Verfassungsrat in Frankreich das HADOPI-Gesetz, dass „Three-Strikes“ bei Urheberrechtsverletzung im Netz vorsieht, durchgewunken hat. Im ersten Durchlauf hat dieser das Gesetz gekippt, weil die Sanktion, das Sperren des Internets, ohne Richter erfolgen sollte. Dass eine solche Strafe, wenn überhaupt, nur von einem Gericht verhängt werden kann, ist ja derzeit auch die Intention des Europaparlaments beim Telekom-Paket. Damals haben wir den Entschluss für das entsprechende Amendment noch gefeiert.

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BVerfG

Bundesverfassungsgericht

Mehrfach habe ich schon den Unterschied zwischen einem Juristen und einem Politiker betont. Ein Unterschied, der sich durch das Prinzip der Gewaltenteilung im weitesten Sinne recht gut beschreiben lässt: Die Juristen sind Teil der Judikative, sie beschäftigen sich damit wie Gesetze sind und wie man sie auslegen soll. Politiker sind Teil der Legislative, sie machen die Gesetze und beschäftigen sich deshalb damit, wie diese am besten sein sollen. Der wichtigste Teil der Judikative ist das Bundesverfassungsgericht, es entscheidet darüber ob die Handlungen der anderen beiden Staatsgewalten, also die Gesetze im Fall der Legislative, im Einklang mit dem Grundgesetz stehen. Aber das Verfassungsgericht macht deswegen noch lange keine Politik und aus diesem Grund bin ich mit den bisherigen Ergebnissen von Schwarz-Gelb auch unzufrieden.

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Petition mitzeichnen

Open Access Petition

Twitter: AndiPopp

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